.Verwaltungsanordnung zur Geltendmachung
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Anlage zu Nummer II. der Verwaltungsanordnung zur Geltendmachung von Kosten, die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung entstehen (VerwKostAO)
Verwaltungsanordnung zur Geltendmachung
von Kosten, die im geschäftlichen
Verkehr mit natürlichen und juristischen
Personen in Angelegenheiten der Vermögens-
und Finanzverwaltung entstehen
(VerwKostAO)
Vom 10. Juni 2008
Das Kollegium der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland hat gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Vorläufigen Ordnung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland die nachstehende Verwaltungsanordnung zur Geltendmachung von Kosten, die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung entstehen, und die dazugehörige Kostentabelle beschlossen:
#I.
Kosten- und Auslagenerstattung
- 1.1
- 1 Für die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen entstehenden Sach- und Personalkosten des Kirchenamtes, der Kirchlichen Verwaltungsämter und der Kreiskirchenämter (kirchliche Behörden) in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung werden Kosten erhoben. 2 Ausgenommen von der Kostenerhebung sind Gebietskörperschaften.
- 1.2
- Eine Angelegenheit im geschäftlichen Verkehr (Tätigkeit) im Sinne dieser Verwaltungsanordnung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Einverständnis der kirchlichen Behörde, eine Genehmigung, eine genehmigungsgleiche Erklärung, Bewilligung, Erlaubnis oder Zustimmung abgegeben wird.
- 1.3
- 1 Werden bei der Ausführung der Tätigkeit besondere bare Auslagen notwendig, so sind diese nach der tatsächlichen Höhe beim Kostenpflichtigen geltend zu machen. 2 Pauschalierte Auslagen werden in der Kostentabelle bestimmt.
- 1.4
- Die Kosten sind zum Bestandteil des Vertrages zu machen oder in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln.
II.
Kostentabelle
Die Höhe der Kosten bemisst sich nach der im Zeitpunkt der Vornahme der Tätigkeit der kirchlichen Behörde geltenden Kostentabelle.
#III.
Kostengläubiger und Kostenpflichtiger
- 1.1
- Kostengläubiger ist die kirchliche Behörde, welche in der Angelegenheit im geschäftlichen Verkehr in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig wird.
- 1.2
- Die Kosten und Auslagen sind in Rechnung zu stellen:
- bei Verträgen unter Beteiligung einer kirchlichen Körperschaft dem anderen Vertragspartner,
- bei anderen Rechtsgeschäften oder Erklärungen,
- den, der die Tätigkeit der kirchlichen Behörde veranlasst oder sonst willentlich in Anspruch genommen hat,
- den, der durch Abgabe einer Erklärung der kirchlichen Behörde gemäß Nummer I 1.2. einen rechtlichen Vorteil erlangt (Genehmigung als Rechtswirksamkeitsvoraussetzung für das Rechtsgeschäft),
- den, der die Kosten und Auslagen durch eine vor der zuständigen kirchlichen Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat.
IV.
Zurückbehaltungsrecht, Kostendurchsetzung
- 1.1
- Die entstandenen Kosten und Auslagen sind dem Kostenpflichtigen in Rechnung zu stellen.
- 1.2
- Die Erklärung gemäß Nummer I. 1.2. kann bis zur Bezahlung der angeforderten Kosten zurückbehalten werden.
V.
Gleichstellungsbestimmung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verwaltungsanordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.
#VI.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsanordnung tritt am 15. Juni 2008 in Kraft.
