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Kirchengesetz über die Zustimmung zum
Vereinigungsvertrag zwischen der Evangelischen
Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
und der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Thüringen

Vom 21. April 2007

(ABl. S. 164)

Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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§ 1

Dem Vereinigungsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen (Anlage) wird zugestimmt. Der Landeskirchenrat wird ermächtigt, den Vereinigungsvertrag zu unterzeichnen.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.