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Dienstanweisung für den Beauftragten der
evangelischen Landeskirchen beim Freistaat Sachsen1#

Vom 1. Juli 2009

(ABl. S. 163)

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  1. 1Der gemeinsame Beauftragte fördert und pflegt die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Freistaat Sachsen. 2Dazu hält er Verbindung zum Landtag, zur Staatsregierung und zu den Landesbehörden. 3Er unterhält Kontakte zu Parteien, Vereinigungen und Verbänden auf Landesebene, soweit diese für das öffentliche Leben und die Kirchen von Bedeutung sind.
  2. 1Der Beauftragte informiert die Kirchen über Vorgänge in der Landespolitik, die ihren Dienst berühren. 2Er wirkt auf ein einheitliches und abgestimmtes Handeln der Kirchen gegenüber dem Freistaat hin. 3Die Kirchen ihrerseits setzen den Beauftragten von allen kirchlichen Aktivitäten, die das Verhältnis von Staat und Kirche berühren, in Kenntnis. 4Sie beteiligen ihn an Gesprächen mit den staatlichen Stellen.
  3. 1Die Kirchen können dem Beauftragten im Einzelfall Aufträge erteilen. 2Für die Verhandlungsführung mit staatlichen Stellen und die Vertretung der Kirchen bei offiziellen Anlässen bedarf der Beauftragte der besonderen Bevollmächtigung. 3Aufträge Dritter darf der Beauftragte nicht annehmen.
  4. Zu den Aufgaben des Beauftragten gehört insbesondere, die
    • Stärkung der Gemeinschaft der evangelischen Christen, die in der Landespolitik tätig sind. Soweit gewünscht, steht er für die seelsorgerliche Begleitung von Abgeordneten im Landtag, von Mitgliedern der Staatsregierung und Beamten der Ministerialverwaltung zur Verfügung;
    • Behandlung der Fragen der in Sachsen lebenden Ausländer und deren Integration in die sächsische Gesellschaft;
    • Behandlung aller aus der EU-Zugehörigkeit Deutschlands sich ergebenden Erkenntnisse und Möglichkeiten in den ESF- und EFRE-Förderprogrammen und die durch Besuche in Brüssel bzw. durch engen Kontakt zum Europareferat in der Staatsregierung sich ergebenden Hinweise und Impulse an die jeweilige Landeskirche;
    • Organisation und Durchführung der jährlichen Begegnungs- und Besinnungstagung.
  5. Gegebenenfalls soll der Beauftragte den Landeskirchen für Projekte in den Fällen nach außen beratend und organisatorisch zur Verfügung stehen, in denen sein Tätigkeitsfeld mittelbar bzw. unmittelbar betroffen wird.
  6. Mitgliedschaften in staatlichen und gesellschaftlichen Gremien kann er mit Zustimmung des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsens im Rahmen des ihm erteilten Auftrages übernehmen bzw. in diese entsandt werden.
  7. 1Der Beauftragte kann an den Sitzungen des erweiterten Kollegiums des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsens gastweise teilnehmen. 2Er kann als Gast an den Synodaltagungen der Kirchen und an den Sitzungen der Kirchenleitungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bzw. des Landeskirchenrates der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland teilnehmen. 3Einladungen in die genannten Leitungsgremien hat der Beauftragte Folge zu leisten.
  8. Der Beauftragte hat den Kirchen jährlich jeweils bis zum 31. August schriftlich über seine Tätigkeit zu berichten.
  9. 1Der Beauftragte untersteht der Dienstaufsicht des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsens. 2Er leitet die gemeinsame Geschäftsstelle der Kirchen am Sitz der Staatsregierung "Evangelisches Büro". 3Er ist unmittelbarer Vorgesetzter der dort tätigen Mitarbeiter.
  10. 1Der Beauftragte gehört der Konferenz der evangelischen Beauftragten bei den Regierungen und Landtagen der deutschen Bundesländer an und nimmt an deren Tagungen teil. 2Er hält Verbindung zum Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am Sitz der Bundesregierung.
    3Der Beauftragte sucht die Zusammenarbeit mit dem Katholischen Büro in Sachsen.
  11. Diese Dienstanweisung wird jeweils nach drei Jahren von den Kirchen überprüft.

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1 ↑ Beschluss des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsens im Einvernehmen mit den Kirchenleitungen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
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