.Ordnung der Ordination zum Dienst der öffentlichen
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Ordnung der Ordination zum Dienst der öffentlichen
Verkündigung des Wortes Gottes
und der Verwaltung von Taufe und Abendmahl
Vom 23. Juni 1979
(ABl. EKKPS 1980 S. 49)
Wenn ein einzelner ordiniert wird | |
Wenn mehrere ordiniert werden | |
Wenn mit der Ordination die Einführung in die erste Pfarrstelle verbunden ist |
Vorwort
- 1 Der Bund der Evangelischen Kirchen, die Evangelische Kirche der Union und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in der Deutschen Demokratischen Republik haben mit ihren Gliedkirchen die hier vorgelegte Ordnung der Ordination zum Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung von Taufe und Abendmahl erarbeitet. 2 Der Bund hofft, damit seinem erklärten Ziel zu entsprechen, das auch die genannten gliedkirchlichen Zusammenschlüsse voll bejaht haben: »In der Einheit und Gemeinsamkeit des christlichen Zeugnisses und Dienstes gemäß dem Auftrag des Herrn Jesus Christus zusammenzuwachsen« (Artikel 1, Absatz 2 der Ordnung des Bundes). 3 Alle Gliedkirchen haben bereits bei der Bildung des Bundes die gegenseitige Anerkennung der Ordination erklärt und mit der Annahme der Leuenberger Konkordie bekräftigt. 4 In dem ständigen Gespräch der Kirchen auf der Ebene des Bundes und in der Ökumene über »Amt und Gemeinde« ist das Thema »Ordination« eine Schlüsselfrage. 5 Dass über diese Ordnung eine Einigung erzielt wurde, der auch die reformierten Gemeinden in den Gliedkirchen zustimmen konnten, ist ein guter Schritt voran.
- 1 Dass neue Ordinationsformulare notwendig sind, ist lange erkannt. 2 Neue Erkenntnisse in der Ämterlehre, die Erfahrungen des Kirchenkampfes, ein verändertes Verhältnis der Pfarrer zu ihrem Dienst, zur Kirchenleitung und auch zu ihrer Umwelt, stilistische und sprachliche Gesichtspunkte mussten zum Zuge kommen. 3 Vor allem sollte es den Gemeinden möglich gemacht werden, unmittelbar an dem Ordinationsgeschehen teilzunehmen; die Ordinanden sollten es ohne hermeneutische Anstrengungen verstehen und bejahen können. 4 Die Notwendigkeit einer Neufassung wurde auch durch die Tatsache unterstrichen, dass auf dem Boden der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der Arnoldshainer Konferenz und auch in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands an derselben Materie gearbeitet wurde. 5 Die hier vorliegenden Formulare verdanken dieser Arbeit gute Anstrengungen.6 Endlich war es der Wunsch der Gliedkirchen, an diesem wichtigen Punkt die bestehende Gemeinsamkeit zu bezeugen – dies um so mehr, als die gültigen Ordinationsformulare keine grundlegenden Unterschiede aufwiesen, so dass von ihnen allen ausgegangen werden konnte.
- 1 Dennoch war es nicht einfach, gemeinsame Ordinationsformulare zuwege zu bringen. 2 Zwar hatten der Rat der Evangelischen Kirche der Union (Bereich DDR) und die Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in der DDR bereits 1971 die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses »Ordination« beschlossen; die Konferenz der Kirchenleitungen hatte das Angebot dankbar angenommen und zugestimmt, dass der geplante Ausschuss auch für den Bund als solchen diese Fragen bearbeiten sollte. 3 Aber als der Ausschuss nach etwa zweijähriger Arbeit ein neues Ordinationsformular und Thesen »Zum Verständnis des ministerium verbi divini« vorlegte, fanden diese nicht die Zustimmung aller Gliedkirchen. 4 Der Ausschuss gab daraufhin seinen Auftrag zurück.5 In dieser Situation bat die Konferenz der Kirchenleitungen im Januar 1974 die Leitenden Geistlichen, in einer gemeinsamen Beratung zu prüfen, »ob noch Aussicht besteht, ein für alle Gliedkirchen gemeinsames Formular zu erarbeiten«. 6 Der Bischofskonvent konnte sich dieser Bitte nicht entziehen, zumal die meisten Bischöfe selber die Hauptverantwortung für die Ordination innerhalb ihrer Kirche haben. 7 Er hat nach mehreren Beratungen nicht nur die an ihn gestellte Frage bejaht, sondern ein neues Formular vorgelegt. 8 Es wurde den Gliedkirchen ebenfalls zur Stellungnahme übermittelt, aufgrund ihrer Anregungen verbessert und durch die zuständigen Organe angenommen.
- Das vorliegende Formular beruht auf folgenden theologischen Überzeugungen, die in ihm deutlich werden sollten:
- Durch die heilige Taufe ist jeder Christ als Glied des Leibes Christi zum Zeugendienst berufen.
- 1 Zum Gehorsam der Kirche gegen ihren Auftrag gehört, dass sie einzelne in einen Dienst der Verkündigung des Evangeliums beruft. 2 Sie glaubt, dass in ihrem Berufen Christus selber der Berufende ist. 3 Sie vertraut darauf, dass er denen, die so berufen werden, die notwendigen Gnadengaben mitteilt.
- 1 Die Gemeinden sind durch solche Berufungen einzelner nicht aus ihrer Verantwortung für den Verkündigungsdienst der Kirche entlassen. 2 Sie sollen zusammen mit den zur öffentlichen Wortverkündigung Berufenen die konkrete Situation erforschen, in die hinein das Evangelium verkündigt werden soll. 3 Sie sollen im Wort der zur Verkündigung des Evangeliums Berufenen das Wort ihres Herrn suchen und hören; sie sollen aber auch deren Zeugnis der Schrift prüfen und falscher Lehre widerstehen.
- Die Dienste der Verkündigung des Evangeliums sind geistlich gleichrangig, aber in ihren Tätigkeiten und Verantwortungsbereichen unterschieden.
- Der Dienst der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums und der Verwaltung von Taufe und Abendmahl schließt eine besondere Verantwortung ein für den Zusammenhang mit dem apostolischen Zeugnis und mit dem der Gesamtkirche, für die Taufe, die in den Leib Christi einverleibt, und für das Abendmahl, das die Glieder der familia dei am Tisch ihres Herrn versammelt und damit für die Gemeinschaft der Gemeinde und der Gemeinden.
- 1 An dem Begriff der »öffentlichen Verkündigung« (gemäß Confessio Augustana XIV publice docere aut sacramenta administrare) sollte festgehalten werden, obwohl die »Öffentlichkeit« der Verkündigung, verstanden als Wirksamkeit im allgemeinen Bewusstsein der Gesellschaft, heute tatsächlich ungleich geringer ist als in der Reformationszeit. 2 Gleichwohl ist der Gottesdienst nach wie vor die am meisten an die Öffentlichkeit tretende Veranstaltung der Gemeinde.3 Vor allem hat der Begriff der »Öffentlichkeit« seinen notwendigen Sinn darin, dass alles, was im Namen Jesu Christi geschieht, öffentlich ist, weil er nicht der Stifter irgendeiner religiösen Sondergemeinschaft, sondern der Herr der Welt ist. 4 Dies ist Maß und Ziel für den Dienst der öffentlichen Verkündigung wie für die Veranstaltungen der Gemeinde. 5 Im Gottesdienst wird exemplarisch deutlich, dass die Gemeinde creatura verbi ist, vom Wort getragen und zurechtgewiesen, überführt und getröstet, durch das Wort zum Dienst zubereitet wird. 6 Die gottesdienstliche Gemeinde ist Zeichen dafür, dass die Zeugen Christi Glieder an seinem Leibe sind und dass der Leib konkret Gestalt gewinnen will durch die Versammlung, in der ihr das Leben schaffende Wort gesagt wird.
