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Geltungszeitraum von: 06.05.1985

Geltungszeitraum bis: 30.12.2016

Gebrauch der Lutherübersetzung des Neuen Testaments

Vom 6. Mai 1985

(ABl. ELKTh S. 87)

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Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat sich auf ihrer Tagung vom 21. und 24. 3. 1985 in Eisenach mit dem revidierten Text des Neuen Testamentes 1984 (NT 84) befasst und folgendes beschlossen:
  1. Die Synode hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen die Übernahme des im Auftrag der Evangelischen Kirche in der DDR durch die Kommission zur Überarbeitung des Luthertextes des Neuen Testamentes vorgelegten revidierten Textes des Neuen Testamentes (NT 84) bestätigt hat.
  2. Das Neue Testament nach der Übersetzung Martin Luthers – revidierter Text 1984 – ist für den gottesdienstlichen Gebrauch zu verwenden, sobald es in den Gemeinden zur Verfügung steht. Sein sonstiger Gebrauch wird empfohlen.
Die Synode hat zugleich den Landeskirchenrat gebeten, bei der Bekanntmachung dieses Beschlusses auf ihren Beschluss vom November 1973 über den Gebrauch von Bibelübersetzungen (siehe Amtsblatt 1974, Seite 28) hinzuweisen. Dementsprechend gibt der Landeskirchenrat nochmals die Anordnung vom 5. Februar 1974 im Auszug zur Kenntnis:
»1.
Für den gottesdienstlichen Gebrauch ist auch weiterhin grundsätzlich der revidierte Luthertext zu verwenden.
2.
Wenn ein Text sprachlich sehr unverständlich erscheint, wird dem Pfarrer anheimgestellt, sich ausnahmsweise für eine andere Übersetzung zu entscheiden. Lektoren haben die Entscheidung des verantwortlichen Pfarrers einzuholen.
3.
Die in solchen Ausnahmefällen gebrauchten Bibelübersetzungen müssen theologisch, liturgisch und sprachlich den Anforderungen genügen, die an einen im Gottesdienst einer lutherischen Kirche zu verwendenden Text zu stellen sind.
4.
Bibelübersetzungen, die einer freien Übersetzung gleichkommen, sind im Gottesdienst nicht zu verwenden.«