.Gebührensatzung der Evangelischen Hochschule
§ 1
§ 2
§ 3
#§ 4
#Gebührensatzung der Evangelischen Hochschule
für Kirchenmusik Halle
Vom 1. September 2023 (ABl. S. 247).
Gemäß §§ 1, 5 und 6 des Kirchengesetzes über die Einrichtung der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale vom 1. Januar 1995 (ABI. EKKPS 1994 S. 165) erlässt der Senat der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale die folgende Satzung:
####§ 1
Allgemeine Bestimmungen
(
1
)
Diese Gebührensatzung gilt an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle (EHK).
(
2
)
Alle Personen- und Berufsbezeichnungen in dieser Gebührensatzung gelten jeweils für alle Geschlechter.
#§ 2
Studium
1 Entsprechend § 111 des HSG LSA sind alle Studiengänge der EHK gebührenfrei. 2 Es werden keine Zweit- und Langzeitstudiengebühren erhoben.
#§ 3
Fortbildung
(
1
)
1 Die EHK erhebt Gebühren für ihre Fortbildungsangebote im Rahmen einer Gasthörerschaft und einer Nachwuchsförderklasse. 2 Gasthörerschaft und Nachwuchsförderklasse werden durch entsprechende Ordnungen geregelt. 3 Die EHK erhebt Gebühren für Kurse und Seminare, die außerhalb des Curriculums der Studiengänge stattfinden. 4 Diese Fortbildungsangebote werden in den elektronischen und Printmedien der EHK mit den entsprechenden Kostenangaben ausgeschrieben.
(
2
)
In Härtefällen aus persönlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen kann das Rektorat der EHK auf Antrag eine Einzelfallentscheidung treffen und für die Teilnahme an Kursen und der Nachwuchsförderklasse sowie bei Gasthörerschaften von der Gebührensatzung abweichende Beträge festlegen.
Gebühren Kurse, Gasthörerschaft, Nachwuchsförderklasse | |
Fortbildungen externe Teilnehmer | 60,00 Euro für ein Tagesseminar (6 Zeitstunden) |
Fortbildung externe Teilnehmer mit Ermäßigung | 30,00 Euro für ein Tagesseminar (6 Zeitstunden) |
Fortbildung Studierende der EHK Halle | kostenfrei |
Gasthörergebühren | 31,50 Euro/45 Minuten |
Einzelunterricht | 42,00 Euro/60 Minuten |
Gasthörergebühren | 10,50 Euro/45 Minuten |
Gruppenunterricht | 14,00 Euro/60 Minuten |
Gasthörergebühren Vorlesungen und Seminare | kostenfrei |
Nachwuchsförderklasse (1 SWS künstlerischer Einzelunterricht) | 200,00 Euro pro Semester |
§ 4
Vermietung von Räumen
1 Die EHK gestattet unter bestimmten Voraussetzungen eine nicht studienrelevante Nutzung von Hochschulräumen gegen Zahlung einer Nutzungspauschale durch Angehörige und Nichtangehörige der EHK. 2 Die Vermietung von Räumen regelt die Raumnutzungsordnung vom 1. März 2018.
Gebühren Raumnutzung (berechnet für einen Nutzungstag) | |
uristische und natürliche Personen ohne Kooperationsverhältnis zur EHK | 1,00 Euro/qm |
Juristische und natürliche Personen mit Kooperationsverhältnis zur EHK | 30,00 Euro Betriebskostenpauschale |
§ 5
Bibliothek und Kopiergeräte
1 Die Nutzung der Bibliothek der EHK ist grundsätzlich gebührenfrei für Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Hochschule, Seminaristen und Dozenten des C-Seminars, unter bestimmten Bedingungen auch für die Öffentlichkeit. 2 Näheres regelt die Benutzungsordnung der Bibliothek der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik vom 24. März 2006. 3 Gebühren werden erhoben bei Überziehung von Leihfristen und für die Nutzung von Kopiergeräten.
Mahngebühren (berechnet auf eine Einheit) und reprographische Leistungen (berechnet für eine Kopie) | |
Zahlungserinnerung | gebührenfrei |
Erste Mahnung | 1,50 Euro |
Zweite Mahnung | 3,00 Euro |
Direktkopie DIN A4/B4 | 0,05 Euro |
Kopie DIN A4/B4 bei Anfertigung durch das Bibliothekspersonal | 0,10 Euro |
Direktkopie DIN A3 | 0,10 Euro |
Kopie DIN A3 bei Anfertigung durch das Bibliothekspersonal | 0,20 Euro |
Direktkopie auf Folie DIN A4 | 1,00 Euro |
Ausdruck vom PC DIN A4 | 0,05 Euro |
Ausdruck vom PC DIN A3 | 0,10 Euro |
§ 6
Schlussbestimmungen
Die in dieser Ordnung aufgeführten Gebühren werden auf der Grundlage von § 111 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
#§ 7
Inkrafttreten
1 Diese Gebührensatzung ist am 1. September 2023 vom Senat der EHK beschlossen worden und tritt ab sofort in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Ordnung zur Erhebung von Gebühren an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle vom 24. Juni 2022 (ABl. S. 158) außer Kraft.