- Die Tatsache, dass hier ein Formular zur Ordination zum Dienst der öffentlichen Verkündigung und der Verwaltung von Taufe und Abendmahl dargeboten wird, schließt nicht aus, sondern ein, dass auch für andere Dienste am Wort zu gegebener Zeit eine entsprechende, auf diese Dienste hin formulierte Beauftragung und Vergewisserung erarbeitet wird.
- 1 Das Formular sieht eine Aufgliederung vor für die Ordination eines einzelnen, die Ordination mehrerer und die Ordination in Verbindung mit der Einführung in die erste Pfarrstelle.2 Eine durch gliedkirchliche Tradition bedingte Variante bezieht sich auf eine vorher schriftlich vollzogene Lehrverpflichtung; nach einer anderen Tradition erklären die Ordinanden vorher ihre Bereitschaft, eine solche Lehrverpflichtung einzugehen; sie vollziehen sie dann durch ihr Ja auf die Ordinationsfrage.
Erläuterungen
- Die Ordination findet in einem Hauptgottesdienst statt.
- 1 Die Ordination wird nach gliedkirchlichem Recht vom Bischof oder einem anderen beauftragten Ordinator und zwei Assistenten vollzogen. 2 Nach gliedkirchlicher Ordnung sollen entweder beide Assistenten ordiniert sein oder es soll einer der Assistenten ein ordinierter, der andere Assistent aber ein nichtordinierter Vertreter der Gemeinde oder der Synode sein. 3 Werden mehrere Kandidaten ordiniert, so können mehr als zwei Assistenten mitwirken, von denen einige Älteste (Kirchenvorsteher; Synodale) sind, doch sollte die Zahl von sechs Assistenten nicht überschritten werden. 4 Außer den Assistenten können zwei weitere Gemeindeglieder an der Ordination beteiligt sein, indem sie Schriftlesungen übernehmen oder ein freies Wort an die Ordinanden richten.
- 1 Die an der Ordination Beteiligten nehmen in der ersten Bankreihe oder im Altarraum Platz. 2 Findet ein Einzug statt, so nehmen die Ältesten und die Assistenten die Ordinanden in ihre Mitte; der Ordinator geht zuletzt.
- 1 Der Gottesdienst verläuft bis zum Glaubensbekenntnis nach der Ordnung der Agende. 2 Jedoch kann im Blick darauf, dass der Ordinationsteil Schriftlesungen enthält, eine der beiden Sonntagslesungen und das Lied zwischen den Lesungen entfallen.
- 1 Folgt auf das Glaubensbekenntnis sogleich die Vorstellung des Ordinanden mit der Ansprache des Ordinators, so kann der Ordinand bzw. einer der Ordinanden nach seiner Ordination die Predigt halten. 2 Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Ordinator nach dem Glaubensbekenntnis zunächst die Predigt hält und nach dem Predigtlied die Ordination mit der Vorstellung beginnt. 3 Dann entfällt eine spätere Predigt des Ordinanden.
- Auf jeden Fall sollten die Ordinanden nach ihrer Ordination in diesem Gottesdienst tätig werden, entweder beim Fürbittgebet und beim Segen oder, wenn das Abendmahl gefeiert wird, bei der Abendmahlsliturgie und der Austeilung.
- 1 Ist die Ordination mit der Einführung in eine Pfarrstelle verbunden, so wird die Predigt vom Ordinanden gehalten. 2 In diesem Falle wird der nicht ordinierte Assistent (siehe Abs. 2) ein Kirchenältester (Kirchenvorsteher) bzw. bei der Einführung in eine Kreispfarrstelle ein Kreisältester sein.
- 1 In den folgenden Formularen werden runde und eckige Klammern verwendet. 2 In runde Klammern werden Worte gesetzt, die alternativ für vorausgehende Worte oder Satzteile gebracht werden können. 3 In eckige Klammern werden Sätze und Satzteile gesetzt, die fakultativ gebraucht oder weggelassen werden können.
I. Wenn ein einzelner ordiniert wird
Nach dem Glaubensbekenntnis (oder nach der Predigt) tritt der Ordinator vor, während ein Lied gesungen wird.
Ordinator: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus, die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen.
Gemeinde: Amen
Ordinator: Liebe Gemeinde. In diesem Gottesdienst soll unser Bruder (unsere Schwester) N. N. zum Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und zur Verwaltung von Taufe und Abendmahl ordiniert werden. Er (Sie) wird seinen (ihren) Dienst in der Gemeinde aufnehmen.1)
A | B | |||
Er (Sie) ist bereit,2) sich auf die in unserer Kirche (Gemeinde) geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten. | Er (Sie) ist bereit,2) sich auf die in unserer Kirche (Gemeinde) geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten. | |||
Das bedeutet: | Das bedeutet: | |||
Er (Sie) ist bereit, das Evangelium so zu verkündigen, | Er (Sie) ist bereit, das Evangelium so zu verkündigen, | |||
– | wie es grundlegend bezeugt ist in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes | – | wie es grundlegend gegeben ist in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes | |
– | wie es ausgelegt wird in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche: [dem Augsburgischen Bekenntnis, der Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und Kleinen Katechismus Martin Luthers] | – | wie es bezeugt wird in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche: [dem Augsburgischen Bekenntnis, der Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und Kleinen Katechismus Martin Luthers] | |
oder | oder | |||
in den reformierten Bekenntnisschriften unserer Kirche, insbesondere dem Heidelberger Katechismus | in den reformierten Bekenntnisschriften unserer Kirche, insbesondere dem Heidelberger Katechismus | |||
oder | oder | |||
in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche | in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche | |||
[– | und wie es aufs neue bekannt worden ist in der Theologischen Erklärung von Barmen]3) | [– | und wie es aufs neue bekannt worden ist in der Theologischen Erklärung von Barmen]3) | |
Ordinator hält die Ordinationsansprache
Falls eine Predigt vorausgegangen ist,4) die auf die Ordination Bezug genommen hat, kann eine besondere Ansprache des Ordinators entfallen.
Falls eine Predigt vorausgegangen ist,4) die auf die Ordination Bezug genommen hat, kann eine besondere Ansprache des Ordinators entfallen.
Ein Gemeindeglied5)
kann an dieser Stelle ein freies Wort an den Ordinanden richten.
kann an dieser Stelle ein freies Wort an den Ordinanden richten.
Gemeinde singt: »Nun bitten wir den Heiligen Geist«
oder »Komm Heiliger Geist. Herre Gott«
oder ein ähnliches Lied.
oder »Komm Heiliger Geist. Herre Gott«
oder ein ähnliches Lied.
Die Assistenten treten neben den Ordinator und wenden sich zusammen mit ihm der Gemeinde zu. Der Ordinand stellt sich ihnen gegenüber.
Ordinator: Hört, was die Heilige Schrift vom Auftrag und der Verheißung sagt, die der Herr seiner Kirche gegeben hat.
