.Verordnung über die Berufsausbildung von
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
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Geltungszeitraum von: 01.07.1997
Geltungszeitraum bis: 30.06.2007
Verordnung über die Berufsausbildung von
Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung
Kirchenverwaltung der Kirchenprovinz
Sachsen (AusbVO VfaFK)
Vom 25. April 1997
(ABl. EKKPS S. 121)
Aufgrund von Artikel 80 Abs. 2 Nr. 7 Grundordnung, § 3 Abs. 2 Ziffer 6 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 886), geändert durch Verordnung vom 2. April 1981 (BGBl. I S. 349), erlässt die Kirchenleitung folgende Verordnung:
#Präambel
Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten – Fachrichtung Kirchenverwaltung in der Kirchenprovinz Sachsen – soll die berufliche Ausbildung charakterlich und fachlich geeigneter Mitarbeiter gesichert werden, die die erforderlichen Kenntnisse mit einem verständigen Urteilsvermögen verbinden und in ihrem Dienst den Auftrag der Kirchen wahrnehmen sollen.
###§ 1
Ausbildung
Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter wird in der Fachrichtung Kirchenverwaltung der Kirchenprovinz Sachsen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften geregelt.
#§ 2
Ausbildungsrahmenplan
In der Fachrichtung Kirchenverwaltung gilt für die Zeit der Berufsausbildung nach § 2 Satz 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten der anliegende Ausbildungsrahmenplan.
#§ 3
Theoretische Unterweisung
(
1
)
Zur Ergänzung und Vertiefung der berufspraktischen Kenntnisse erhalten die Auszubildenden einen dienstbegleitenden Unterricht von mindestens 180 Stunden durch den Ausbildenden.
(
2
)
1 Bei den Ausbildungseinrichtungen des Landes und der Kommunen wird ein lehrgangsmäßiger Unterricht von 700 Stunden durchgeführt. 2 Davon entfallen 260 Stunden auf die Vorbereitung der Zwischenprüfung und 440 Stunden auf die Vorbereitung zur Abschlussprüfung.
#§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1997 in Kraft.
#Anlage
#Ausbildungsrahmenplan für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten – Fachrichtung Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
#I. Allgemeiner Teil
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten | Zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr | ||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||||||||
1. | Berufsausbildung im kirchlichen und öffentlichen Dienst | a) | Die für die Berufsausbildung des Auszubildenden wesentlichen gesetzlichen und tariflichen Vorschriften nennen | x | |||||||
b) | Rechte und Pflichten des Auszubildenden erklären | x | |||||||||
c) | Wesentliche Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und des Ausbildungsplanes der ausbildenden Stelle für den Auszubildenden beschreiben | x | |||||||||
d) | Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im kirchlichen und öffentlichen Dienst beschreiben | x | |||||||||
2. | Organisation | a) | Zweck und Aufgaben der kirchlichen und öffentlichen Verwaltung erklären | x | |||||||
b) | Behördenaufbau in der Bundes-, Landes und Kommunalverwaltung und den Aufbau der kirchlichen Verwaltung beschreiben | x | |||||||||
c) | Aufbau und Gliederung des Verwaltungszweiges der ausbildenden Stelle unter besonderer Berücksichtigung der Zuständigkeiten und des Instanzenzuges erklären | x | |||||||||
d) | Aufbau und Gliederung der ausbildenden Stelle, die Zuständigkeiten ihrer Organisationseinheiten und den Geschäftsgang unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe anhand des Aufgabengliederungsplanes oder des Geschäftsverteilungsplanes erklären | x | |||||||||
3. | Verwaltungstechniken | ||||||||||
3.1. | Verwaltungstechnik und Büroarbeiten | a) | Den Zweck der Geschäftsordnung und der Dienstordnung erklären | x | |||||||
b) | Grundregeln der für die ausbildende Stelle erlassenen Geschäftsordnung oder allgemeinen Geschäftsanweisung nennen und beachten | x | |||||||||
c) | Posteingänge geschäftsordnungsmäßig bearbeiten und den zuständigen Stellen zuleiten | x | |||||||||
d) | Postausgänge geschäftsordnungsmäßig bearbeiten | x | |||||||||
e) | Akten ordnungsmäßig anlegen und führen | x | |||||||||
f) | Schriftgut nach Aktenplan ablegen und auffinden; Terminvorlagen beachten | x | |||||||||
g) | Grundsätze der Archivierung erläutern | x | |||||||||
h) | Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büromaschinen, Formulare, Karteien, Nachrichtenmittel zeit- und kostensparend einsetzen | x | |||||||||
i) | Schreiben des laufenden Geschäftsverkehrs und Aktenvermerke allgemein verständlich und geschäftsordnungsmäßig abfassen; vorgegebene Texte verwenden | x | |||||||||
k) | Diktate anfertigen sowie Übung der deutschen Sprache in Wort und Schrift | x | |||||||||
l) | Die Regeln für das Maschinenschreiben beachten | x | |||||||||
m) | Einfache Statistiken aufstellen und führen | x | |||||||||
n) | Rechenarten der Verwaltung anwenden | x | |||||||||
3.2. | Beschaffung und Materialverwaltung | a) | Allgemeine Beschaffungsgrundsätze nennen | x | |||||||
b) | Bei der Materialverwaltung und bei der Auswertung von Angeboten mitwirken | x | |||||||||
3.3. | Datenverarbeitung und Datenschutz | a) | Einsatzmöglichkeiten und Bedeutung der Datenverarbeitung im Finanz-, Personal- und Meldewesen beschreiben | x | |||||||
b) | Wichtige Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes, des Landes und der Kirche erläutern | x | |||||||||
c) | Maßnahmen der kirchlichen Verwaltung zur Datensicherung sowie Maßnahmen des Datenschutzes (Verpflichtungserklärung u. ä.) nennen | x | |||||||||
4. | Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen | ||||||||||
4.1. | Haushaltswesen | a) | Unterschiede zwischen öffentlicher und privater Haushaltswirtschaft nennen | x | |||||||
b) | Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben | x | |||||||||
c) | Das Verfahren bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und das Zustandekommen des Haushaltes in der ausbildenden Stelle beschreiben | x | |||||||||
d) | Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der ausbildenden Stelle nennen | x | |||||||||
e) | Haushaltsüberwachungsliste führen | x | |||||||||
4.2. | Kassenwesen | a) | Aufgaben und Organisation der Kassen und Zahlstellen beschreiben | x | |||||||
b) | Die Arten und die Merkmale der Kassenanweisungen aufzählen | x | |||||||||
c) | Kassenanweisungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen | x | |||||||||
d) | Kassenanweisungen beschreiben und fertigen | x | |||||||||
e) | Arbeitsweise und Aufgabe der Buchhaltung erläutern | x | |||||||||
f) | Belege für Zahlungsvorgänge erstellen | x | |||||||||
g) | Die in den Kassen und Zahlstellen geführten Bücher nennen | x | |||||||||
h) | Die Voraussetzungen für die Einziehung oder die Vollstreckung von Geldforderungen nennen | x | |||||||||
i) | Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen erläutern | x | |||||||||
4.3. | Rechnungslegung/Rechnungsprüfung | a) | Aufgabe und Verfahren der Rechnungslegung beschreiben | x | |||||||
b) | Aufgabe und Organisation der Rechnungsprüfung beschreiben | x | |||||||||
5. | Personalwesen | ||||||||||
5.1. | Einstellen und Ausscheiden von Angehörigen des kirchlichen und öffentlichen Dienstes (Personalverwaltung) | a) | Die für Angehörige des kirchlichen und öffentlichen Dienstes geltenden Rechtsgrundlagen nennen | x | |||||||
b) | Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse von Pfarrern, Beamten, Angestellten und Arbeitern hinsichtlich Art, Begründung und Beendigung unterscheiden | x | |||||||||
c) | Laufbahngruppen der Beamten unterscheiden | x | |||||||||
d) | Pflichten und Rechte von Pfarrern, Beamten, Angestellten und Arbeitern erläutern und unterscheiden | x | |||||||||
f) | Bedeutung der Arbeitsschutzgesetze, die durch sie besonders geschützten Personenkreise sowie spezielle Arten von Schutzvorschriften, insbesondere beim Kündigungsschutz, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz und im Schwerbehindertenrecht nennen | x | |||||||||
g) | Zweck und Ziel des Mitarbeitervertretungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes nennen, Zusammensetzung und Aufgaben der Mitarbeitervertretung und der Personalvertretungen sowie Beteiligungsarten beschreiben | x | |||||||||
5.2. | Berechnungen von Pfarrer- und Beamtenbesoldung, Angestelltenvergütungen, Arbeiterlöhnen, Ausbildungsvergütungen; Versorgung | a) | Rechtsgrundlage der Bezüge für Pfarrer, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende und Praktikanten und ihre wesentlichen Regelungen nennen | x | |||||||
b) | Bei vorgegebenem Besoldungsdienstalter die Bruttobezüge und Nettobezüge von Beamten ermitteln | x | |||||||||
