.Ordnung für das Pädagogisch-Theologische Institut
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§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Ordnung für das Pädagogisch-Theologische Institut
der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
und der Evangelischen Landeskirche Anhalts
Vom 17. Dezember 2019 (ABl. 2020 S. 54).
Inhaltsübersicht
Präambel
1 Das Pädagogisch-Theologische Institut der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts (nachfolgend: PTI) dient der Förderung und Begleitung der pädagogisch-theologischen Arbeit in beiden Kirchen. 2 Sein Auftrag ergibt sich aus der Verantwortung der Evangelischen Kirche für die Bildung und Begleitung von Getauften und Nichtgetauften. 3 Im Rahmen der kirchlichen Ordnung und des staatlichen Rechts übernimmt es Mitverantwortung für die Bildung und Erziehung sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich.
#§ 1
Rechtsstellung
1 Das PTI ist eine unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts. 2 Rechtsträgerin ist die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland.
#§ 2
Ziele der Institutsarbeit
Die beteiligten Kirchen verfolgen mit der Arbeit des PTI insbesondere folgende Ziele:
- die Wahrnehmung des kirchlichen Bildungsauftrags im kirchlichen und gesellschaftlichen Raum,
- die Begleitung des Bildungsdiskurses in Kirche, Politik und Gesellschaft,
- die Schaffung von bedarfsgerechten Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für religionspädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und Schulen sowie für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende im gemeindepädagogischen Dienst der kirchlichen Untergliederungen,
- die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der kirchlichen Arbeit in den elementarpädagogischen, religionspädagogischen und gemeindepädagogischen Arbeitsfeldern,
- die Förderung der Kommunikation über die Grundlagen des christlichen Menschen- und Weltbildes im Hinblick auf eine ganzheitliche Bildung von Kindern, Jugendli-chen und Erwachsenen,
- die Entwicklung und Mitwirkung bei der Umsetzung inklusiver Konzepte in der elementarpädagogischen, religionspädagogischen und gemeindepädagogischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
§ 3
Aufgaben des PTI
(
1
)
1 Die Arbeit des PTI ist vorwiegend auf die Handlungsfelder von Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten, Schulen, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden ausgerichtet. 2 Es soll den dort Mitarbeitenden die theoretischen Grundlagen und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung von pädagogischen Ansätzen, im Besonderen aus der Elementar-, Religions- und Gemeindepädagogik, vermitteln. 3 Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Zielsetzungen dieser Ordnung,
- die Mitwirkung bei der Entwicklung und Fortentwicklung von religionspädagogischen Konzepten, Lehrplänen, Lehr- und Lernmaterialien und Unterrichtshilfen,
- die fachliche Beratung der Beauftragten für die religionspädagogische Arbeit,
- die Kenntnisnahme der für die Arbeit des PTI relevanten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse und deren Implementierung in die kirchliche Arbeit,
- die Begleitung des Dialogs zu Bildungsfragen in Kirche, Politik und Gesellschaft.
(
2
)
1 Im Rahmen seiner Aufgaben und zur Sicherung seiner Arbeitsergebnisse arbeitet das PTI mit kirchlichen sowie mit nicht kirchlichen Bildungseinrichtungen, Gremien und Forschungseinrichtungen zusammen und tauscht sich regelmäßig mit diesen aus. 2 Zu seinen Kooperationspartnern gehören auch die theologischen Fakultäten und Institute der Universitäten Erfurt, Jena und Halle sowie das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) und das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM).
#§ 4
Das Kuratorium
(
1
)
1 Das Kuratorium trägt die Verantwortung dafür, dass das PTI seine Aufgaben im Sinne dieser Ordnung wahrnimmt. 2 Ihm obliegen insbesondere
- die Beratung der beteiligten Kirchen in allen Angelegenheiten des PTI,
- die Beratung der Leitung des PTI zu aktuellen und zukünftigen Aufgabenschwerpunkten,
- die Entgegennahme und Beratung des Jahresberichts der Leitung des PTI,
- die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans einschließlich des Stellenplans und der Jahresrechnung des PTI gegenüber der Rechtsträgerin,
- die Mitwirkung bei der Bestellung der Leitung des PTI nach Maßgabe der kirchlichen Ordnung.