Der 1. Assistent liest die evangelische Lesung:
So steht geschrieben im Evangelium des Matthäus im 28. Kapitel: Jesus sprach zu seinen Jüngern: »Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.«
Matth. 28, 18 b–20
oder
So steht geschrieben im Evangelium des Johannes im 20. Kapitel:
Jesus sprach zu seinen Jüngern: »Friede sei mit euch! Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.« Und da er das gesagt hatte, blies er sie an und spricht zu ihnen: »Nehmet hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.«
Joh. 20, 21–23
Der 2. Assistent (oder ein Gemeindeglied)6) liest die epistolische Lesung:
So schreibt der Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther im 12. Kapitel:
Es sind mancherlei Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind mancherlei Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind mancherlei Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allem. In einem jeglichen offenbaren sich die Gaben des Geistes zu gemeinsamem Nutzen. Einem wird gegeben durch den Geist, zu reden von der Weisheit; dem anderen wird gegeben, zu reden von der Erkenntnis nach demselben Geist; einem anderen der Glaube, in demselben Geist; einem anderen die Gabe, gesund zu machen in dem einen Geiste, einem anderen die Kraft, Wunder zu tun; einem anderen Weissagung; einem anderen, Geister zu unterscheiden; einem anderen mancherlei Zungenrede; einem anderen, die Zungen auszulegen. Dies alles wirkt aber derselbe eine Geist und teilt einem jeglichen das Seine zu, wie er will.
1. Kor. 12, 4–11
oder
So schreibt der Apostel Paulus im Brief an die Römer im 12. Kapitel:
Ich sage durch die Gnade, die mir gegeben ist, jedermann unter euch, dass niemand höher von sich halte, als sich’s gebührt zu halten, sondern dass er von sich mäßig halte, ein jeglicher, wie Gott ausgeteilt hat das Maß des Glaubens. Denn gleicherweise wie wir an einem Leibe viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder einerlei Geschäft haben, so sind wir viele ein Leib in Christus, aber untereinander ist einer des andern Glied, und haben mancherlei Gaben nach der Gnade, die uns gegeben ist.
Röm. 12, 3–6
oder
So schreibt der Apostel Paulus im 2. Brief an die Korinther im 5. Kapitel:
Gott versöhnte in Christus die Welt mit ihm selber und rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das Wort von der Versöhnung. So sind wir nun Botschafter an Christi Statt, denn Gott vermahnt durch uns. So bitten wir nun an Christi Statt: Lasset euch versöhnen mit Gott!
2. Kor. 5, 19–20
oder
Im Brief an die Epheser im 4. Kapitel steht geschrieben:
Gott hat etliche zu Aposteln gesetzt, etliche zu Propheten, etliche zu Evangelisten, etliche zu Hirten und Lehrern, dass die Heiligen zugerüstet würden zum Werk des Dienstes. Dadurch soll der Leib Christi erbaut werden, bis dass wir alle hinankommen zur Einheit des Glaubens und der Erkenntnis des Sohnes Gottes, zur Reife des Mannesalters, zum vollen Maß der Fülle Christi.
Eph. 4, 11–13
oder
So steht geschrieben im 1. Petrusbrief im 4. Kapitel:
Dienet einander, ein jeglicher mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter, der mancherlei Gnade Gottes: Wenn jemand redet, dass er’s rede als Gottes Wort; wenn jemand ein Amt hat, dass er’s tue als aus dem Vermögen, das Gott darreicht, auf dass in allen Dingen Gott gepriesen werde durch Jesus Christus. Sein ist die Ehre und Gewalt von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen.
1. Petr. 4, 10–11
oder
So steht geschrieben im Buch Jesaja im 52. Kapitel:
Wie lieblich sind auf den Bergen die Füße der Freudenboten, die da Frieden verkündigen, Gutes predigen, Heil verkündigen, die da sagen zu Zion: Dein Gott ist König!
Jes. 52, 7
Der Ordinator spricht erst zur Gemeinde, dann zum Ordinanden.
Ordinator:
Liebe Gemeinde:
Durch die Taufe seid ihr alle zu Zeugen und Dienern des Evangeliums in der Welt berufen. Der Erfüllung dieses Auftrages dient alle Arbeit in der Gemeinde Jesu Christi. Der Herr beruft einzelne zu besonderen Diensten. Ihr braucht sie. Sie brauchen euch.
Lieber Bruder (Liebe Schwester), du wirst nun gesandt, das Evangelium öffentlich zu verkündigen und die Taufe und das Abendmahl gemäß der Einsetzung unseres Herrn zu verwalten. Du wirst berufen, in Predigt und Lehre, Unterweisung und Seelsorge am Aufbau der Gemeinden mitzuwirken, zum Dienst in der Welt zu ermutigen und die Einheit der Christenheit zu suchen.
Die Heilige Schrift ist dir als Quelle und Richtschnur deiner Verkündigung gegeben. Dazu werden dir die Bekenntnisse unserer Kirche, in denen die Väter das Evangelium bezeugt haben, Hilfe und Wegweisung sein.
In dem Wort deiner Verkündigung soll die Gemeinde das Wort ihres Herrn suchen und hören, ebenso wie du dir gefallen lassen sollst, dass die Gemeinde dein Wort an der Schrift prüft und dir mit Zuspruch, Rat und Mahnung hilft.
Das Gespräch mit den Brüdern und Schwestern, die sich wie du um die Ausrichtung des Wortes Gottes mühen, und die eigene Weiterarbeit sind für dich unerlässlich. Du stehst in deinem Dienst nicht allein, sondern zusammen mit allen anderen Mitarbeitern in der Gemeinschaft der ganzen Kirche. Ihre Fürbitte wird dich begleiten. Unsere Kirche wird dir beistehen und für dich sorgen.
Gegenseitiges Vertrauen soll unseren gemeinsamen Dienst prägen. Daher achte die Ordnung unserer Kirche. Bewahre, was den Zugang zum Evangelium erleichtert, und hilf mit, dafür neue Wege zu suchen.
Über alles, was dir in Beichte und Seelsorge anvertraut wird, bist du verpflichtet zu schweigen. Hilf den Menschen, im Glauben dankbar zu leben und getröstet zu sterben. Gib keinen verloren. Tritt für alle ein, die deinen Beistand brauchen.
Vor Gott, deinem Herrn, wirst du Rechenschaft zu geben haben über deinen Dienst. Achte auf dich, dass du nicht anderen predigst und selbst verwerflich wirst. Bleibe im Gebet! Denke daran, dass auch du Seelsorge brauchst.
Für deinen ganzen Dienst, auch wenn dich Zweifel und Enttäuschungen anfechten, wenn dir Verzicht und Leiden auferlegt und Opfer um Christi willen abgefordert werden, gilt dir die Zusage des Herrn. Er sendet dich. Er steht zu seinem Wort. Er führt seine Gemeinde zum Ziel. Er spricht: Lass dir an meiner Gnade genügen; denn meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
Ordinator:
Lieber Bruder! (Liebe Schwester!) Bist du bereit, dich im Vertrauen auf Gottes Gnade in diesen Dienst berufen zu lassen, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.
oder
Lieber Bruder (Liebe Schwester)! bist du bereit, dich in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen zu lassen, das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen unserer Kirche (Gemeinde) ausgelegt ist, Taufe und Abendmahl ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht zu wahren und dich so zu verhalten, wie es deinem Auftrag entspricht, so versprich es vor Gott und dieser Gemeinde mit deinem Ja.
oder
Lieber Bruder (Liebe Schwester)! Bist du bereit, dich in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen zu lassen, das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen unserer Kirche (Gemeinde) bezeugt ist, Taufe und Abendmahl ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht zu wahren und dich so zu verhalten, wie es deinem Auftrag entspricht, so versprich es vor Gott und dieser Gemeinde mit deinem Ja.
