.Kirchengesetz über die Zustimmung zum
Kirchengesetz über die Zustimmung zum
Evangelischen Kirchenvertrag Brandenburg
Vom 16. November 1996
(ABl. EKKPS S. 164)
Die Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
(
1
)
Dem am 8. November 1996 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Brandenburg einerseits und den Evangelischen Landeskirchen im Lande Brandenburg andererseits sowie dem dazugehörenden Schlussprotokoll vom 8. November 1996 wird zugestimmt.
(
2
)
Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden als Anlagen zu diesem Kirchengesetz veröffentlicht.
#§ 2
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Dezember 1996 in Kraft.
(
2
)
Der Tag, an dem der Evangelische Kirchenvertrag Brandenburg nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft tritt, wird vom Konsistorium festgestellt und im Amtsblatt der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen bekannt gegeben1#