(
2
)
Dem Kuratorium gehören mit Stimmrecht an:
- die Leiterin oder der Leiter des für Bildung zuständigen Dezernats des Landeskirchenamts der Rechtsträgerin,
- die Leiterin oder der Leiter des für Bildung zuständigen Dezernats des Landeskirchenamts der Evangelischen Landeskirche Anhalts,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bildungsausschusses der Landessynode der Rechtsträgerin,
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der theologischen Fakultäten und Institute der Universitäten Erfurt, Jena und Halle,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin,
- bis zu vier durch die Rechtsträgerin für die Dauer von vier Jahren berufene Mitglieder; Wiederberufung ist zulässig. Die Leitung des PTI wirkt mit beratender Funktion im Kuratorium mit.
(
3
)
1 Das Kuratorium wählt zu seiner Leitung aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder für die Dauer von vier Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren oder dessen Stellvertretung. 2 Wiederwahl ist zulässig.
(
4
)
1 Das Kuratorium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. 2 Zu den Sitzungen lädt die oder der Vorsitzende zwei Wochen vor dem Sitzungstermin unter Versendung der Tagesordnung ein. 3 Außerordentliche Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies eine der beteiligten Kirchen oder mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Kuratoriumsmitglieder unter Mitteilung des Beratungsgegenstands fordert.
(
5
)
1 Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende oder die gewählte Stellvertretung, mindestens die Hälfte der weiteren Mitglieder und die Leitung des PTI anwesend sind. 2 Soweit kein stimmberechtigtes Mitglied eine geheime Abstimmung beantragt, erfolgen Beschlussfassungen in offener Abstimmung. 3 Beschlüsse kommen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande.
(
6
)
1 Die Beratungen des Kuratoriums sind vertraulich. 2 Gäste können auf Einladung zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten beratend mitwirken.
(
7
)
Das Kuratorium kann Näheres zu seiner Arbeitsweise durch eine Geschäftsordnung regeln.
#§ 5
Die Leitung des PTI
(
1
)
1 Zur Leitung des PTI bestellt die Rechtsträgerin im Einvernehmen mit der Evangelischen Landeskirche Anhalts eine Direktorin oder einen Direktor. 2 Sie oder er untersteht der Dienst- und Fachaufsicht der Leiterin oder des Leiters des für Bildung zuständigen Dezernats des Landeskirchenamts der Rechtsträgerin.
(
2
)
1 Die Direktorin oder der Direktor verantwortet die Arbeit des PTI gegenüber dem Kuratorium und den beteiligten Kirchen. 2 Ihr oder ihm obliegen insbesondere
- die Führung der laufenden Geschäfte des PTI,
- die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden des PTI,
- die Vertretung des PTI in der Öffentlichkeit.
(
3
)
Für den Abwesenheitsfall regelt die Direktorin oder der Direktor ihre oder seine Stellvertretung im Einvernehmen mit der Fachaufsicht.
#§ 6
Die Dozentinnen und Dozenten des PTI
(
1
)
1 Die Dozentinnen und Dozenten des PTI arbeiten eigenverantwortlich in den ihnen zugewiesenen Aufgabengebieten. 2 In Abstimmung mit der Direktorin oder dem Direktor vereinbaren sie fachübergreifende gemeinsame Projekte. 3 Bei Bedarf wirken sie in anderen Aufgabengebieten entsprechend ihrer Qualifikation mit.
(
2
)
1 Die Dozentinnen und Dozenten des PTI bilden das Dozentenkollegium. 2 Es ist in Fachkonferenzen gegliedert und kommt regelmäßig unter Leitung der Direktorin oder des Direktors zusammen.
(
3
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1 Das Dozentenkollegium berät über die inhaltliche Arbeit des PTI und die zu deren Förderung und Unterstützung erforderlichen Maßnahmen. 2 Es verantwortet gemeinsam die Erfüllung der Aufgaben des PTI.
#§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1 Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. 2 Gleichzeitig treten die Ordnung für das Pädagogisch-Theologische Institut der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juni 2008 (ABl. S. 159) sowie die Geschäftsordnung zur Regelung der Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Leitung des Pädagogisch-Theologischen Instituts der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juni 2008 (ABl. 162) außer Kraft.