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Ausbildungsordnung für Diakone in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Diakonenausbildungsordnung – DiakAusbO)

Vom 13. September 2011

(ABl. 2012 S. 12)

Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von § 14 des Kirchengesetzes über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz – DiakG) vom 5. Juni 1993 (ABl. EKKPS S. 45; ABl. EKD S. 447) und von Artikel 63 Absatz 2 Nummer 10 Kirchenverfassung EKM vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183) für das Diakonische Bildungsinstitut „Johannes Falk“ in Eisenach und Diakoniekolleg „Lindenhof“ der Neinstedter Anstalten folgende Ausbildungsordnung für Diakone erlassen:
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§ 1
Ziele der Ausbildung

Diakonie ist in dem Auftrag der Kirche begründet, Zeugnis von Jesus Christus in der Welt zu geben. Dienst der helfenden Liebe und Dienst mit dem Wort gehören untrennbar zusammen. Im Dienst der Diakone soll die wechselseitige Abhängigkeit von Gottesdienst und Dienst in der Welt erkennbar werden. Die Diakone sind für diesen Dienst ausgebildet und Mitarbeiter im Diakonat der Kirche. Sie führen gemeinsam mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den diakonischen Auftrag in Sozial- und Bildungsarbeit, in pflegerischen und erzieherischen Tätigkeiten sowie in Verkündigung, Seelsorge und Beratung aus.
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§ 2
Ausbildungsmöglichkeiten

( 1 ) Die Ausbildungen zum Diakon in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vermitteln eine Doppelqualifikation. Sie verbinden eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem der Diakonie förderlichen Beruf und eine diakonisch-theologische Ausbildung mit kirchlicher Abschlussprüfung.
( 2 ) In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland werden Diakone ausgebildet:
  1. durch eine der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf, der der Tätigkeit in
    der Diakonie förderlich ist, zugeordnete diakonisch-theologisch Grundausbildung
    oder
  2. durch eine auf eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf, der der
    Tätigkeit in der Diakonie förderlich ist, aufbauende, berufsbegleitende diakonisch-
    theologisch Ausbildung.
( 3 ) Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildungen einschließlich der erbrachten Prüfungsvorleistungen und der kirchlichen Prüfung führt zu einem kirchlich anerkannten Abschluss. Dieser Abschluss ist eine der Voraussetzungen für eine Einsegnung als Diakon in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland1#.
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§ 3
Dauer und Gliederung der Ausbildung

( 1 ) Die Ausbildung besteht aus den folgenden Teilen:
  1. Eine Ausbildung in einem Beruf, der der Tätigkeit in der Diakonie förderlich ist, von mindestens drei Jahren, mit staatlicher Anerkennung.
  2. Eine diakonisch-theologische Ausbildung mit vier in sich selbständigen, jeweils durch eine Prüfung abgeschlossenen Lerneinheiten (Makromodulen) im Gesamtarbeitsumfang von 1 800 Stunden. Dies entspricht 60 ECTS2# (Präsenzzeiten, Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungen).
  3. Eine praktische Bewährungszeit von mindestens einem Jahr nach Abschluss der beiden ersten Teile und vor der Einsegnung. Dieser Teil dient dazu, die Teile 1. und 2. der doppelten Qualifikation in Theorie und Praxis zu verbinden. Sie dient zugleich zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Dieser Teil hat einen Umfang von 300 Stunden (entspricht 10 ECTS). Bei berufsbegleitender Ausbildung sind die Zeiten beruflicher Praxis entsprechend anzurechnen.
( 2 ) In allen drei Ausbildungsteilen werden praktische Erfahrungen einbezogen, in den Teilen 1. und 2. in den vorgeschriebenen Praktika der Ausbildungen, im 3. Teil in eigenverantworteter Berufspraxis. Zur Ausbildung gehört die Planung, Konzipierung, Durchführung und Evaluation von Projekten in der eigenen Berufspraxis.
( 3 ) Während der Ausbildung sollen Erfahrungen mit gemeinschaftlichem Leben vermittelt werden. Zur Ausbildung gehören auch Praxisbesuche und ein Mentoringprogramm durch Mitglieder der Diakonischen Gemeinschaften.
( 4 ) Wer nach Abschluss von einzelnen Prüfungsvorleistungen (§ 5) die Ausbildung länger als zwei Jahre unterbricht, kann zur Fortsetzung der Ausbildung zugelassen werden, wenn er in einem Kolloquium die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen nachweist.
( 5 ) Die Ausbildung wird mit einer kirchlichen Prüfung abgeschlossen.
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§ 4
Aufnahmevoraussetzungen

