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Kirchengesetz über die Zustimmung
zur Vereinbarung über den Wechsel
der Evangelischen Kirchengemeinde Schora-Moritz

Vom 19. Mai 2025 (ABl. S. 73).

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 80 Absatz 1 Nummer 9 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. November 2024 (ABl. S. 132), das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die am 1. April/14. Mai 2025 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts zum Wechsel der Evangelischen Kirchengemeinde Schora-Moritz wird zugestimmt.
( 2 ) Die Vereinbarung wird als Anlage zu diesem Kirchengesetz veröffentlicht.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft.
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Vereinbarung über den Wechsel
der Evangelischen Kirchengemeinde Schora-Moritz
Vom 2. April/15. Mai 2025

Zwischen der
Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland,
vertreten durch das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland,
dieses vertreten durch Präsident Dr. Jan Lemke,
und der
Evangelischen Landeskirche Anhalts,
vertreten durch den Landeskirchenrat,
dieser vertreten durch Kirchenpräsident Karsten Wolkenhauer,
wird nach Zustimmung der Beteiligten folgendes vereinbart:
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§ 1

Die Evangelische Kirchengemeinde Schora-Moritz, bisher dem Evangelischen Kirchenkreis Elbe-Fläming zugehörig, wird aus der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland ausgegliedert und in die Evangelische Landeskirche Anhalts, Kirchenkreis Zerbst, eingegliedert.
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§ 2

Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.
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§ 3

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die zuständigen Landessynoden der Partner dieser Vereinbarung.
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Erfurt, den 2. April 2025
(1053)
Dessau, den 14. Mai 2025
Evangeliche Kirche in Mitteldeutschland
Landeskirche Anhalts
Dr. Jan Lemke
Präsident des Landeskirchenamtes
Karsten Wolkenhauer
Kirchenpräsident