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Geltungszeitraum von: 27.11.1994

Geltungszeitraum bis: 31.12.2012

Beschluss der Synode über die Einführung
der neu bearbeiteten Agende für evangelisch-lutherische
Kirchen und Gemeinden (Band
III, Teil 1 bis 4 und Band IV)

Vom 17. März 1994

(ABl. ELKTh S. 82)

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Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat gemäß § 68 Abs. 2 Ziffer 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen in Verbindung mit Artikel 5 der Verfassung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands folgendes beschlossen:
  1. Die nachstehend aufgeführten neu bearbeiteten Fassungen der „Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden“, wie sie von der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands aufgrund der Beschlüsse der Generalsynode herausgegeben worden sind, werden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen mit Wirkung vom 1. Advent 1994 eingeführt:
    Band III, Teil 1: „Die Taufe“, neu bearbeitete Ausgabe 1988
    Band III, Teil 2: „Die Trauung“, neu bearbeitete Ausgabe 1988
    Band III, Teil 3: „Die Beichte“, neu bearbeitete Ausgabe 1993
    Band III, Teil 4: „Dienst an Kranken“, neu bearbeitete Ausgabe 1994
    Band IV, neu bearbeitete Ausgabe 1987
  2. Für den Gebrauch der Agende gelten die „Thesen zur Verbindlichkeit von Ordnungen des Gottesdienstes“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 25. Oktober 1977.