( 1 ) Zur theologisch-diakonischen Ausbildung kann zugelassen werden, wer
  1. einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  3. die mittlere Reife erworben hat,
  4. einen Berufsabschluss in einem Beruf, der der Tätigkeit in der Diakonie förderlich ist,
    besitzt oder anstrebt und
  5. aufgrund von beruflichen beziehungsweise ehrenamtlichen Erfahrungen zur Mitarbeit im Diakonat geeignet erscheint und nicht aus gesundheitlichen Gründen an einem solchen Dienst
    gehindert sein wird.
( 2 ) Über die Zulassung entscheidet die Ausbildungsstätte. Diese kann im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt Ausnahmen von den Bestimmungen des Absatzes 1 zulassen.
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§ 5
Inhalte der diakonisch-theologischen Ausbildung

( 1 ) Die Ausbildungsinhalte und die Prüfungen orientieren sich an der Kompetenzmatrix des Verbandes der Diakonen-, Diakoninnen- und Diakonatsgemeinschaften in Deutschland (VEDD) für die Ausbildung zum Diakon3#.
( 2 ) Die diakonisch-theologische Ausbildung gliedert sich in die nachfolgenden Lerneinheiten:
  1. Das Evangelium und die christliche Religion kommunizieren (Makromodul 1)
    1.1.
    Einführung in die Bibel/Biblische Grundlagen
    1.2.
    Einführung in die Grundthemen der Theologie (Glaubensbekenntnis)
    1.3.
    Religion(en) in Biografie und Lebenswelt
    1.3.1.
    Umgang mit unterschiedlichen Frömmigkeitskulturen (z. B. Gespräche über Glauben und Religion führen können)
    1.3.2.
    Spiritualität
    1.3.3.
    Spuren von Religion
    1.4.
    Gestaltung von Andachten und zielgruppenspezifischen Gottesdiensten
    1.5.
    Gestaltung von religions- bzw. gemeindepädagogischen/religiösen Bildungs- und Missions-Projekten
    1.5.1.
    im Kirchenjahr
    1.5.2.
    zielgruppenorientierte Bibelarbeiten (z. B. Kinderbibelwochen)
    1.5.3.
    Multiplikatorentätigkeit in diakonischer Bildung (z. B. diakonische Grundbildung oder Studientage für Mitarbeitende)
    1.6.
    Gesprächsführung im interreligiösen Kontext
    Das Makromodul wird mit einer Modulprüfung in Form einer Projektarbeit abgeschlossen.
  2. Menschen in existenziellen Lebensfragen unterstützen (Makromodul 2)
    2.1.
    Grundlagen seelsorgerlicher Arbeit
    2.1.1.
    Einführung in Theorie und Praxis von Seelsorge
    2.1.2.
    Gesprächsführung – Beratung – Seelsorge
    2.1.3.
    biografischer Ansatz (Selbstreflexion als Seelsorger)
    2.1.4.
    Seelsorge im Angesicht von Tod und Trauer und Gewalt (Sterbebegleitung, Aussegnung und Trauerbegleitung)
    2.1.5.
    Einführung in die Psalmen
    2.2.
    theologische Reflexion und Vertiefung von Hilfe- und Förderprogrammen
    2.3.
    Die Anrechnung eines Seelsorgekurses ist möglich, z. B. eines sechswöchigen Kurses in Klinischer Seelsorgeausbildung eines anerkannten kirchlichen Seelsorgeseminars.
    Das Makromodul wird mit einer Modulprüfung in Form eines Kolloquiums mit Fallbeispiel abgeschlossen.
  3. In Organisationen von Kirche und Diakonie handeln (Makromodul 3)
    3.1.
    Kirchenkunde
    3.2.
    Diakoniewissenschaft
    3.2.1.
    Geschichte der Diakonie
    3.2.2.
    Soziale Arbeit im Kontext von Kirche, Diakonie, Staat und Gesellschaft (Ethik)
    3.2.3.
    Verhältnis von Kirche und Diakonie (u. a. Barmen IV)
    3.2.4.
    Interreligiöse Kompetenz – Begründung diakonischen Handelns im interreligiösen Kontext
    3.3.
    Leitbildarbeit
    3.4.
    Reflexion des eigenen Handlungsfeldes (aktuelle Schwerpunkte)
    3.5.
    Reflexion des Selbstverständnisses als Diakon (Amt, Berufsrolle, Gemeinschaft)
    Dieses Makromodul schließt mit einer Modulprüfung als mediengestützte Präsentation eines Leitbildes ab. Es wird im 3. Teil der Ausbildung vertieft.
  4. Das Soziale gestalten (Makromodul 4)
    4.1.
    Zivilgesellschaft und Sozialraum: Konzepte zur Analyse und zur Handlungspraxis (Sozialethik, Gemeinwesendiakonie, Gemeinwesenökonomie, Community Care, Soziallehren, sozialpolitische Konzepte und Themen u. a.)
