.Ordnung für die Arbeitsgemeinschaft
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
Geltungszeitraum von: 01.07.2012
Geltungszeitraum bis: 29.02.2024
Ordnung für die Arbeitsgemeinschaft
„Konfessionen – Religionen – Weltanschauungen“
der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts
Vom 5. Juni 2012
(ABl. S. 308)
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 63 Absatz 2 Nummer 1 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183) im Einvernehmen mit der Evangelischen Landeskirche Anhalts die folgende Ordnung beschlossen:
####§ 1
Name, Sitz, Aufgaben
(
1
)
Die Arbeitsgemeinschaft „Konfessionen – Religionen – Weltanschauungen“ (im Folgenden: die Arbeitsgemeinschaft) hat die Aufgabe, durch theologische, konfessions- und religionskundliche Arbeit, durch Gespräch, Bildung und Beratung Betroffener sowie durch seelsorgerliche Hilfestellung evangelische Identität im konfessionellen, religiösen und weltanschaulichen Pluralismus zu fördern und zu stärken und Entwicklungen auf diesem Feld kritisch zu begleiten.
(
2
)
1 Die Arbeitsgemeinschaft dient der ökumenischen Bewegung, dem interreligiösen Dialog und der weltanschaulichen Auseinandersetzung. 2 Sie regt entsprechende Arbeit auf der Ebene der Kirchengemeinden und Kirchenkreise und in den Konventen an.
(
3
)
1 Die Arbeitsgemeinschaft ist in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und der Evangelischen Landeskirche Anhalts tätig. 2 Sie hat ihren Sitz in Erfurt.
(
4
)
Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus der Vollversammlung, zwei nach Aufgabengebieten gegliederten Foren und dem Vorstand.
#§ 2
Foren
(
1
)
1 Die Foren arbeiten entsprechend ihres Aufgabengebietes auf dem in § 1 beschriebenen Feld des konfessionellen, religiösen und weltanschaulichen Pluralismus eigenständig. 2 Sie arbeiten aufeinander abgestimmt, beraten sich gegenseitig und arbeiten mit anderen Bereichen der beteiligten Kirchen zusammen. 3 Ein Forum ist im Bereich der konfessionskundlichen Arbeit tätig (Forum „Konfessionen“). 4 Das andere Forum hat die weltanschauliche und interreligiöse Arbeit (Forum „Religionen und Weltanschauungen“) zum Gegenstand.
(
2
)
1 Das Forum „Konfessionen“ nimmt die in § 1 genannten Aufgaben mit Bezug zu anderen christlichen Konfessionen wahr. 2 Es besteht aus:
- den Catholica-Beauftragten der EKM und der Evangelischen Landeskirche Anhalts,
- dem Beauftragten der EKM für kirchliche Partnerschaften,
- dem Fachreferenten für Ökumene im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland,
- dem von der Evangelischen Landeskirche Anhalts Berufenen,
- weiteren Mitgliedern, die vom Kollegium des Landeskirchenamtes im Einvernehmen mit der Evangelischen Landeskirche Anhalts für die Dauer von vier Jahren berufen werden. 3 Die Gesamtzahl der Mitglieder darf zehn nicht überschreiten. 4 Das Forum hat ein Vorschlagsrecht. 5 Wiederberufung ist zulässig.
(
3
)
1 Das Forum „Religionen und Weltanschauungen“ nimmt die in § 1 genannten Aufgaben mit Bezug zu anderen Religionen und Weltanschauungen wahr. 2 Zusätzlich dient es dem fachlichen Austausch sowie der gegenseitigen Beratung von landeskirchlichen Weltanschauungsbeauftragten in den beteiligten Kirchen. 3 Das Forum besteht aus:
- den Beauftragten der EKM für Weltanschauungsarbeit,
- dem Beauftragten der EKM für den interreligiösen Dialog,
- dem Fachreferenten für Ökumene im Landeskirchenamt der EKM,
- dem von der Evangelischen Landeskirche Anhalts Berufenen,
- weiteren Mitgliedern, die vom Kollegium des Landeskirchenamtes im Einvernehmen mit der Evangelischen Landeskirche Anhalts für die Dauer von vier Jahren berufen werden. 4 Die Gesamtzahl der Mitglieder darf zehn nicht überschreiten. 5 Das Forum hat ein Vorschlagsrecht. 6 Wiederberufung ist zulässig.
(
4
)
1 Jedes Forum tritt mindestens einmal jährlich zusammen und arbeitet darüber hinaus projektbezogen. 2 Jedes Forum führt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft jährlich einen Studientag durch, der auch der fachbezogenen Information von Pfarrern und Religionslehrern sowie weiteren kirchlichen Mitarbeitern dienen soll.
(
5
)
1 Die Mitglieder der Foren wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der die Sitzungen einberuft und leitet. 2 Er wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. 3 Die Wiederwahl ist zulässig.
(
6
)
In den Foren können auf Einladung des Vorsitzenden Gäste mitarbeiten.
#§ 3
Vollversammlung
(
1
)
1 Die Vollversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um die gemeinsame Arbeit zu koordinieren und über den Einsatz der Haushaltsmittel zu beschließen. 2 Die Vollversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Foren zusammen. 3 Alle Mitglieder haben Stimmrecht.
(
2
)
Vorstand und Foren berichten der Vollversammlung über ihre Arbeit.
(
3
)
1 Gäste der Foren können an der Vollversammlung beratend teilnehmen. 2 Weitere Gäste können vom Vorstand eingeladen werden.
#§ 4
Vorstand
(
1
)
1 Der Vorstand besteht aus den Vorsitzenden der Foren. 2 Die Vollversammlung bestimmt mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen einen ersten und einen zweiten Vorstand (Stellvertreter) für jeweils zwei Jahre. 3 Die Wiederwahl ist möglich.
(
2
)
1 Der Vorstand bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor und überwacht die Durchführung der Vorhaben. 2 Der erste Vorstand leitet die Sitzungen der Vollversammlung. 3 Der Vorstand vertritt die Arbeitsgemeinschaft gegenüber den beteiligten Kirchen und den Kooperationspartnern.
(
3
)
Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland unterstützt den Vorstand in seiner geschäftsführenden Tätigkeit.
#§ 5
Kooperationspartner
(
1
)
1 Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet mit dem Evangelischen Bund e. V. Bensheim zusammen. 2 Die Arbeitsgemeinschaft vertritt die beteiligten Kirchen im Evangelischen Bund e. V. Bensheim.
(
2
)
1 Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet mit der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in Berlin zusammen. 2 Die Arbeitsgemeinschaft vertritt die beteiligten Kirchen in der Konferenz landeskirchlicher Beauftragter für Weltanschauungsfragen.
(
3
)
Ein Vertreter des Evangelischen Bundes e. V. Bensheim und ein Vertreter der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) Berlin können beratend an den Sitzungen der Foren und der Vollversammlung teilnehmen.
#§ 6
Finanzen und Verwaltung
(
1
)
1 Die Finanzierung der Arbeitsgemeinschaft erfolgt aus Haushaltsmitteln der beteiligten Kirchen. 2 Über die Finanzierung wird von den beteiligten Kirchen eine Vereinbarung geschlossen.
(
2
)
Die Verwaltung der Arbeitsgemeinschaft geschieht nach Maßgabe der kirchlichen Ordnung der EKM.
#§ 7
Gleichstellungsregelung
Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils für Frauen und Männer in gleicher Weise.
#§ 8
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.