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Beschluss über die Zustimmung zum Kirchengesetz des Bundes der Evangelischen Kirchen zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen Kirchen in Deutschland
Vom 17. Juni 1991
(ABl. EKKPS S. 45)
Die XI. Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen hat auf ihrer 5. Tagung vom 22. bis 24. März 1991 in Wittenberg beschlossen:
####1. Dem Kirchengesetz des Bundes der Evangelischen Kirchen zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen Kirchen in Deutschland1# wird zugestimmt.
2. 1 Die Synode unterstützt das Anliegen einer Vertiefung der Gemeinschaft im Sinne des § 2 des Kirchengesetzes der EKD. 2 Sie bittet die Vertreter der Kirchenprovinz Sachsen in der Synode, im Rat und der Kirchenkonferenz der EKD, sich für dieses Ziel einzusetzen.
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