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Geltungszeitraum von: 01.01.2013

Geltungszeitraum bis: 31.12.2014

Beschluss der Landessynode über den Gemeindebeitrag 2013 und 2014
(Gemeindebeitragsbeschluss)

Vom 24. November 2012

(ABl. S. 306)

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Aufgrund von § 2 des Kirchengesetzes über den Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Gemeindebeitragsgesetz - GbG) vom 21. April 2012 (ABl. S. 146) hat die Landessynode folgenden Beschluss gefasst:
I. Für die Kalenderjahre 2013 und 2014 sind folgende Mindestbeträge zu erbitten:
  1. 1,25 Euro monatlich (15 Euro jährlich)
    volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnlichen Leistungen, Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen
  2. 3,50 Euro monatlich (42 Euro jährlich)
    Gemeindeglieder, welche nicht unter Nummer 1 fallen und neben dem Gemeindebeitrag auch Kirchensteuer zahlen
  3. alle übrigen Gemeindeglieder einschließlich Rentner und Arbeitslosengeldempfänger, die keine Kirchensteuer zahlen, entsprechend ihrem Einkommen einschließlich Renten und Arbeitslosengeld gemäß folgender Tabelle:
monatliches Einkommen
Gemeindebeitrag monatlich
Gemeindebeitrag jährlich
in Euro (netto)
in Euro
in Euro
bis 600
3,00
36,00
bis 700
3,50
42,00
bis 800
4,00
48,00
bis 900
4,50
54,00
bis 1.000
5,00
60,00
darüber je 100 Euro Einkommen 0,50 Euro monatlich bzw. 6 Euro jährlich zusätzlich.
II. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.