.

Geltungszeitraum von: 25.09.1965

Geltungszeitraum bis: 31.12.2012

Anordnung über die Dienstanweisungen für
Gemeindediakone

Vom 3. September 1965

(ABl. ELKTh S. 213)

Der Dienst der in den Kirchgemeinden angestellten Diakone (Gemeindediakone) soll in jedem Fall durch eine Dienstanweisung konkret geregelt werden. In dieser Dienstanweisung sind die Aufgaben, die dem Gemeindediakon von Pfarramt und Kirchgemeinde aufgetragen werden, konkret zu beschreiben und abzugrenzen.
Verschiedentlich sind Unklarheiten über Möglichkeiten und Grenzen des Dienstes der Gemeindediakone aufgetreten. Der Landeskirchenrat hat deshalb die folgenden Richtlinien beschlossen und ersucht die Superintendenten und Pfarrer, diese Richtlinien bei der Aufstellung von Dienstanweisungen für Gemeindediakone zu beachten.
#

I.

Der Diakon ist Träger eines kirchlichen Dienstes eigener Prägung. Er ist der berufene Mitarbeiter für diakonische Aufgaben. Deshalb soll ihm bei Festsetzung seiner Dienste auch eine diakonische Aufgabe im engeren Sinne aufgetragen werden (z. B. Betreuung der Alten, Blinden, Schwerhörigen usw.).
#

II.

Anteil am Dienst mit dem Wort hat der Diakon durch Halten von Lesegottesdiensten, Bibelstunden und Hausandachten, durch Mitarbeit in der kirchlichen Unterweisung und in der Jugendarbeit.
Das Recht der freien Wortverkündigung im Gemeindegottesdienst steht ihm grundsätzlich nicht zu. Dieses Recht könnte ihm nur in besonderen Ausnahmefällen durch den Landeskirchenrat erteilt werden.
#

III.

Im Gottesdienst hat der Diakon Aufgaben als Lektor nach der Lektorenordnung unserer Landeskirche (Amtsblatt 1962 Seite 193), im Gebetsdienst (Diakonisches Gebet) und bei der Austeilung des Heiligen Abendmahles (Kelch) als Altarhelfer. Für den Dienst als Altarhelfer gelten die Richtlinien der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Amtsblatt 1960 S. 10).
Bei diesen Diensten trägt er nicht den Talar, sondern einen schwarzen Anzug oder einen Lektorenmantel. Der Landeskirchenrat ist um die Anfertigung von Lektorenmänteln bemüht, die nach Fertigstellung über die Beschaffungsstelle bezogen werden können.