Ordinand: Ja, mit Gottes Hilfe.
Ordinator: Liebe Gemeinde, lasst uns für unseren Bruder (unsere Schwester) beten.
Der Ordinand kniet nieder. Der Ordinator und die beiden Assistenten beten – dem Ordinanden zugewandt – [unter Handauflegung] zusammen mit der Gemeinde:
Vater unser (unser Vater) im Himmel,
Dein Wille geschehe,
Und vergib uns unsere Schuld,
| Amen |
Danach betet der Ordinator:
Herr unser Gott. Du hast uns zu Zeugen und Dienern in der Welt berufen. Für uns und unseren Bruder (unsere Schwester) bitten wir: Schenke uns deinen Heiligen Geist, gib uns Mut zum Reden, Entschlossenheit zum Handeln, Geduld im Leiden. Lass uns wirken dir zur Ehre und zum Heil der Menschen. Durch Jesus Christus, deinen Sohn, unseren Herrn.
oder
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, wir danken dir, dass du die Bitten deiner Gemeinde erhörst, Arbeiter in deine Ernte sendest und auch diesen Bruder (diese Schwester) berufen hast, deiner Kirche zu dienen mit dem Wort, das die Versöhnung predigt. Wir bitten dich: Gib ihm (ihr) den Heiligen Geist, dass er (sie) dein Wort recht verkündigt und deiner Gemeinde mit Taufe und Abendmahl nach deinem Willen dient. Bewahre ihn (sie) in Anfechtung und Zweifel. Stärke ihn (sie), wenn er (sie) verzagt und müde wird. Schenke ihm (ihr) Mut und Zuversicht, dein Heil vor der Welt zu bezeugen. Erhalte deine Kirche und alle ihre Diener in deiner Wahrheit bis an den Tag, an dem du dein Reich vollenden wirst in Herrlichkeit, durch Jesus Christus deinen Sohn, unseren Herrn.
oder
Gnädiger Gott und Vater, du hast zugesagt, durch die Predigt vom Kreuz alle selig zu machen, die daran glauben. Wir bitten dich: Gib diesem Bruder (dieser Schwester) für die Verkündigung des Evangeliums deinen Geist. Stärke ihn (sie) mit deiner Kraft und erhalte ihn (sie) in aller Anfechtung bei deinem Wort. Hilf, dass durch seinen (ihren) Dienst deine Gemeinde zum Zeugnis in dieser Welt zugerüstet wird zu Lob und Preis deines heiligen Namens.
oder ein freies Gebet.
Gemeinde: Amen
Ordinator spricht unter Handauflegung:7)
Lieber Bruder (Liebe Schwester)! Im Vertrauen darauf, dass Gott unser Gebet erhört, und im Gehorsam gegen den Auftrag, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, senden wir dich in den Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung von Taufe und Abendmahl im Namen + des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Jesus Christus spricht: Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.
Der 1. Assistent legt dem Ordinanden die Hände auf und spricht ein Segensvotum.
Der 2. Assistent legt dem Ordinanden die Hände auf und spricht ein Segensvotum.
Der Ordinator legt dem Ordinanden die Hände auf und spricht anschließend:
Der Herr segne dich und deinen Dienst.
Assistenten und Ordinand: Amen.
Der Ordinierte erhebt sich.
Ordinierten, Assistenten und Ordinator gehen an ihre Plätze zurück.
Die Gemeinde singt ein Lied des Dankes oder der Fürbitte.
Der Gottesdienst wird in der üblichen Form weitergeführt8).
#Der Ordinierte erhebt sich.
Ordinierten, Assistenten und Ordinator gehen an ihre Plätze zurück.
Die Gemeinde singt ein Lied des Dankes oder der Fürbitte.
Der Gottesdienst wird in der üblichen Form weitergeführt8).
II. Wenn mehrere ordiniert werden
Nach dem Glaubensbekenntnis (oder nach der Predigt) tritt der Ordinator vor, während ein Lied gesungen wird.
Ordinator: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus, die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit uns allen.
Gemeinde: Amen
Ordinator: Liebe Gemeinde. In diesem Gottesdienst sollen unsere Brüder (unsere Schwestern) zum Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und zur Verwaltung von Taufe und Abendmahl ordiniert werden. Sie werden ihren Dienst in einer Gemeinde unserer Landeskirche (Kirchenprovinz) aufnehmen.9)
Ihre Namen lauten:
N. N. für die Gemeinde X
N. N. für die Gemeinde Y
N. N. für die Gemeinde Z
N. N. für die Gemeinde X
N. N. für die Gemeinde Y
N. N. für die Gemeinde Z
A | B | |||
Sie sind bereit,10) sich auf die in unserer Kirche (Gemeinde) geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten. | Sie sind bereit,10) sich auf die in unserer Kirche (Gemeinde) geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten. | |||
Das bedeutet, | Das bedeutet: | |||
Sie sind bereit, das Evangelium so zu verkündigen, | Sie sind bereit, das Evangelium so zu verkündigen, | |||
– | wie es grundlegend bezeugt ist in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes | – | wie es grundlegend gegeben ist in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes | |
– | wie es ausgelegt wird in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche: dem Augsburgischen Bekenntnis, der Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und Kleinen Katechismus Martin Luthers | – | wie es bezeugt wird in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche: dem Augsburgischen Bekenntnis, der Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und Kleinen Katechismus Martin Luthers | |
oder | oder | |||
in den reformierten Bekenntnisschriften unserer Kirche, insbesondere dem Heidelberger Katechismus | in den reformierten Bekenntnisschriften unserer Kirche, insbesondere dem Heidelberger Katechismus | |||
oder | oder | |||
in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche | in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche | |||
[– | und wie es aufs neue bekannt worden ist in der Theologischen Erklärung von Barmen]11) | [– | und wie es aufs neue bekannt worden ist in der Theologischen Erklärung von Barmen]11) | |
Falls mehrere Ordinanden in einem Gottesdienst auf verschiedene Bekenntnisse verpflichtet werden, erfolgt die Nennung der Namen, der Gemeinden und des Bekenntnisstandes am Ende der Vorstellung. Der Text lautet dann:
Ordinator: Liebe Gemeinde. In diesem Gottesdienst sollen unsere Brüder (unsere Schwestern) zum Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und zur Verwaltung von Taufe und Abendmahl ordiniert werden. Sie werden ihren Dienst in einer Gemeinde unserer Landeskirche (Kirchenprovinz) aufnehmen.