c) | Versorgungsarten nach dem Beamtenversorgungsrecht nennen | x | |||||||||
d) | Aufgaben und Arbeitsweise der Versorgungskasse der Pfarrer und Kirchenbeamten erläutern | x | |||||||||
e) | Bruttovergütungen und Löhne unter Einbeziehung von Zulagen und Überstundenvergütung ermitteln | x | |||||||||
f) | Krankenbezüge für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende berechnen und die Dauer ihrer Zahlung festlegen | x | |||||||||
g) | Besonderheiten von Sozialbezügen, Urlaubsvergütungen und -löhnen sowie Sachleistungen nennen | x | |||||||||
5.3. | Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung | a) | Grundsätze der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung im kirchlichen und öffentlichen Dienst nennen | x | |||||||
b) | Zusammensetzung der Gesamtversorgung erläutern und die Anspruchsvoraussetzungen beschreiben | x | |||||||||
c) | Meldung an die Zusatzversorgungskasse vorbereiten | x | |||||||||
5.4. | Erstatten von Reise- und Umzugskosten | a) | Die erstattungsfähigen Kosten bei Dienstreisen und -gängen beschreiben | x | |||||||
b) | Die Voraussetzungen für die Gewährung von Umzugskostenvergütungen und Trennungsgeld nennen, Arten der Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder unterscheiden | x | |||||||||
c) | Reisekosten und Trennungsgeld berechnen und Anweisungen vorbereiten | x | |||||||||
5.5. | Gewährung von Beihilfen, Vorschüssen und Unterstützungen | a) | Beihilfeberechtigung sowie Aufwendungen und Beihilfefähigkeit prüfen | x | |||||||
b) | Beihilfe berechnen und Anweisungen vorbereiten | x | |||||||||
c) | Die Voraussetzungen für die Gewährung von Vorschüssen und Unterstützungen nennen | x | |||||||||
5.6. | Arbeitssicherheit und Unfallverhütung | a) | Die Bedeutung von Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erklären | x | |||||||
b) | Die für die Tätigkeit in der Verwaltung wichtigen Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung nennen und erklären | x |
II. Besonderer Teil
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten | Zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr | ||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||||||||
1. | Leben und Lehre der Kirche | a) | Biblisches Grundwissen vermitteln, das ev. Schriftverständnis und die Bedeutung der Bekenntnisbindung darstellen | x | |||||||
b) | Auftrag und Aufgaben der Kirche in der Gesellschaft erläutern | x | |||||||||
c) | Ämter, Dienste und Werke in Kirche, Diakonie und Mission darstellen | x | |||||||||
d) | Wohlfahrtspflege kirchlicher und nicht kirchlicher Träger beschreiben | x | |||||||||
e) | Gottesdienst und Amtshandlungen als Lebensäußerung der Kirche darstellen | x | |||||||||
f) | Formen örtlicher und überörtlicher ökumenischer Zusammenarbeit nennen | x | |||||||||
2. | Kirchliches Verfassungs- und Organisationsrecht | a) | Entstehung und geschichtliche Entwicklung der Landeskirche darstellen | x | |||||||
b) | Organisation und Aufgaben, Organe und Dienste der Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Verbände und der Landeskirche darstellen | x | |||||||||
c) | Organisation und Aufgaben der Diakonie und Mission beschreiben | x | |||||||||
d) | Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens erläutern | x | |||||||||
e) | Rechtsnormen nach ihrer Rechtsqualität unterscheiden | x | |||||||||
f) | Aufbau und Zuständigkeit kirchlicher Gerichte erklären | x | |||||||||
g) | Organisation und Aufgabe der EKU, der EKD und sonstiger kirchlicher Zusammenschlüsse darstellen | x | |||||||||
h) | Das Verhältnis von Staat und Kirche nach Grundgesetz, Landesverfassung und Staatskirchenverträgen erläutern: Beispiele des Zusammenwirkens auf Landes- und Kommunalebene nennen | x | |||||||||
3. | Kirchliches Verwaltungsverfahren | a) | Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem förmlichen Verwaltungsverfahren zuordnen sowie unter den Begriff des Verwaltungsaktes subsumieren | x | x | ||||||
b) | Fälle der Beteiligung kirchlicher Organe und anderer Stelle nennen | x | x | ||||||||
c) | Bei Aufnahme von Anträgen und Niederschriften sowie bei Fristenüberwachung, Zustellung und Beglaubigung mitwirken | x | x | ||||||||
d) | Zweck, Umfang und Mittel der Aufsichtsführung nennen | x | x | ||||||||
e) | Verfahren bei der Überprüfung von Verwaltungsakten durch die Behörde oder das zuständige Gericht erläutern | x | x | ||||||||
4. | Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht | a) | Kirchenspezifische Regelung im Dienstrecht der Pfarrer und Kirchenbeamten nennen | x | |||||||
b) | Die kirchenspezifische Form des Zustandekommens von Arbeitsrechtsregelungen darstellen und kirchenspezifische Regelungen im Arbeitsrecht nennen | x | |||||||||
c) | Besondere Regelungen für kirchliche Berufe in Grundlagen darstellen, z. B. Pfarrer, Kirchenmusiker, Küster, Mitarb. in Verkündigung, Unterweisung u. Diakonie | x | |||||||||
d) | Kirchliche Sonderregelung für nebenberufliche (teilzeitbeschäftigte) Mitarbeiter darstellen | x | |||||||||
5. | Kirchliches Finanzwesen | a) | Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Kirchensteuern und Kirchgeld nennen | x | |||||||
b) | Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren anhand von Beispielen erklären | x | |||||||||
c) | Begründung und Beendigung der Kirchensteuerpflicht darlegen | x | |||||||||
d) | Die Finanzverfassung der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Kirchensteuerverteilung) darstellen und Ziele der Finanzplanung erläutern | x | |||||||||
e) | Andere kirchenspezifische Einnahmen(Kollekten, Sammlungen, Gaben, Gebühren, Beiträge, Nutzungs- u. Leistungsentgelte) u. damit zusammenhängende Rechtsfragen beschreiben | x | |||||||||
f) | Bei der Vorbereitung und Abwicklung von Darlehnsaufnahmen mitwirken, Rechtsvorschriften kennenlernen | x | |||||||||
g) | Zweckbestimmung u. Aufgabe kirchlichen Vermögens (Allg. Zweckbestimmung und besondere Zweckbindung, Finanz- und Verwaltungsvermögen) erklären | x | |||||||||
h) | Darstellung der Verwaltung kirchlicher Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Diakoniestationen, Alteneinrichtungen, Ferien- u. Freizeitstätten) in Grundzügen, Einblick bzw. praktische Mitarbeit bei den lfd. Geschäften | x | |||||||||
6. | Kirchliches Personenstands- und Meldewesen | a) | Die Kirchenmitgliedschaft (Kirchl. Mitgliedschaftsrecht, Staatl. Austrittsrecht) und die damit verbundenen Rechte und Pflichten erläutern | x | |||||||
b) | Das Kirchenbuch- und Registerwesen darstellen | x | |||||||||
c) | Bei der Führung von Kirchenbüchern und -registern sowie bei der Erstellung von Auszügen und Bescheinigungen mitwirken, Gebührenregelungen etc. darstellen | x | |||||||||
d) | Die Bestimmungen über kirchl. Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung) darstellen | x | |||||||||
e) | Bei der Führung von Gemeindegliederkarteien (-dateien) mitwirken | x | |||||||||
7. | Kirchliches Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen | a) | Grundsätze der Grundstücksverwaltung erklären | x | |||||||
b) | Bei der Vorbereitung und Durchführung von Grundstücksverträgen mitwirken; Genehmigungsverfahren darstellen | x | |||||||||
c) | Grundbesitznachweis führen | x | |||||||||
d) | Grundzüge des Grundbuch- und Katasterwesens erläutern | x | |||||||||
e) | Ablauf der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an Beispielen erläutern, bei der Aufstellung von Kosten- und Finanzierungsplänen und der Erstellung der Schlussabrechnung mitwirken | x | |||||||||
f) | Wichtige staatliche und kirchliche Baubestimmungen nennen | x | |||||||||
g) | Aufgaben der Kunst- und Denkmalspflege darlegen | x | |||||||||
h) | Grundzüge des Friedhofsrechts anhand von Friedhofssatzung und -gebührenordnung erläutern | x | |||||||||
8. | Fallbezogene praktische Rechtsanwendung in Aufgabengebieten der ausbildenden Stelle | a) | Die Bestandteile eines Rechtssatzes (Tatbestand, Rechtsfolge) erklären und unterscheiden | x | x | ||||||
b) | Bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe erklären | x | x | ||||||||
c) | Folgen der möglichen Formen der Verknüpfung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge (ist, soll, kann) darstellen | x | x | ||||||||
d) | Ausgangspunkt der Rechtsanwendung (Maßnahme, Antrag) und Rechtsfolgen darstellen | x | x | ||||||||
e) | Sachverhalt ermitteln und auf rechtserhebliche Tatsachen untersuchen | x | x | ||||||||
f) | Konkreten Tatbestand in die einzelnen Tatbestandsmerkmale (alternativ, kumulativ) aufgliedern | x | x | ||||||||
g) | Rechtserhebliche Tatsachen den Tatbestandsmerkmalen zuordnen | x | x | ||||||||
h) | Verhältnis mehrerer gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zueinander (allgemeine und Spezialvorschriften) darstellen | x | x |