.Beschluss der Synode über die Einführung
Geltungszeitraum von: 27.11.1994
Geltungszeitraum bis: 31.12.2012
Beschluss der Synode über die Einführung
der neu bearbeiteten Agende für evangelisch-lutherische
Kirchen und Gemeinden (Band
III, Teil 1 bis 4 und Band IV)
Vom 17. März 1994
(ABl. ELKTh S. 82)
#Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat gemäß § 68 Abs. 2 Ziffer 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen in Verbindung mit Artikel 5 der Verfassung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands folgendes beschlossen:
- Die nachstehend aufgeführten neu bearbeiteten Fassungen der „Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden“, wie sie von der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands aufgrund der Beschlüsse der Generalsynode herausgegeben worden sind, werden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen mit Wirkung vom 1. Advent 1994 eingeführt:
Band III, Teil 1: „Die Taufe“, neu bearbeitete Ausgabe 1988
Band III, Teil 2: „Die Trauung“, neu bearbeitete Ausgabe 1988
Band III, Teil 3: „Die Beichte“, neu bearbeitete Ausgabe 1993
Band III, Teil 4: „Dienst an Kranken“, neu bearbeitete Ausgabe 1994
Band IV, neu bearbeitete Ausgabe 1987 - Für den Gebrauch der Agende gelten die „Thesen zur Verbindlichkeit von Ordnungen des Gottesdienstes“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 25. Oktober 1977.