    4.2.
    Ausgrenzung (Armut, Gender u. a.) als sozialwissenschaftliches und biblisch-theologisches Thema (Transfer je nach unterschiedlichen Berufsfeldern)
    4.3.
    Diakonisches Handeln
    4.3.1.
    mit Freiwilligen/Ehrenamtlichen
    4.3.2.
    Strategien von Partizipation und Empowerment
    4.3.3.
    Traditionen von kreativem Widerstand und Emanzipation
    Dieses Makromodul schließt mit einem Thesenpapier ab.
( 3 ) In der diakonisch-theologischen Ausbildung werden folgende Kompetenzen vermittelt:
  1. Das Evangelium und die christliche Religion kommunizieren (Makromodul 1)
    1.1.
    Fähigkeit, die eigene religiöse Sozialisation und den eigenen konfessionellen Standort zu reflektieren und mit anderen Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen den Dialog aufzunehmen
    1.2.
    Wahrnehmungs- und Sprachfähigkeit für Religion im Alltag
    1.3.
    Fähigkeit, liturgische und homiletische Formen (z. B. Andachten) zielgruppen- und situationsgerecht zu gestalten
    1.4.
    Fähigkeit, religions- und gemeindepädagogisch zu handeln
  2. Menschen in existenziellen Lebensfragen unterstützen (Makromodul 2)
    2.1.
    Fähigkeit, den Vorrang der Personalität im Zusammenhang professionellen sozialstaatlichen Handelns auf Grundlage des christlichen Menschenbildes zur Geltung zu bringen
    2.2.
    Fähigkeit, eigene und fremde Lebensbrüche und -übergänge wahrzunehmen und zu deuten
    2.3.
    Fähigkeit, die Lebenserfahrung von Klienten behutsam unter Berücksichtigung ihrer Eigensinnigkeit wahrzunehmen und zu deuten
    2.4.
    Fähigkeit, mit Klienten ein Hilfeprogramm zu erarbeiten, das die biblischen Dimensionen (Symbole, Texte, Traditionen) von Klage und Hoffnung, Ermutigung, Trost und Verheißung, Lob und Dank berücksichtigt
  3. In Organisationen von Kirche und Diakonie handeln (Makromodul 3)
    3.1.
    Feldkenntnis kirchlicher und diakonischer Organisationen
    3.2.
    Fähigkeit, eigene Interessen, Motivationen und Prägungen konstruktiv auf Ziele und Interessen von Organisationen beziehungsweise von Menschen in Organisationen/Institutionen beziehen zu können
    3.3.
    Fähigkeit, Organisationen anhand grundlegender Texte, Symbole und Leitbilder kritisch darstellen, an der Praxis messen, ethisch beurteilen und weiter entwickeln zu können
    3.4.
    Selbstverständnis der eigenen Berufsrolle als Diakon im Verhältnis zu anderen Berufsrollen innerhalb der jeweiligen Organisation entwickeln und darstellen können
  4. Das Soziale gestalten (Makromodul 4)
    4.1.
    Spürsinn und Aufmerksamkeit für verdeckte und ausgegrenzte Not
    4.2.
    Qualifizierung und Motivierung zu freiwilligem ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement
    4.3.
    Vernetzungskompetenz
    4.4.
    sozialpolitische Diskussions- und Interventionsfähigkeit
    4.5.
    Fähigkeit, sozialpolitische Aktivität theologisch zu begründen und zu initiieren
    4.6.
    Balance von Beistand und Empowerment
( 4 ) Für die diakonische Ausbildung gelten folgende Zeitvorgaben:
  1. Das Evangelium und die christliche Religion kommunizieren (Makromodul 1)
    20 ECTS = 600 h workload,
    davon grundständig 300h Präsenzzeit oder berufsbegleitend 150-200h Präsenzzeit
  2. Menschen in existenziellen Lebensfragen unterstützen (Makromodul 2)
    15 ECTS = 450 h workload,
    davon grundständig 230 h Präsenzzeit oder berufsbegleitend 150h Präsenzzeit
    Ein sechswöchiger KSA-Kurs à 30 Stunden pro Woche wird mit mindestens sechs ECTS bewertet.
  3. In Organisationen von Kirche und Diakonie handeln (Makromodul 3)
    15 ECTS = 450 h workload,
    davon grundständig 250 h Präsenzzeit oder berufsbegleitend 150h Präsenzzeit
  4. Das Soziale gestalten (Makromodul 4)
    10 ECTS = 300 h workload,
    davon grundständig 150 h Präsenzzeit oder berufsbegleitend 100 h Präsenzzeit
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§ 6
Modulprüfungen