Sie sind bereit12), sich auf die in unserer Kirche geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten. Das bedeutet: Sie sind bereit, das Evangelium so zu verkündigen,
– | wie es grundlegend bezeugt (gegeben) ist in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes |
– | wie es ausgelegt (bezeugt) wird in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche: [dem Augsburgischen Bekenntnis, der Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und Kleinen Katechismus Martin Luthers], beziehungsweise in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche |
[– | und wie es aufs neue bekannt worden ist in der Theologischen Erklärung von Barmen.]13) |
Auf die lutherischen Bekenntnisschriften werden ordiniert:
N. N. für die Gemeinde in A
N. N. für die Gemeinde in B
N. N. für die Gemeinde in C
N. N. für die Gemeinde in A
N. N. für die Gemeinde in B
N. N. für die Gemeinde in C
Auf die reformierten Bekenntnisschriften werden ordiniert:
N. N. für die Gemeinde in D
N. N. für die Gemeinde in E
N. N. für die Gemeinde in F
N. N. für die Gemeinde in D
N. N. für die Gemeinde in E
N. N. für die Gemeinde in F
Auf die reformatorischen Bekenntnisschriften werden ordiniert:
N. N. für die Gemeinde in G
N. N. für die Gemeinde in H
N. N. für die Gemeinde in K
N. N. für die Gemeinde in G
N. N. für die Gemeinde in H
N. N. für die Gemeinde in K
Ordinator hält die Ordinationsansprache.
Falls eine Predigt vorausgegangen ist14), die auf die Ordination Bezug genommen hat, kann eine besondere Ansprache des Ordinators entfallen.
Ein Gemeindeglied15)
kann an dieser Stelle ein freies Wort an die Ordinanden richten.
kann an dieser Stelle ein freies Wort an die Ordinanden richten.
Gemeinde singt: »Nun bitten wir den Heiligen Geist«
oder »Komm Heiliger Geist, Herre Gott«
oder ein ähnliches Lied.
oder »Komm Heiliger Geist, Herre Gott«
oder ein ähnliches Lied.
Die Assistenten treten neben den Ordinator und wenden sich zusammen mit ihm der Gemeinde zu. Der Ordinand stellt sich ihnen gegenüber.
Ordinator: Hört, was die Heilige Schrift vom Auftrag und der Verheißung sagt, die der Herr seiner Kirche gegeben hat.
Der 1. Assistent liest die evangelische Lesung:
So steht geschrieben im Evangelium des Matthäus im 28. Kapitel: Jesus sprach zu seinen Jüngern: »Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.«
Matth. 28, 18 b–20
oder
So steht geschrieben im Evangelium des Johannes im 20. Kapitel
Jesus sprach zu seinen Jüngern: »Friede sei mit euch! Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.« Und da er das gesagt hatte, blies er sie an und spricht zu ihnen: »Nehmet hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.«
Joh. 20, 21–23
Der 2. Assistent (oder ein Gemeindeglied)16) liest die epistolische Lesung:
So schreibt der Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther im 12. Kapitel:
Es sind mancherlei Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind mancherlei Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind mancherlei Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allem. In einem jeglichen offenbaren sich die Gaben des Geistes zu gemeinsamem Nutzen. Einem wird gegeben durch den Geist zu reden von der Weisheit; dem anderen wird gegeben, zu reden von der Erkenntnis nach demselben Geist; einem anderen der Glaube, in demselben Geist; einem anderen die Gabe, gesund zu machen in dem Geist; einem anderen die Kraft, Wunder zu tun; einem anderen Weissagung; einem anderen, Geister zu unterscheiden; einem anderen mancherlei Zungenrede; einem anderen, die Zungen auszulegen. Dies alles aber wirkt derselbe eine Geist und teilt einem jeglichen das Seine zu, wie er will.
1. Kor. 12, 4–11
oder
So schreibt der Apostel Paulus im Brief an die Römer im 12. Kapitel:
Ich sage durch die Gnade, die mir gegeben ist, jedermann unter euch, dass niemand höher von sich halte, als sich’s gebührt zu halten, sondern dass er von sich mäßig halte, ein jeglicher, wie Gott ausgeteilt hat das Maß des Glaubens. Denn gleicherweise wie wir an einem Leibe viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder einerlei Geschäft haben, so sind wir viele ein Leib in Christus, aber untereinander ist einer des andern Glied, und haben mancherlei Gaben nach der Gnade, die uns gegeben ist.
Röm. 12, 3–6
oder
So schreibt der Apostel Paulus im 2. Brief an die Korinther im 5. Kapitel:
Gott versöhnte in Christus die Welt mit ihm selber und rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das Wort von der Versöhnung. So sind wir nun Botschafter an Christi Statt, denn Gott vermahnt durch uns. So bitten wir nun an Christi Statt: Lasset euch versöhnen mit Gott!
2. Kor. 5, 19–20
oder
Im Brief an die Epheser im 4. Kapitel steht geschrieben:
Gott hat etliche zu Aposteln gesetzt, etliche zu Propheten, etliche zu Evangelisten, etliche zu Hirten und Lehrern, dass die Heiligen zugerüstet würden zum Werk des Dienstes. Dadurch soll der Leib Christi erbaut werden, bis dass wir alle hinankommen zur Einheit des Glaubens und der Erkenntnis des Sohnes Gottes, zur Reife des Mannesalters, zum vollen Maß der Fülle Christi.
Eph. 4, 11–13
oder
So steht geschrieben im 1. Petrusbrief im 4. Kapitel:
Dienet einander, ein jeglicher mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der mancherlei Gnade Gottes: Wenn jemand redet, dass er’s rede als Gottes Wort; wenn jemand ein Amt hat, dass er’s tue als aus dem Vermögen, das Gott darreicht, auf dass in allen Dingen Gott gepriesen werde durch Jesus Christus. Sein ist die Ehre und Gewalt von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen.
1. Petr. 4, 10–11
oder
So steht geschrieben im Buch Jesaja im 52. Kapitel:
Wie lieblich sind auf den Bergen die Füße der Freudenboten, die da Frieden verkündigen, Gutes predigen. Heil verkündigen, die da sagen zu Zion: Dein Gott ist König!
Jes. 52, 7
Der Ordinator spricht erst zur Gemeinde, dann zum Ordinanden.
Ordinator:
Liebe Gemeinde!
Durch die Taufe seid ihr alle zu Zeugen und Dienern des Evangeliums in der Welt berufen. Der Erfüllung dieses Auftrages dient alle Arbeit in der Gemeinde Jesu Christi. Der Herr beruft einzelne zu besonderen Diensten. Ihr braucht sie. Sie brauchen euch.
Liebe Brüder (Liebe Schwestern), ihr werdet nun gesandt, das Evangelium öffentlich zu verkündigen und die Taufe und das Abendmahl gemäß der Einsetzung unseres Herrn zu verwalten. Ihr werdet berufen, in Predigt und Lehre, Unterweisung und Seelsorge am Aufbau der Gemeinden mitzuwirken, zum Dienst in der Welt zu ermutigen und die Einheit der Christenheit zu suchen.
Die Heilige Schrift ist euch als Quelle und Richtschnur eurer Verkündigung gegeben. Dazu werden euch die Bekenntnisse unserer Kirche, in denen die Väter das Evangelium bezeugt haben, Hilfe und Wegweisung sein.
In dem Wort eurer Verkündigung soll die Gemeinde das Wort ihres Herrn suchen und hören, ebenso wie ihr euch gefallen lassen sollt, dass die Gemeinde euer Wort an der Schrift prüft und euch mit Zuspruch, Rat und Mahnung hilft.
Das Gespräch mit den Brüdern und Schwestern, die sich wie ihr um die Ausrichtung des Wortes Gottes mühen und die eigene Weiterarbeit sind für euch unerlässlich. Ihr steht in eurem Dienst nicht allein, sondern zusammen mit allen anderen Mitarbeitern in der Gemeinschaft der ganzen Kirche. Ihre Fürbitte wird euch begleiten. Unsere Kirche wird euch beistehen und für euch sorgen.
