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Beschluss über die Befugnis des Landeskirchenrats
zur Zustimmung zum Vertrag der
evangelischen Kirchen im Freistaat Sachsen
mit dem Freistaat Sachsen

vom 18. März 1994

(ABl. ELKTh S. 82)

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Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat gemäß § 68 der Verfassung den folgenden Beschluss gefasst:
Der Landeskirchenrat ist befugt, den der Synode vorliegenden Vertragsentwurf zwischen den evangelischen Kirchen im Freistaat Sachsen einerseits und dem Freistaat Sachsen andererseits sowie das dazugehörige Schlussprotokoll zu unterzeichnen, dem Vertrag nach Unterzeichnung zuzustimmen und das zum Wirksamwerden des Vertrages Erforderliche zu veranlassen.