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Verwaltungsanordnung zur Geltendmachung
von Kosten, die im geschäftlichen
Verkehr mit natürlichen und juristischen
Personen in Angelegenheiten der Vermögens-
und Finanzverwaltung entstehen
(VerwKostAO)

Vom 10. Juni 2008

(ABl. S. 163)

Das Kollegium der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland hat gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Vorläufigen Ordnung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland die nachstehende Verwaltungsanordnung zur Geltendmachung von Kosten, die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung entstehen, und die dazugehörige Kostentabelle beschlossen:
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I.
Kosten- und Auslagenerstattung

1.1
Für die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen entstehenden Sach- und Personalkosten des Kirchenamtes, der Kirchlichen Verwaltungsämter und der Kreiskirchenämter (kirchliche Behörden) in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung werden Kosten erhoben. Ausgenommen von der Kostenerhebung sind Gebietskörperschaften.
1.2
Eine Angelegenheit im geschäftlichen Verkehr (Tätigkeit) im Sinne dieser Verwaltungsanordnung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Einverständnis der kirchlichen Behörde, eine Genehmigung, eine genehmigungsgleiche Erklärung, Bewilligung, Erlaubnis oder Zustimmung abgegeben wird.
1.3
Werden bei der Ausführung der Tätigkeit besondere bare Auslagen notwendig, so sind diese nach der tatsächlichen Höhe beim Kostenpflichtigen geltend zu machen. Pauschalierte Auslagen werden in der Kostentabelle bestimmt.
1.4
Die Kosten sind zum Bestandteil des Vertrages zu machen oder in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln.
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II.
Kostentabelle

Die Höhe der Kosten bemisst sich nach der im Zeitpunkt der Vornahme der Tätigkeit der kirchlichen Behörde geltenden Kostentabelle.
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III.
Kostengläubiger und Kostenpflichtiger

1.1
Kostengläubiger ist die kirchliche Behörde, welche in der Angelegenheit im geschäftlichen Verkehr in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig wird.
1.2
Die Kosten und Auslagen sind in Rechnung zu stellen:
  1. bei Verträgen unter Beteiligung einer kirchlichen Körperschaft dem anderen Vertragspartner,
  2. bei anderen Rechtsgeschäften oder Erklärungen,
    • den, der die Tätigkeit der kirchlichen Behörde veranlasst oder sonst willentlich in Anspruch genommen hat,
    • den, der durch Abgabe einer Erklärung der kirchlichen Behörde gemäß Nummer I 1.2. einen rechtlichen Vorteil erlangt (Genehmigung als Rechtswirksamkeitsvoraussetzung für das Rechtsgeschäft),
  3. den, der die Kosten und Auslagen durch eine vor der zuständigen kirchlichen Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat.
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IV.
Zurückbehaltungsrecht, Kostendurchsetzung

1.1
Die entstandenen Kosten und Auslagen sind dem Kostenpflichtigen in Rechnung zu stellen.
1.2
Die Erklärung gemäß Nummer I. 1.2. kann bis zur Bezahlung der angeforderten Kosten zurückbehalten werden.
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V.
Gleichstellungsbestimmung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verwaltungsanordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.
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VI.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsanordnung tritt am 15. Juni 2008 in Kraft.
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Anlage

Anlage zu Nummer II. der Verwaltungsanordnung zur Geltendmachung von Kosten, die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung entstehen (VerwKostAO)
Kostentabelle