Gegenseitiges Vertrauen soll unseren gemeinsamen Dienst prägen. Daher achtet die Ordnung unserer Kirche. Bewahrt, was den Zugang zum Evangelium erleichtert, und helft mit, dafür neue Wege zu suchen.
Über alles, was euch in Beichte und Seelsorge anvertraut wird, seid ihr verpflichtet zu schweigen. Helft den Menschen, im Glauben dankbar zu leben und getröstet zu sterben. Gebt keinen verloren. Tretet für alle ein, die euren Beistand brauchen.
Vor Gott, eurem Herrn, werdet ihr Rechenschaft zu geben haben über euren Dienst. Achtet auf euch, dass ihr nicht anderen predigt und selbst verwerflich werdet. Bleibt im Gebet! Denkt daran, dass auch ihr Seelsorge braucht. Für euren ganzen Dienst, auch wenn euch Zweifel und Enttäuschungen anfechten, wenn euch Verzicht und Leiden auferlegt und Opfer um Christi willen abgefordert werden, gilt euch die Zusage des Herrn. Er sendet euch. Er steht zu seinem Wort. Er führt seine Gemeinde zum Ziel. Er spricht: Lass dir an meiner Gnade genügen; denn meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
Ordinator:
Liebe Brüder! (Liebe Schwestern!) Seid ihr bereit, euch im Vertrauen auf Gottes Gnade in diesen Dienst berufen zu lassen, so antwortet:
Ja, mit Gottes Hilfe.
oder
Liebe Brüder! (Liebe Schwestern!) Seid ihr bereit, euch in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen zu lassen, das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen unserer Kirche (Gemeinden) ausgelegt ist, Taufe und Abendmahl ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht zu wahren und euch so zu verhalten, wie es eurem Auftrag entspricht, so versprecht es vor Gott und dieser Gemeinde mit eurem Ja.
oder
Liebe Brüder! (Liebe Schwestern!) Seid ihr bereit, euch in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen zu lassen, das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen unserer Kirche (Gemeinde) bezeugt ist, Taufe und Abendmahl ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht zu wahren und euch so zu verhalten, wie es eurem Auftrag entspricht, so versprecht es vor Gott und dieser Gemeinde mit eurem Ja.
Die Ordinanden sprechen einer nach dem anderen:
Ja, mit Gottes Hilfe.
Die Ordinanden knien nieder. Der Ordinator und die Assistenten beten – dem Ordinanden zugewandt – (unter Handauflegung) zusammen mit der Gemeinde:
Vater unser (unser Vater) im Himmel,
Dein Wille geschehe,
Und vergib uns unsere Schuld,
| Amen |
Danach betet der Ordinator:
Herr unser Gott. Du hast uns zu Zeugen und Dienern in der Welt berufen. Für uns und unsere Brüder (unsere Schwestern) bitten wir: Schenke uns deinen Heiligen Geist, gib uns Mut zum Reden, Entschlossenheit zum Handeln, Geduld im Leiden. Lass uns wirken dir zur Ehre und zum Heil der Menschen. Durch Jesus Christus, deinen Sohn, unseren Herrn.
oder
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, wir danken dir, dass du die Bitten deiner Gemeinde erhörst, Arbeiter in deine Ernte sendest und auch diese Brüder (diese Schwestern) berufen hast, deiner Kirche zu dienen mit dem Wort, das die Versöhnung predigt. Wir bitten dich: Gib ihnen den Heiligen Geist, dass sie dein Wort recht verkündigen und deiner Gemeinde mit Taufe und Abendmahl nach deinem Willen dienen. Bewahre sie in Anfechtung und Zweifel. Stärke sie, wenn sie verzagt und müde werden. Schenke ihnen Mut und Zuversicht, dein Heil vor der Welt zu bezeugen. Erhalte deine Kirche und alle ihre Diener in deiner Wahrheit bis an den Tag, an dem du dein Reich vollenden wirst in Herrlichkeit durch Jesus Christus, deinen Sohn, unseren Herrn.
oder
Gnädiger Gott und Vater, du hast zugesagt, durch die Predigt vom Kreuz alle selig zu machen, die daran glauben. Wir bitten dich: Gib diesen Brüdern (diesen Schwestern) für die Verkündigung des Evangeliums deinen Geist. Stärke sie mit deiner Kraft und erhalte sie in aller Anfechtung bei deinem Wort. Hilf, dass durch ihren Dienst deine Gemeinde zum Zeugnis in dieser Welt zugerüstet wird zu Lob und Preis deines heiligen Namens.
oder ein freies Gebet.
Gemeinde: Amen
Ordinator spricht [unter Handauflegung] zu den Ordinanden:
Liebe Brüder! (Liebe Schwestern!) Im Vertrauen darauf, dass Gott unser Gebet erhört und im Gehorsam gegen den Auftrag, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, senden wir euch in den Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung von Taufe und Abendmahl im Namen + des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Ordinator spricht unter Handauflegung17) zu jedem einzelnen:
Jesus Christus spricht: Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.
Hierauf spricht jeder der Assistenten unter Handauflegung ein Segensvotum.
Ordinator erhebt zur Segnung die Hände und spricht zu den Ordinanden:
Der Herr segne euch und euren Dienst.
Die Ordinierten erheben sich.
Ordinierte, Assistenten und Ordinator gehen an ihre Plätze zurück.
Die Gemeinde singt ein Lied des Dankes oder der Fürbitte.
Der Gottesdienst wird in der üblichen Form weitergeführt18).
#III. Wenn mit der Ordination die Einführung in die erste Pfarrstelle verbunden ist
Nach dem Glaubensbekenntnis (oder nach der Predigt) tritt der Ordinator vor, während ein Lied gesungen wird.
Ordinator: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus, die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit uns allen.
Gemeinde: Amen
Ordinator: Liebe Gemeinde. In diesem Gottesdienst soll unser Bruder (unsere Schwester) N. N. zum Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und zur Verwaltung von Taufe und Abendmahl ordiniert und zugleich in sein Amt als Pfarrer (in ihr Amt als Pastorin) dieser Gemeinde (der Gemeinden ) eingeführt werden.19)
A | B | |||
Er (Sie) ist bereit,20) sich auf die in unserer Kirche (Gemeinde) geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten. | Er (Sie) ist bereit,20) sich auf die in unserer Kirche (Gemeinde) geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten. | |||
Das bedeutet: | Das bedeutet: | |||
Er (Sie) ist bereit, das Evangelium so zu verkündigen, | Er (Sie) ist bereit, das Evangelium so zu verkündigen, | |||
– | wie es grundlegend bezeugt ist in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes | – | wie es grundlegend gegeben ist ist in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes | |
– | wie es ausgelegt wird in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche: [dem Augsburgischen Bekenntnis, der Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und Kleinen Katechismus Martin Luthers] | – | wie es bezeugt wird in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche: [dem Augsburgischen Bekenntnis, der Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und Kleinen Katechismus Martin Luthers] | |
oder | oder | |||
in den reformierten Bekenntnisschriften unserer Kirche, insbesondere dem Heidelberger Katechismus | in den reformierten Bekenntnisschriften unserer Kirche, insbesondere dem Heidelberger Katechismus | |||
oder | oder | |||
in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche | in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche | |||
[– | und wie es aufs neue bekannt worden ist in der Theologischen Erklärung von Barmen]21) | [– | und wie es aufs neue bekannt worden ist in der Theologischen Erklärung von Barmen]21) | |
Hier kann die Berufungsurkunde verlesen werden.
