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Kirchengesetz über die Zustimmung zum
Evangelischen Kirchenvertrag Brandenburg

Vom 16. November 1996

(ABl. EKKPS S. 164)

Die Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Dem am 8. November 1996 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Brandenburg einerseits und den Evangelischen Landeskirchen im Lande Brandenburg andererseits sowie dem dazugehörenden Schlussprotokoll vom 8. November 1996 wird zugestimmt.
( 2 ) Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden als Anlagen zu diesem Kirchengesetz veröffentlicht.
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§ 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Dezember 1996 in Kraft.
( 2 ) Der Tag, an dem der Evangelische Kirchenvertrag Brandenburg nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft tritt, wird vom Konsistorium festgestellt und im Amtsblatt der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen bekannt gegeben1#

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1 ↑ In Kraft getreten am 28. 3. 1997.