I.
Kirchenaufsichtliche Genehmigungen sowie genehmigungsgleiche Tätigkeiten nach Nummer I. 1.2
VerwKostAO
Rechnungsgrundlage
(Euro)
Kosten
(Euro)
1
Erbbauverträge, Wohnungs- und Teilerbbaurechte sowie Grundstücksmiet- und Grundstücksnutzungsverträge mit einer Laufzeit über 18 Jahre
18-facher Jahreswert
1.1
bis 50.000,00
1 v. H. des Wertes mindestens 80,00
1.2
über 50.000,00
500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00
2
Verlängerung, Erneuerung, Übertragung oder Reservierung von Verträgen nach Nr. I. 1
18-facher Jahreswert
2.1
bis 50.000,00
1 v. H. des Wertes mindestens 80,00
2.2
über 50.000,00
500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00
3
Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verträgen nach Nr. I. 1 oder I. 2
18-facher Jahreswert
3.1
bis 50.000,00
0,25 v. H. des Wertes mindestens 20,00
3.2
über 50.000,00
125,00 zzgl. 0,15 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 1.000,00
4
Grundstücksmiet- und Grundstücksnutzungsverträge mit einer Laufzeit bis 18 Jahre sowie deren Verlängerung oder Übertragung
Jahreswert x Vertragslaufzeit (je angefangenem Jahr)
4.1
bis 50.000,00
1 v. H. des Wertes mindestens 40,00
4.2
über 50.000,00
500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00
5
Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verträgen nach Nr. I. 4
Jahreswert x Vertragslaufzeit (je angefangenem Jahr)
5.1
bis 50.000,00
0,25 v. H. des Wertes mindestens 20,00
5.2
über 50.000,00
125,00 zzgl. 0,15 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 1.000,00
6
Bauerlaubnisverträge
Kostenfrei
7
Tauschplan/Bodenordnungsplan nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Kostenfrei
8
Umlegung nach Baugesetzbuch bzw. Rechtsgeschäfte zu deren Vermeidung
Kostenfrei
9
Flurbereinigung nach Flurbereinigungsgesetz
Kostenfrei
10
Grundstückstauschverträge
Vertragswert des abgegebenen Grundstücks
10.1
bis 50.000,00
1 v. H. des Wertes mindestens 80,00
10.2
über 50.000,00
500,00 zzgl. 0,40 v.H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00
11
Übertragung von Verträgen nach Nr. I. 10
Vertragswert des abgegebenen Grundstücks
11.1
bis 50.000,00
1 v. H. des Wertes mindestens 80,00
11.2
über 50.000,00
500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00
12
Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verträgen nach Nr. I. 10

Kostenfrei
13
Grundstückskaufverträge, Grundstücksüberlassungsverträge, Grundstücksschenkungsverträge
Vertragswert des Grundstücks
13.1
bis 50.000,00
1 v. H. des Wertes mindestens 80,00
13.2
über 50.000,00
500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00
14
Übertragung von Verträgen nach Nr. I. 13
Vertragswert des Grundstücks
14.1
bis 50.000,00
1 v. H. des Wertes mindestens 80,00
14.2
über 50.000,00
500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00
15
Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verträgen nach Nr. I. 13 oder I. 14

Kostenfrei
16
Veräußerung von Baulichkeiten im Zusammenhang mit Nr. I. 1, I. 4, I. 10 oder I. 13
Vertragswert der Baulichkeit(en)
16.1
bis 50.000,00
0,40 v. H. des Wertes mindestens 40,00
16.2

über 50.000,00
200,00 zzgl. 0,20 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 1.000,00
17
Gesonderte Messungsanerkennungen und/oder gesonderte Auflassungserklärungen zu Verträgen nach Nr. I. 1, I. 4, I. 10 oder I. 13

