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Geltungszeitraum von: 25.09.1965

Geltungszeitraum bis: 31.12.2012

Anordnung über die Dienstanweisungen für
Gemeindediakone

Vom 3. September 1965

(ABl. ELKTh S. 213)

1Der Dienst der in den Kirchgemeinden angestellten Diakone (Gemeindediakone) soll in jedem Fall durch eine Dienstanweisung konkret geregelt werden. 2In dieser Dienstanweisung sind die Aufgaben, die dem Gemeindediakon von Pfarramt und Kirchgemeinde aufgetragen werden, konkret zu beschreiben und abzugrenzen.
3Verschiedentlich sind Unklarheiten über Möglichkeiten und Grenzen des Dienstes der Gemeindediakone aufgetreten. 4Der Landeskirchenrat hat deshalb die folgenden Richtlinien beschlossen und ersucht die Superintendenten und Pfarrer, diese Richtlinien bei der Aufstellung von Dienstanweisungen für Gemeindediakone zu beachten.
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I.

1Der Diakon ist Träger eines kirchlichen Dienstes eigener Prägung. 2Er ist der berufene Mitarbeiter für diakonische Aufgaben. 3Deshalb soll ihm bei Festsetzung seiner Dienste auch eine diakonische Aufgabe im engeren Sinne aufgetragen werden (z. B. Betreuung der Alten, Blinden, Schwerhörigen usw.).
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II.

1Anteil am Dienst mit dem Wort hat der Diakon durch Halten von Lesegottesdiensten, Bibelstunden und Hausandachten, durch Mitarbeit in der kirchlichen Unterweisung und in der Jugendarbeit.
2Das Recht der freien Wortverkündigung im Gemeindegottesdienst steht ihm grundsätzlich nicht zu. 3Dieses Recht könnte ihm nur in besonderen Ausnahmefällen durch den Landeskirchenrat erteilt werden.
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III.

1Im Gottesdienst hat der Diakon Aufgaben als Lektor nach der Lektorenordnung unserer Landeskirche (Amtsblatt 1962 Seite 193), im Gebetsdienst (Diakonisches Gebet) und bei der Austeilung des Heiligen Abendmahles (Kelch) als Altarhelfer. 2Für den Dienst als Altarhelfer gelten die Richtlinien der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Amtsblatt 1960 S. 10).
3Bei diesen Diensten trägt er nicht den Talar, sondern einen schwarzen Anzug oder einen Lektorenmantel. 4Der Landeskirchenrat ist um die Anfertigung von Lektorenmänteln bemüht, die nach Fertigstellung über die Beschaffungsstelle bezogen werden können.

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