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Geltungszeitraum von: 01.05.2002

Geltungszeitraum bis: 31.12.2011

Durchführungsbestimmungen zum Gemeindekirchenratsgesetz

Vom 19. März 2002

(ABl. EKKPS S. 72)

Aufgrund von § 24 des Gemeindekirchenratsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2001 (ABl. S. 61) wird zur Durchführung des Gemeindekirchenratsgesetzes folgendes bestimmt:
1. – 9.(aufgehoben)
10. Zu § 21 Abs. 8:
Eine schriftliche Befragung und Abstimmung kann nur vom Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates veranlasst werden. Der Befragung und Abstimmung ist eine schriftliche Vorlage zugrunde zu legen, die gemäß anliegendem Muster zu gliedern ist (Anlage 8). Das Ergebnis der schriftlichen Befragung und Abstimmung ist in einer Niederschrift festzuhalten, deren Abfassung anliegendes Muster zugrunde zu legen ist (Anlage 9). Bei der Durchführung der schriftlichen Befragung und Abstimmung muss gewährleistet sein, dass jede persönliche Entscheidung frei und unbeeinflusst getroffen wird.
11. Diese Durchführungsbestimmungen treten am 1. Mai 2002 in Kraft.
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Anlage 8

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Anlage:
Vorschlag für die Gliederung einer schriftlichen Vorlage
für die Durchführung eines Verfahrens für schriftliche Befragung
und Abstimmung gemäß § 21 Absatz 8 Gemeindekirchenratsgesetz

1. Darstellung des Sachverhalts:








2. Formulierung des Beschlussantrages:



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Ich widerspreche der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens.1#
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Ja
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Nein
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Enthaltung
Zutreffendes ankreuzen:
Ich habe meine Entscheidung frei und unbeeinflusst getroffen.
Datum/Ort
Unterschrift
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Anlage 9

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Niederschrift des Gemeindekirchenrates der Kirchengemeinde/des Kirchspiels über die Durchführung eines Verfahrens für schriftliche Befragung und Abstimmung gemäß § 21 Abs. 8 Gemeindekirchenratsgesetz (GKRG)

Am ist ein schriftliches Verfahren gemäß § 21 Abs. 8 GKRG eingeleitet worden. Dem Gemeindekirchenrat gehören insgesamt Mitglieder an.
An dem schriftlichen Verfahren haben folgende ordentliche Mitglieder des GKR teilgenommen:
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Sämtliche dem Gemeindekirchenrat angehörende ordentliche Mitglieder – wie vorstehend aufgeführt – sind an dem schriftlichen Verfahren beteiligt worden.
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Folgende ordentliche Mitglieder des Gemeindekirchenrates waren durch Abwesenheit/Krankheit verhindert Dafür sind die nachfolgenden Stellvertreter an dem schriftlichen Verfahren beteiligt worden.
Die schriftliche Befragung und Abstimmung ist unter Zugrundelegung einer an die Mitglieder des Gemeindekirchenrates einschließlich der zu beteiligenden Stellvertreter gerichteten schriftlichen Vorlage (Anlage) durchgeführt worden.
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Von den beteiligten Mitgliedern und Stellvertretern hat niemand der Durchführung des schriftlichen Verfahrens widersprochen.
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Da der Durchführung des schriftlichen Verfahrens widersprochen worden ist, ist das Verfahren abgebrochen worden.
In dem schriftlichen Verfahren ist über folgenden Antrag abgestimmt worden:
Ergebnis der Abstimmung:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
, den
Unterschriften
Vorsitzende(r)**)/stellvertr.
Vorsitzende(r)**)
Mitglied
Mitglied
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Zutreffendes ankreuzen**) Unzutreffendes streichen

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1 ↑ Wenn hier angekreuzt wird, entfällt eine Entscheidung in der Sache und darf in den Kästchen der nachfolgenden Reihe nicht angekreuzt werden.