Kostenfrei
18
Verträge über den Abbau mineralischer Bodenbestandteile
Je angefangene 1000 Kubikmeter abbaufähiger Masse
5,00 mindestens 80,00 höchstens 3.000,00
19
Einlagerung in oder Verfüllung von Grundstücken
Je angefangene 1000 Kubikmeter einbaufähiger Masse
5,00 mindestens 80,00 höchstens 3.000,00
20
Landwirtschaftliche Pachtverträge sowie deren Verlängerung oder Übertragung
Größe der Vertragsfläche
20.1
bis zu 1 Hektar
Kostenfrei
20.2
Vertragslaufzeit bis 6 Jahre
je angefangenem Hektar
8,00
20.3
Vertragslaufzeit über 6 Jahre
je angefangenem Hektar
10,00
21
Fischereipachtverträge und Pachtverträge über erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, Weinbau, Hopfenbau, Baumschulen sowie deren Verlängerung oder Übertragung
Größe der Vertragsfläche
21.1
Vertragslaufzeit bis 6 Jahre
je angefangenem Hektar
8,00
21.2
Vertragslaufzeit über 6 Jahre
je angefangenem Hektar
10,00
22
Jagdpachtverträge sowie deren Verlängerung oder Übertragung
Jahreszins x Vertragslaufzeit (je angefangenem Jahr)
1 v. H. des Wertes mindestens 250,00 höchstens 1.500,00
23
Verträge über Garagen- und Carportflächen, Fahrzeug-Stellplatzflächen sowie deren Verlängerung oder Übertragung

Pauschbetrag

30,00
24
Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Nr. I. 20, I. 21, I. 22 oder I. 23

Kostenfrei
25
Verträge über nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung und sonstige Verträge, soweit sie nicht in den Nr. I. 20, I. 21, I. 22 oder I. 23 enthalten sind, sowie deren Verlängerung oder Übertragung

Kostenfrei
26
Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen nach Nr. I. 25
Kostenfrei
27
Gestattungs- oder Mitnutzungsverträge
Pauschbetrag
27.1
Gas
80,00
27.2
Strom
80,00
27.3
Telekommunikation
80,00
27.4
Wasserver- und Wasserentsorgung
80,00
27.5
Wärmeversorgung
80,00
27.6
Einrichtungen und/oder Anlagen sonstiger Art, soweit sie nicht in den Nr. I. 27.1 bis I. 27.5 enthalten sind
80,00
28
Einräumung von Baulasten
Pauschbetrag
80,00
29
Verträge über die Errichtung von Mobilfunkanlagen oder Rundfunkempfangseinrichtungen sowie deren Verlängerung oder Übertragung
Pauschbetrag
250,00
30
Verträge über die Errichtung von Windenergie- und anderen Stromerzeugungsanlagen
durchschnittliche jährliche Mindest- oder Festbetragsentschädigung oder 8 v. H. bei einmaliger Entschädigung
10 v. H. des Wertes mindestens 250,00 höchstens 3.000,00
30.1
Übertragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten aus Verträgen nach Nr. 30
Pauschbetrag
20,00
31
Verträge zur Übernahme von Baulasten für Windenergie- oder anderen Stromerzeugungsanlagen
durchschnittliche jährliche Mindest- oder Festbetragsentschädigung oder 8 v. H. bei einmaliger Entschädigung
10 v. H. des Wertes mindestens 80,00 höchstens 1.000,00
32
Übertragung von Verträgen nach den Nr. I. 30 oder I. 31
durchschnittliche jährliche Mindest- oder Festbetragsentschädigung oder 8 v. H. bei einmaliger Entschädigung
5 v. H. des Wertes mindestens 125 höchstens 2.000,00
33
Grundbuchwirksame Erklärungen nach einer der Nr. I. 33.1 bis I. 33.5, soweit nicht in den Nr. I. 1 bis I. 32 enthalten