Der Ordinator hält die Ordinationsansprache.
Ein Gemeindeglied kann an dieser Stelle ein freies Wort an den Ordinanden richten.
Gemeinde singt: »Nun bitten wir den Heiligen Geist«
oder »Komm Heiliger Geist, Herre Gott«
oder ein ähnliches Lied.
oder »Komm Heiliger Geist, Herre Gott«
oder ein ähnliches Lied.
Die Assistenten treten neben den Ordinator und wenden sich zusammen mit ihm der Gemeinde zu. Der Ordinand stellt sich ihnen gegenüber.
Ordinator: Hört, was die Heilige Schrift vom Auftrag und der Verheißung sagt, die der Herr seiner Kirche gegeben hat.
Der 1. Assistent liest die evangelische Lesung:
So steht geschrieben im Evangelium des Matthäus im 28. Kapitel: Jesus sprach zu seinen Jüngern: »Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.«
Matth. 28, 18 b–20
oder
Joh. 20, 21–23
(vgl. die Ordnung »Wenn ein einzelner ordiniert wird«, S. 4)
Der 2. Assistent (oder ein Gemeindeglied)22) liest die epistolische Lesung:
So schreibt der Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther im 12. Kapitel:
Es sind mancherlei Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind mancherlei Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind mancherlei Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allem. In einem jeglichen offenbaren sich die Gaben des Geistes zu gemeinsamem Nutzen. Einem wird gegeben durch den Geist zu reden von der Weisheit; dem anderen wird gegeben, zu reden von der Erkenntnis nach demselben Geist; einem anderen der Glaube, in demselben Geist; einem anderen die Gabe, gesund zu machen in dem Geist; einem anderen die Kraft, Wunder zu tun; einem anderen Weissagung; einem anderen, Geister zu unterscheiden; einem anderen mancherlei Zungenrede; einem anderen, die Zungen auszulegen. Dies alles aber wirkt derselbe eine Geist und teilt einem jeglichen das Seine zu, wie er will.
1. Kor. 12, 4–11
oder
Röm. 12, 3–6 oder 2. Kor. 5, 19–20 oder Eph. 4, 11–13 oder 1. Petr. 4, 10–11 oder Jes. 52, 7
(vgl. die Ordnung »Wenn ein einzelner ordiniert wird«, S. 4)
Der Ordinator spricht erst zur Gemeinde, dann zum Ordinanden.
Ordinator:
Liebe Gemeinde:
Durch die Taufe seid ihr alle zu Zeugen und Dienern des Evangeliums in der Welt berufen. Der Erfüllung dieses Auftrages dient alle Arbeit in der Gemeinde Jesu Christi. Der Herr beruft einzelne zu besonderen Diensten. Ihr braucht sie. Sie brauchen euch.
Lieber Bruder (Liebe Schwester), du wirst nun gesandt, das Evangelium öffentlich zu verkündigen und die Taufe und das Abendmahl gemäß der Einsetzung unseres Herrn zu verwalten. Du wirst berufen, in Predigt und Lehre, Unterweisung und Seelsorge am Aufbau der Gemeinden mitzuwirken, zum Dienst in der Welt zu ermutigen und die Einheit der Christenheit zu suchen.
Die Heilige Schrift ist dir als Quelle und Richtschnur deiner Verkündigung gegeben. Dazu werden dir die Bekenntnisse unserer Kirche, in denen die Väter das Evangelium bezeugt haben, Hilfe und Wegweisung sein.
In dem Wort deiner Verkündigung soll die Gemeinde das Wort ihres Herrn suchen und hören, ebenso wie du dir gefallen lassen sollst, dass die Gemeinde dein Wort an der Schrift prüft und dir mit Zuspruch, Rat und Mahnung hilft.
Das Gespräch mit den Brüdern und Schwestern, die sich wie du um die Ausrichtung des Wortes Gottes mühen, und die eigene Weiterarbeit sind für dich unerlässlich. Du stehst in deinem Dienst nicht allein, sondern zusammen mit allen anderen Mitarbeitern in der Gemeinschaft der ganzen Kirche. Ihre Fürbitte wird dich begleiten. Unsere Kirche wird dir beistehen und für dich sorgen.
Gegenseitiges Vertrauen soll unseren gemeinsamen Dienst prägen. Daher achte die Ordnung unserer Kirche. Bewahre, was den Zugang zum Evangelium erleichtert, und hilf mit, dafür neue Wege zu suchen.
Über alles, was dir in Beichte und Seelsorge anvertraut wird, bist du verpflichtet zu schweigen. Hilf den Menschen, im Glauben dankbar zu leben und getröstet zu sterben. Gib keinen verloren. Tritt für alle ein, die deinen Beistand brauchen.
Vor Gott, deinem Herrn, wirst du Rechenschaft zu geben haben über deinen Dienst. Achte auf dich, dass du nicht anderen predigst und selbst verwerflich wirst. Bleibe im Gebet! Denke daran, dass auch du Seelsorge brauchst.
Für deinen ganzen Dienst, auch wenn dich Zweifel und Enttäuschung anfechten, wenn dir Verzicht und Leiden auferlegt und Opfer um Christi willen abgefordert werden, gilt dir die Zusage des Herrn. Er sendet dich. Er steht zu seinem Wort. Er führt seine Gemeinde zum Ziel. Er spricht: Lass dir an meiner Gnade genügen; denn meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.
Ordinator:
Lieber Bruder (Liebe Schwester)! Bist du bereit, dich im Vertrauen auf Gottes Gnade in diesen Dienst berufen zu lassen, und willst du den Dienst als Pfarrer (als Pastorin) der Gemeinde in treu und gewissenhaft tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.
oder
Lieber Bruder (Liebe Schwester)! Bist du bereit, dich in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen zu lassen, das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen unserer Kirche (Gemeinde) ausgelegt ist, Taufe und Abendmahl ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht zu wahren und dich so zu verhalten, wie es deinem Auftrag entspricht, und willst du den Dienst als Pfarrer (als Pastorin) der Gemeinde nach den Ordnungen unserer Kirche (und dieser Gemeinde) treu und gewissenhaft tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde, so versprich es vor Gott und dieser Gemeinde mit deinem Ja.
oder
Lieber Bruder (Liebe Schwester)! Bist du bereit, dich in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen zu lassen, das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen unserer Kirche (Gemeinde) bezeugt ist, Taufe und Abendmahl ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht zu wahren und dich so zu verhalten wie es deinem Auftrag entspricht, und willst du den Dienst als Pfarrer (als Pastorin) der Gemeinde in nach den Ordnungen unserer Kirche (und dieser Gemeinde) treu und gewissenhaft tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde, so versprich es vor Gott und dieser Gemeinde mit deinem Ja.
Ordinand: Ja, mit Gottes Hilfe.
Ordinator: Ebenso frage ich euch, die Ältesten (Kirchenvorsteher, Presbyter) dieser Gemeinde:
Seid ihr bereit, N. N. als euren Pfarrer (als eure Pastorin) anzunehmen, und versprecht ihr, mit ihm (ihr) zusammen [getreu der Ältestenverpflichtung] dem Aufbau der Gemeinde zu dienen, so antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.
Älteste (Kirchenvorsteher, Presbyter):
Ja, mit Gottes Hilfe.
Ordinator: Liebe Gemeinde, lasst uns für unseren Bruder (unsere Schwester) beten.
