.Ordnung des Vergabeausschusses für die
Geltungszeitraum von: 15.02.1994
Geltungszeitraum bis: 07.05.2006
Ordnung des Vergabeausschusses für die
Aktion „Hoffnung für Osteuropa“
vom 12. Februar 1994
(ABl. EKKPS S. 91)
#- 1.
- Im Rahmen der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ wird im Bereich der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen ein Vergabeausschuss eingesetzt, dessen Ziel es ist, die zahlreichen kirchlichen Einzelhilfen für die Menschen in Mittel-, Ost- und Südeuropa zu koordinieren, zu fördern und um längerfristige Ausbauhilfen zu erweitern.
- 2.
- Der Vergabeausschuss hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- 2.1.
- Entgegennahme, Bearbeitung und Koordinierung von Vorschlägen für Projekte des Gemeindeaufbaus und der Diakonie in Mittel-, Ost- und Südeuropa.
- aus der KPS
- von den Partnern in M-O-S-Europa
- 2.2.
- Wertung und Auswahl von geeigneten Projekten nach Dringlichkeit und nach Effektivität der einzusetzenden Mittel.
- 2.3.
- Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Projektarbeit und Zusammenarbeit mit Projektgruppen im Bereich der Kirchenprovinz Sachsen.
- 2.4.
- Koordination der Arbeit mit den gliedkirchlichen DWs und dem DW EKD.
- 2.5.
- Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung und Weiterleitung der eingehenden Kollekten- und Spendenmittel.
- 3.
- Der Vergabeausschuss setzt sich zusammen aus:
- zwei von der Kirchenleitung,
- zwei vom Hauptausschuss des Diakonischen Werkes,
- einem vom Gustav-Adolf-Werk entsandten und
- zwei in Abstimmungen mit dem DW von der Kirchenleitung aus Basisinitiativen berufenen Vertretern.
- 4.
- Die Geschäftsführung des Vergabeausschusses liegt beim DW KPS.
- 5.
- Der Vergabeausschuss ist rechenschaftspflichtig gegenüber dem Vorstand der DW KPS und der Kirchenleitung.
- 6.
- Die Ordnung tritt am 15. Februar 1994 in Kraft.