.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Vertrages des Freistaates Thüringen mit
den Evangelischen Kirchen in Thüringen

Vom 24. Januar 1995

(ABl. ELKTh S. 34)

#
Entsprechend § 2 Abs. 2 des Kirchengesetzes über die Zustimmung zum Vertrag der evangelischen Kirchen in Thüringen mit dem Freistaat Thüringen vom 18. März 1994 (Amtsblatt Seite 84) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Evangelische Kirchenvertrag vom 15. März 1994 (Amtsblatt Seite 85 ff.) gemäß seinem Artikel 27 Abs. 2 einschließlich des Schlussprotokolles am 22. September 1994 in Kraft getreten ist.