Der Ordinand kniet nieder. Der Ordinator und die beiden Assistenten beten – dem Ordinanden zugewandt – [unter Handauflegung] zusammen mit der Gemeinde:
Vater unser (unser Vater) im Himmel,
Dein Wille geschehe,
Und vergib und unsere Schuld,
| Amen |
Danach betet der Ordinator:
Herr unser Gott. Du hast uns zu Zeugen und Dienern in der Welt berufen. Für uns und unseren Bruder (unsere Schwester) bitten wir: Schenke uns deinen Heiligen Geist, gib uns Mut zum Reden, Entschlossenheit zum Handeln, Geduld im Leiden. Lass uns wirken dir zur Ehre und zum Heil der Menschen. Durch Jesus Christus, deinen Sohn, unseren Herrn.
oder
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, wir danken dir, dass du die Bitten deiner Gemeinde erhörst, Arbeiter in deine Ernte sendest und auch diesen Bruder (diese Schwester) berufen hast, deiner Kirche zu dienen mit dem Wort, das die Versöhnung predigt. Wir bitten dich: Gib ihm (ihr) den Heiligen Geist, dass er (sie) dein Wort recht verkündigt und deiner Gemeinde mit Taufe und Abendmahl nach deinem Willen dient. Bewahre ihn (sie) in Anfechtung und Zweifel. Stärke ihn (sie), wenn er (sie) verzagt und müde wird. Schenke ihm (ihr) Mut und Zuversicht, dein Heil vor der Welt zu bezeugen. Erhalte deine Kirche und alle ihre Diener in deiner Wahrheit bis an den Tag, an dem du dein Reich vollenden wirst in Herrlichkeit, durch Jesus Christus, deinen Sohn, unseren Herrn.
oder
Gnädiger Gott und Vater, du hast zugesagt, durch die Predigt vom Kreuz alle selig zu machen, die daran glauben. Wir bitten dich: Gib diesem Bruder (dieser Schwester) für die Verkündigung des Evangeliums deinen Geist. Stärke ihn (sie) mit deiner Kraft und erhalte ihn (sie) in aller Anfechtung bei deinem Wort. Hilf, dass durch seinen (ihren) Dienst deine Gemeinde zum Zeugnis in dieser Welt zugerüstet wird zu Lob und Preis deines heiligen Namens.
oder ein freies Gebet.
Gemeinde: Amen
Ordinator spricht [unter Handauflegung]23):
Lieber Bruder (Liebe Schwester)! Im Vertrauen darauf, dass Gott unser Gebot erhört und im Gehorsam gegen den Auftrag, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, senden wir dich in den Dienst der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung von Taufe und Abendmahl und bestätigen dich zugleich als Pfarrer (Pastorin) dieser Gemeinde im Namen + des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Jesus Christus spricht: Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.
Der 1. Assistent legt dem Ordinanden die Hände auf und spricht ein Segensvotum.
Der 2. Assistent legt dem Ordinanden die Hände auf und spricht ein Segensvotum.
Der Ordinator legt dem Ordinanden die Hände auf und spricht anschließend:
Der Herr segne dich und deinen Dienst.
Assistenten und Ordinand: Amen.
Der Ordinierte erhebt sich.
Der Ordinator wendet sich an die Gemeinde und dann an den Ordinierten:
Liebe Gemeinde. Ich bitte euch: Achtet den Dienst des heute eingeführten Pfarrers (der heute eingeführten Pastorin), steht ihm (ihr) bei und betet für ihn (sie).
Lieber Bruder (Liebe Schwester)! Ich weise dich an diese Gemeinde und sie an dich: Diene ihr in der Furcht Gottes mit Fleiß und Treue und bedenke, dass du unserem Herrn Jesus Christus an seinem Tage Rechenschaft geben musst.
Der Gott des Friedens mache uns tüchtig in allem Guten, zu tun seinen Willen, und schaffe in uns, was vor ihm gefällig ist, durch Jesus Christus.
Gemeinde: Amen.
Der Ordinierte und die Ältesten (Kirchenvorsteher, Presbyter) grüßen einander mit Handschlag. Der Ordinierte, die Assistenten und der Ordinator gehen an ihre Plätze zurück. Die Gemeinde singt ein Lied des Dankes oder der Fürbitte.
Der Gottesdienst wird in der üblichen Form weitergeführt24).
#Erläuterungen:
- 1)
- Gemeinde ist nicht nur im Sinne von Ortsgemeinde zu verstehen.
- 2)
- Ist eine schriftliche Lehrverpflichtung vorausgegangen, so lautet der Text: Er (Sie) hat durch eine schriftliche Lehrverpflichtung erklärt, dass er (sie) bereit ist, sich auf die in unserer Kirche geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten usw., Text wie oben.
- 3)
- Der in [] gesetzte Text entfällt für die Kirchen, deren Verfassungen oder Grundordnungen die Theologische Erklärung von Barmen nicht oder nicht in vollem Umfang aufgenommen haben.
- 4)
- siehe Erläuterungen Abs. 5
- 5)
- siehe Erläuterungen Abs. 2
- 6)
- siehe Erläuterungen Abs. 2
- 7)
- Im Bereich der reformierten Gemeinde ist die Handauflegung freigestellt.
- 8)
- siehe Erläuterungen Abs. 5 und 6
- 9)
- Gemeinde ist nicht nur im Sinne von Ortsgemeinde zu verstehen.
- 10)
- Sind schriftliche Lehrverpflichtungen vorausgegangen, so lautet der Text: Sie haben durch eine schriftliche Lehrverpflichtung erklärt, dass sie bereit sind, sich auf die in unserer Kirche geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten usw., Text wie oben.
- 11)
- Der in [] gesetzte Text entfällt für die Kirchen, deren Verfassungen oder Grundordnungen die Theologische Erklärung von Barmen nicht oder nicht in vollem Umfang aufgenommen haben.
- 12)
- Sind schriftliche Lehrverpflichtungen vorausgegangen, so lautet der Text: Sie haben durch eine schriftliche Lehrverpflichtung erklärt, dass sie bereit sind, sich auf die in unserer Kirche geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten usw., Text wie oben.
- 13)
- Der in [] gesetzte Text entfällt für die Kirchen, deren Verfassungen oder Grundordnungen die Theologische Erklärung von Barmen nicht oder nicht in vollem Umfang aufgenommen haben.
- 14)
- siehe Erläuterungen Abs. 5
- 15)
- siehe Erläuterungen Abs. 2
- 16)
- siehe Erläuterungen Abs. 2
- 17)
- Im Bereich der reformierten Gemeinden ist die Handauflegung freigestellt.
- 18)
- siehe Erläuterungen Abs. 5 und 6
- 19)
- Gemeinde ist nicht nur im Sinne von Ortsgemeinde zu verstehen.
- 20)
- Ist eine schriftliche Lehrverpflichtung vorausgegangen, so lautet der Text: Er (Sie) hat durch eine schriftliche Lehrverpflichtung erklärt, dass er (sie) bereit ist, sich auf die in unserer Kirche geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten usw. Text wie oben.
- 21)
- Der in [] gesetzte Text entfällt für die Kirchen, deren Verfassungen oder Grundordnungen die Theologische Erklärung von Barmen nicht oder nicht in vollem Umfang aufgenommen haben.
- 22)
- siehe Erläuterungen Abs. 2
- 23)
- Im Bereich der reformierten Gemeinden ist die Handauflegung freigestellt.
- 24)
- siehe Erläuterungen Abs. 6 und 7.