( 1 ) Die Studienleistungen in den einzelnen Modulen werden durch den Modulverantwortlichen auf einem Leistungsnachweis durch ECTS bescheinigt.
( 2 ) Für den Nachweis der erbrachten Prüfungsleistung wird dem Studierenden von dem Modulverantwortlichen eine Bescheinigung erstellt, die eine nachvollziehbare und begründete Beurteilung enthalten muss. Der Nachweis enthält im einzelnen Angaben zu:
  1. Inhalten und Qualifikationszielen,
  2. Lehr- und Lernformen/Art und zeitlichem Umfang des Präsenzstudiums,
  3. Teilnahmevoraussetzungen,
  4. Arten der Prüfungsleistungen/nachgewiesenen Leistungen,
  5. Zahl der erbrachten ECTS Punkte und
  6. der Note bzw. der Beurteilung „bestanden“/“nicht bestanden“.
( 3 ) Als Nachweis über einen erfolgreichen Studienverlauf ist der Studierende verpflichtet, die Belege über Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studienbuch zu führen. Er ist verpflichtet, die Kopien dieser Unterlagen im Prüfungsamt im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland abzugeben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur kirchlichen Abschlussprüfung.
( 4 ) Näheres regelt die Prüfungsordnung.
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§ 7
Kirchliche Abschlussprüfung

( 1 ) Die kirchliche Abschlussprüfung soll zeigen, dass die Kandidaten in der Lage sind, soziale Handlungsfelder in Kirche und Diakonie wahrzunehmen, theologisch-diakonisch zu deuten und zu verstehen, sowie sie praktisch und methodisch reflektiert mitzugestalten.
( 2 ) Die kirchliche Abschlussprüfung gliedert sich in
  1. die Hausarbeit und
  2. die mündliche Prüfung oder ein Kolloquium.
( 3 ) Die kirchliche Abschlussprüfung ist im 3. Teil der Ausbildung vor einer Einsegnung als Diakon abzulegen.
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§ 8
Anerkennung extern absolvierter Aus- und Fortbildungsmodule

( 1 ) Auf schriftlichen Antrag können durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission einzelne Aus- und Fortbildungsmodule als gleichwertig anerkannt werden. Dazu sind vorzulegen:
  1. Nachweis der erbrachten Leistungen,
  2. Dokumentation der erworbenen Inhalte,
  3. erworbene Fertigkeiten und Kompetenzen.
( 2 ) Auf die Anerkennung besteht kein Rechtsanspruch. In Zweifelsfällen kann zum Nachweis äquivalenter Kenntnisse eine externe Prüfung oder ein Kolloquium angeordnet werden.
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§ 9
Schlussbestimmungen

( 1 ) Die in dieser Ordnung verwendeten Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.
( 2 ) Das Landeskirchenamt erlässt zu dieser Ausbildungsordnung eine Prüfungsordnung.
( 3 ) Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung zur Diakonenausbildung für die Evangelische Fachschule für Diakonie und Sozialpädagogik „Johannes Falk“ Eisenach vom 17. Mai 1994 (ABl. ELKTh 1996 S. 20) außer Kraft. Bereits begonnene Ausbildungen werden noch nach der bisherigen Ordnung abgeschlossen.

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1 ↑ Entsprechend dem EKU-Diakonengesetz.
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2 ↑ 1800 Stunden „workload“ entsprechen 60 ECTS (European Credit Transfer System), 1 ECTS entspricht 30 Stunden Gesamtarbeitszeit.
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3 ↑ Vgl. Was sollen Diakone und Diakoninnen können? Kompetenzmatrix für die Ausbildung von Diakoninnen und Diakonen im Rahmen der doppelten Qualifikation erarbeitet und beschlossen von der „Ständigen Konferenz der Ausbildungsleiter und -leiterinnen im VEDD“ (KAL) im Frühjahr 2004 (Impulse III/2004).