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Geltungszeitraum von: 01.01.2009

Geltungszeitraum bis: 31.12.2012

Beschluss der Föderationssynode über die Erhebung des Gemeindebeitrags/Kirchgeldes 2009 und 2010 (Gemeindebeitragsbeschluss/Kirchgeldbeschluss)

Vom 16. November 2008

(ABl. 2009 S. 79)

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Aufgrund von § 2 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines freiwilligen Kirchgeldes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen vom 17. November 2001 (ABl. 2002 ELKTh S. 18) und von § 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 3. November 1990 (ABl. 1991 EKKPS S. 6) hat die Föderationssynode folgenden Beschluss gefasst:
1.
Der Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen vom 18. November 2006 über die Erhebung des freiwilligen Kirchgeldes für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (Kirchgeldbeschluss) und der Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 17. November 2007 über die Erhebung eines Kirchgeldes als Gemeindebeitrag für das Kalenderjahr 2008 gelten für das Haushaltsjahr 2009 fort.
2.
Für das Kalenderjahr 2010 sind im Bereich der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen folgende Mindestbeträge zu erheben:1#
2.1.
1,25 EURO monatlich (15,00 EURO jährlich) volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnlichen Leistungen, Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen
2.2.
3,50 EURO monatlich (42,00 EURO jährlich) Gemeindeglieder, welche nicht unter Nummer 1 fallen und neben dem Gemeindebeitrag/Kirchgeld auch Kirchensteuer zahlen
2.3.
alle übrigen Gemeindeglieder einschließlich Rentner und Arbeitslosengeldempfänger, die keine Kirchensteuer zahlen, entsprechend ihrem Einkommen einschließlich Renten und Arbeitslosengeld gemäß folgender Tabelle:
monatliches Einkommen in EUR (netto)
Gemeindebeitrag/Kirchgeld monatlich in EUR
Gemeindebeitrag/Kirchgeld jährlich in EUR
bis 600
3,00
36,00
bis 700
3,50
42,00
bis 800
4,00
48,00
bis 900
4,50
54,00
bis 1.000
5,00
60,00
darüber je 100,00 EURO Einkommen 0,50 EURO monatlich bzw. 6,00 EURO jährlich zusätzlich.

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1 ↑ Nummer 2 gilt aufgrund des Beschlusses der Landessynode vom 19. November 2011 (ABl. 2012 S. 122) für das Haushaltsjahr 2012 fort.