Pauschbetrag
33.1
Begründung von Grunddienstbarkeiten oder von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten
20,00
33.2
Begründung von Dauerwohn- oder Dauernutzungsrechten
20,00
33.3
Rangänderungen
20,00
33.4
Löschungsbewilligungen
20,00
33.5
Sonstige Rechtseinräumungen einschließlich Sicherungshypotheken, Rechtsänderungen, Rechtsverzichte
20,00
II.
Sonstige Tätigkeiten, soweit nicht in den Nummern I. 1 bis I. 33.5 enthalten
Rechnungsgrundlage (Euro)
Kosten (Euro)
1
Rechtliche Vertretung der Kirchengemeinden, Pfarreien, Kirchenkreise, Superintendenturen, Kirchlichen Verwaltungsämter und Kreiskirchenämter
tatsächlicher Aufwand zzgl. Pauschsatz
1.1
Einzug von Forderungen
1.1.1
ohne Beiziehung eines Rechtsanwalts
Auslagen zzgl. 10 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en)
1.1.2
ohne gerichtliche Inanspruchnahme unter Beiziehung eines Rechtsanwalts
Auslagen zzgl. 5 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en)
1.1.3
mit gerichtlicher Inanspruchnahme unter Beiziehung eines Rechtsanwalts
Auslagen zzgl. 5 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en)
1.2
Vertretung in Insolvenzverfahren
18-facher Betrag des Jahreswertes bzw. des Verwertungserlöses
Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes
1.3
Vertretung in Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren über Erbbaurechte
18-facher des Jahreswertes
Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes
1.4
Wahrnehmung von Gerichtsterminen, Terminen mit Behörden oder mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beauftragter Stellen oder Personen
Wert des Streit-, Wert- oder des Beschwerdegegenstandes
Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes
1.5
Sonstige Wahrnehmung von Interessen gegenüber Dritten, soweit nicht in den Nr. II. 1.1 bis II. 1.4 enthalten
Wert des Streit-, Wert- oder des Beschwerdegegenstandes
Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes
2
Allgemeine Tätigkeiten
Pauschbetrag
Kosten (Euro)
2.1
Erteilung von Bescheinigungen
je Fall
2.1.1
ohne besonderen Aufwand
10,00
2.1.2
mit besonderem Aufwand
15,00 – 30,00
2.2
schriftliche Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung, die Dritte zu deren Nutzen wünschen (die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen ist ausgenommen)
15,00 – 30,00
2.3
Erteilung von schriftlichen Auskünften, denen ein besonderer Aufwand zugrunde liegt
80,00
III.
Auslagen
Rechnungsgrundlage (Euro)
Auslagen (Euro)
1
Vervielfältigungen, die mit Büro-Druckgeräten, sowie Durchschriften und Vervielfältigungen, die mit Lichtpaus-, Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden
je Seite
1.1
DIN A 0
4,00
1.2
DIN A 1
3,00
1.3
DIN A 2
2,00
1.4
DIN A 3
0,30
1.5
DIN A 4 oder DIN A 5
0,10
1.6
mit Farbkopier- oder Druckgeräten in DIN A 4
0,80 bis 2,50
1.7
Scannen von Dokumenten und Fotoaufnahmen einschließlich Ausdruck
1,00
2
Post- und Telekommunikationsleistungen
2.1
Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
2.2
Telegrafen-, Fernschreib-, Telefax-, Telefongebühren sowie E-Mail-Versand und Internet-Recherchen
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
2.3
bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
2.4
Beträge, die an Behörden oder Personen für ihre Tätigkeit zu leisten sind
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
2.5
Beförderung oder Verwahrung von Sachen
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
2.6
Sonstige nicht in den Nr. 2.1. bis. 2.5 entstehende Aufwendungen
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
3
Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen und dergleichen mehr mit Bürodruckgeräten
je Seite
0,30
4
Druckstücke (z. B. Rechtstexte, Publikationen)
Abgabepreis
in voller Höhe
5
Aufwendungen für Datenträger (z. B. Disketten, CD-ROM, DVD, Magnetbänder)
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
6
Beträge, die Dritten für ihre Tätigkeit zustehen, sofern sie nicht vom Kostenschuldner direkt erhoben werden
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
7
Einholung von Wirtschaftsauskünften und anderen Auskünften über Dritte (z. B. bei Meldeämtern)
tatsächliche Kosten
in voller Höhe
8
Sonstige Auslagen, sofern sie zur Erledigung der Leistung erforderlich waren
tatsächliche Kosten
in voller Höhe