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##Ordnung zur Erhebung von Gebühren an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle
Vom 24. Juni 2022 (ABl. S. 158).
Gemäß §§ 1, 5 und 6 des Kirchengesetzes über die Einrichtung der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale vom 1. Januar 1995 (ABI. EKKPS 1994 S. 165) erlässt der Senat der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale die folgende Satzung:
#Allgemeine Bestimmungen
###§ 1
Diese Ordnung gilt an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle (EHK).
#§ 2
Personen- und Berufsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für alle Geschlechter.
#Studium
##§ 3
1 Entsprechend § 111 des HSG LSA sind alle Studiengänge der EHK gebührenfrei. 2 Es werden keine Zweit- und Langzeitstudiengebühren erhoben.
#Fortbildung
##§ 4
1 Die EHK erhebt Gebühren für ihre Fortbildungsangebote im Rahmen einer Gasthörerschaft und einer Nachwuchsförderklasse. 2 Genaueres zur Gasthörerschaft und zur Nachwuchsförderklasse regeln die entsprechenden Ordnungen. 3 Die EHK erhebt Gebühren für Kurse und Seminare, die außerhalb des Curriculums der Studiengänge stattfinden. 4 Diese Fortbildungsangebote werden in den elektronischen und Print-Medien der EHK mit den entsprechenden Kostenangaben ausgeschrieben.
Gebühren Kurse, Gasthörerschaft, Nachwuchsförderklasse | |
Fortbildungen externe Teilnehmer | 50,00 Euro für ein Tagesseminar (6 Zeitstunden) |
Fortbildung externe Teilnehmer mit Ermäßigung | 25,00 Euro für ein Tagesseminar (6 Zeitstunden) |
Fortbildung Studierende der EHK Halle | kostenfrei |
Gasthörergebühren | 24,00 Euro/45 Minuten |
Einzelunterricht | 32,00 Euro/60 Minuten |
Gasthörergebühren | 8,00 Euro/45 Minuten |
Gruppenunterricht | 10,66 Euro/60 Minuten |
Gasthörergebühren Vorlesungen und Seminare | kostenfrei |
Nachwuchsförderklasse (1 SWS künstlerischer Einzelunterricht) | 160,00 Euro pro Semester |
Vermietung von Räumen
##§ 5
1 Die EHK gestattet unter bestimmten Voraussetzungen eine nicht studienrelevante Nutzung von Hochschulräumen gegen Zahlung einer Nutzungspauschale durch Angehörige und Nichtangehörige der EHK. 2 Genaueres zur Vermietung von Räumen regelt die Raumnutzungsordnung vom 01.03.2018.
Gebühren Raumnutzung (berechnet für einen Nutzungstag) | |
uristische und natürliche Personen ohne Kooperationsverhältnis zur EHK | 1,00 Euro/qm |
Juristische und natürliche Personen mit Kooperationsverhältnis zur EHK | 25,00 Euro Betriebskostenpauschale |
Bibliothek und Kopiergeräte
##§ 6
1 Die Nutzung der Bibliothek der EHK ist grundsätzlich gebührenfrei für Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Hochschule, Seminaristen und Dozenten des C-Seminars, unter bestimmten Bedingungen auch für die Öffentlichkeit. 2 Näheres regelt die Benutzungsordnung der Bibliothek der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik vom 24.03.2006. 3 Gebühren werden erhoben bei Überziehung von Leihfristen und für die Nutzung von Kopiergeräten.
Mahngebühren (berechnet auf eine Einheit) und reprographische Leistungen (berechnet für eine Kopie) | |
Zahlungserinnerung | gebührenfrei |
Erste Mahnung | 1,50 Euro |
Zweite Mahnung | 3,00 Euro |
Direktkopie DIN A4/B4 | 0,05 Euro |
Kopie DIN A4/B4 bei Anfertigung durch das Bibliothekspersonal | 0,10 Euro |
Direktkopie DIN A3 | 0,10 Euro |
Kopie DIN A3 bei Anfertigung durch das Bibliothekspersonal | 0,20 Euro |
Direktkopie auf Folie DIN A4 | 1,00 Euro |
Ausdruck vom PC DIN A4 | 0,05 Euro |
Ausdruck vom PC DIN A3 | 0,10 Euro |
Schlussbestimmungen
##§ 7
1 Die in dieser Ordnung aufgeführten Gebühren werden auf der Grundlage von § 111 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhoben. 2 Diese Gebührenordnung ist am 24.06.2022 vom Senat der EHK beschlossen worden und tritt ab sofort in Kraft.