.
Studiengebührenordnung für den Kirchlichen Fernunterricht (KFU) der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)
Vom 20. Juni 2011
Das Kuratorium des KFU hat am 20. Juni 2011 aufgrund von § 5 Absatz 2 Buchstabe c der Satzung des KFU vom 17. Juli 2007 (ABl. S. 219) folgende Studiengebührenordnung erlassen:
####§ 1
(
1
)
Für das Studium beim KFU der EKM wird außer für Gemeindeglieder aus der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), der Evangelischen Landeskirche Anhalts (ELKA), der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (ELKS) sowie aus der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) eine Studiengebühr erhoben.
(
2
)
Die Studiengebühr beträgt 2.500,- € für die gesamte Ausbildung (inklusive Examen).
#§ 2
(
1
)
Die Studiengebühr wird nach Beginn des Studiums halbjährlich zu jeweils 500 € fällig am 1. Dezember und 1. Juni eines jeden Jahres bis zur Entrichtung der Gesamtgebühr.
(
2
)
Die KFU-Leitung kann die Kursteilnehmerin oder den Kursteilnehmer nach der zweiten Mahnung vom weiteren Studium ausschließen.
(
3
)
Bei Exmatrikulation ist die Studiengebühr anteilig gerundet nach Monaten zu entrichten.
(
4
)
Bevor eine Teilnahmebescheinigung nach § 6 Absatz 3 Studienordnung KFU bzw. das Abschlusszeugnis ausgestellt wird, müssen sämtliche Studiengebühren beglichen sein.
#§ 3
Über weitere Regelungen bei Kurswiederholung und Nachprüfungen nach § 6 Absatz 6 und 7 der Studienordnung des KFU entscheidet die KFU-Leitung.
#§ 4
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2011 für den Kurs 27 und nachfolgende Kurse in Kraft.