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Ordnung zur Erhebung von Gebühren an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle

Vom 24. Juni 2022 (ABl. S. 158).

Gemäß §§ 1, 5 und 6 des Kirchengesetzes über die Einrichtung der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale vom 1. Januar 1995 (ABI. EKKPS 1994 S. 165) erlässt der Senat der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale die folgende Satzung:
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Allgemeine Bestimmungen

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§ 1

Diese Ordnung gilt an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle (EHK).
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§ 2

Personen- und Berufsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für alle Geschlechter.
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Studium

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§ 3

Entsprechend § 111 des HSG LSA sind alle Studiengänge der EHK gebührenfrei. Es werden keine Zweit- und Langzeitstudiengebühren erhoben.
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Fortbildung

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§ 4

Die EHK erhebt Gebühren für ihre Fortbildungsangebote im Rahmen einer Gasthörerschaft und einer Nachwuchsförderklasse. Genaueres zur Gasthörerschaft und zur Nachwuchsförderklasse regeln die entsprechenden Ordnungen. Die EHK erhebt Gebühren für Kurse und Seminare, die außerhalb des Curriculums der Studiengänge stattfinden. Diese Fortbildungsangebote werden in den elektronischen und Print-Medien der EHK mit den entsprechenden Kostenangaben ausgeschrieben.
Gebühren Kurse, Gasthörerschaft, Nachwuchsförderklasse
Fortbildungen externe Teilnehmer
50,00 Euro für ein Tagesseminar
(6 Zeitstunden)
Fortbildung externe Teilnehmer mit Ermäßigung
25,00 Euro für ein Tagesseminar
(6 Zeitstunden)
Fortbildung Studierende der EHK Halle
kostenfrei
Gasthörergebühren
24,00 Euro/45 Minuten
Einzelunterricht
32,00 Euro/60 Minuten
Gasthörergebühren
8,00 Euro/45 Minuten
Gruppenunterricht
10,66 Euro/60 Minuten
Gasthörergebühren Vorlesungen und Seminare
kostenfrei
Nachwuchsförderklasse
(1 SWS künstlerischer Einzelunterricht)
160,00 Euro pro Semester
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Vermietung von Räumen

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§ 5

Die EHK gestattet unter bestimmten Voraussetzungen eine nicht studienrelevante Nutzung von Hochschulräumen gegen Zahlung einer Nutzungspauschale durch Angehörige und Nichtangehörige der EHK. Genaueres zur Vermietung von Räumen regelt die Raumnutzungsordnung vom 01.03.2018.
Gebühren Raumnutzung (berechnet für einen Nutzungstag)
uristische und natürliche Personen
ohne Kooperationsverhältnis zur EHK
1,00 Euro/qm
Juristische und natürliche Personen
mit Kooperationsverhältnis zur EHK
25,00 Euro
Betriebskostenpauschale
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Bibliothek und Kopiergeräte

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§ 6

Die Nutzung der Bibliothek der EHK ist grundsätzlich gebührenfrei für Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Hochschule, Seminaristen und Dozenten des C-Seminars, unter bestimmten Bedingungen auch für die Öffentlichkeit. Näheres regelt die Benutzungsordnung der Bibliothek der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik vom 24.03.2006. Gebühren werden erhoben bei Überziehung von Leihfristen und für die Nutzung von Kopiergeräten.
Mahngebühren (berechnet auf eine Einheit)
und reprographische Leistungen (berechnet für eine Kopie)
Zahlungserinnerung
gebührenfrei
Erste Mahnung
1,50 Euro
Zweite Mahnung
3,00 Euro
Direktkopie DIN A4/B4
0,05 Euro
Kopie DIN A4/B4
bei Anfertigung durch das Bibliothekspersonal
0,10 Euro
Direktkopie DIN A3
0,10 Euro
Kopie DIN A3
bei Anfertigung durch das Bibliothekspersonal
0,20 Euro
Direktkopie auf Folie DIN A4
1,00 Euro
Ausdruck vom PC DIN A4
0,05 Euro
Ausdruck vom PC DIN A3
0,10 Euro
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Schlussbestimmungen

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§ 7

Die in dieser Ordnung aufgeführten Gebühren werden auf der Grundlage von § 111 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhoben. Diese Gebührenordnung ist am 24.06.2022 vom Senat der EHK beschlossen worden und tritt ab sofort in Kraft.