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Studiengebührenordnung für den Kirchlichen Fernunterricht (KFU) der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

Vom 20. Juni 2011

(ABl. S. 247)

Das Kuratorium des KFU hat am 20. Juni 2011 aufgrund von § 5 Absatz 2 Buchstabe c der Satzung des KFU vom 17. Juli 2007 (ABl. S. 219) folgende Studiengebührenordnung erlassen:
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§ 1

( 1 ) Für das Studium beim KFU der EKM wird außer für Gemeindeglieder aus der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), der Evangelischen Landeskirche Anhalts (ELKA), der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (ELKS) sowie aus der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) eine Studiengebühr erhoben.
( 2 ) Die Studiengebühr beträgt 2.500,- € für die gesamte Ausbildung (inklusive Examen).
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§ 2

( 1 ) Die Studiengebühr wird nach Beginn des Studiums halbjährlich zu jeweils 500 € fällig am 1. Dezember und 1. Juni eines jeden Jahres bis zur Entrichtung der Gesamtgebühr.
( 2 ) Die KFU-Leitung kann die Kursteilnehmerin oder den Kursteilnehmer nach der zweiten Mahnung vom weiteren Studium ausschließen.
( 3 ) Bei Exmatrikulation ist die Studiengebühr anteilig gerundet nach Monaten zu entrichten.
( 4 ) Bevor eine Teilnahmebescheinigung nach § 6 Absatz 3 Studienordnung KFU bzw. das Abschlusszeugnis ausgestellt wird, müssen sämtliche Studiengebühren beglichen sein.
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§ 3

Über weitere Regelungen bei Kurswiederholung und Nachprüfungen nach § 6 Absatz 6 und 7 der Studienordnung des KFU entscheidet die KFU-Leitung.
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§ 4

Dieser Beschluss tritt am 1. September 2011 für den Kurs 27 und nachfolgende Kurse in Kraft.