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Geltungszeitraum von: 20.11.2010

Geltungszeitraum bis: 31.12.2021

Beschluss der Landessynode zum Dienstsitz des künftigen Propstsprengels Halle-Wittenberg

Vom 20. November 2010

(ABl. S. 324)

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat auf ihrer 5. Tagung vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck am 20. November 2010 beschlossen:
Der Sitz des Regionalbischofs des Propstsprengels Halle-Wittenberg ist Halle.
Der Beschluss wird mit dem Zeitpunkt der Bildung des Propstsprengels Halle-Wittenberg wirksam.
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