#Anlage
Anlage zu Nummer II. der Verwaltungsanordnung zur Geltendmachung von Kosten, die im geschäftlichen Verkehr mit natürlichen und juristischen Personen in Angelegenheiten der Vermögens- und Finanzverwaltung entstehen (VerwKostAO)
Kostentabelle
I. | Kirchenaufsichtliche Genehmigungen sowie genehmigungsgleiche Tätigkeiten nach Nummer I. 1.2 VerwKostAO | Rechnungsgrundlage (Euro) | Kosten (Euro) |
1 | Erbbauverträge, Wohnungs- und Teilerbbaurechte sowie Grundstücksmiet- und Grundstücksnutzungsverträge mit einer Laufzeit über 18 Jahre | 18-facher Jahreswert | |
1.1 | bis 50.000,00 | 1 v. H. des Wertes mindestens 80,00 | |
1.2 | über 50.000,00 | 500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00 | |
2 | Verlängerung, Erneuerung, Übertragung oder Reservierung von Verträgen nach Nr. I. 1 | 18-facher Jahreswert | |
2.1 | bis 50.000,00 | 1 v. H. des Wertes mindestens 80,00 | |
2.2 | über 50.000,00 | 500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00 | |
3 | Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verträgen nach Nr. I. 1 oder I. 2 | 18-facher Jahreswert | |
3.1 | bis 50.000,00 | 0,25 v. H. des Wertes mindestens 20,00 | |
3.2 | über 50.000,00 | 125,00 zzgl. 0,15 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 1.000,00 | |
4 | Grundstücksmiet- und Grundstücksnutzungsverträge mit einer Laufzeit bis 18 Jahre sowie deren Verlängerung oder Übertragung | Jahreswert x Vertragslaufzeit (je angefangenem Jahr) | |
4.1 | bis 50.000,00 | 1 v. H. des Wertes mindestens 40,00 | |
4.2 | über 50.000,00 | 500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00 | |
5 | Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verträgen nach Nr. I. 4 | Jahreswert x Vertragslaufzeit (je angefangenem Jahr) | |
5.1 | bis 50.000,00 | 0,25 v. H. des Wertes mindestens 20,00 | |
5.2 | über 50.000,00 | 125,00 zzgl. 0,15 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 1.000,00 | |
6 | Bauerlaubnisverträge | Kostenfrei | |
7 | Tauschplan/Bodenordnungsplan nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz | Kostenfrei | |
8 | Umlegung nach Baugesetzbuch bzw. Rechtsgeschäfte zu deren Vermeidung | Kostenfrei | |
9 | Flurbereinigung nach Flurbereinigungsgesetz | Kostenfrei | |
10 | Grundstückstauschverträge | Vertragswert des abgegebenen Grundstücks | |
10.1 | bis 50.000,00 | 1 v. H. des Wertes mindestens 80,00 | |
10.2 | über 50.000,00 | 500,00 zzgl. 0,40 v.H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00 | |
11 | Übertragung von Verträgen nach Nr. I. 10 | Vertragswert des abgegebenen Grundstücks | |
11.1 | bis 50.000,00 | 1 v. H. des Wertes mindestens 80,00 | |
11.2 | über 50.000,00 | 500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00 | |
12 | Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verträgen nach Nr. I. 10 | Kostenfrei | |
13 | Grundstückskaufverträge, Grundstücksüberlassungsverträge, Grundstücksschenkungsverträge | Vertragswert des Grundstücks | |
13.1 | bis 50.000,00 | 1 v. H. des Wertes mindestens 80,00 | |
13.2 | über 50.000,00 | 500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00 | |
14 | Übertragung von Verträgen nach Nr. I. 13 | Vertragswert des Grundstücks | |
14.1 | bis 50.000,00 | 1 v. H. des Wertes mindestens 80,00 | |
14.2 | über 50.000,00 | 500,00 zzgl. 0,40 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 3.000,00 | |
15 | Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Verträgen nach Nr. I. 13 oder I. 14 | Kostenfrei | |
16 | Veräußerung von Baulichkeiten im Zusammenhang mit Nr. I. 1, I. 4, I. 10 oder I. 13 | Vertragswert der Baulichkeit(en) | |
16.1 | bis 50.000,00 | 0,40 v. H. des Wertes mindestens 40,00 | |
16.2 | über 50.000,00 | 200,00 zzgl. 0,20 v. H. des 50.000,00 übersteigenden Wertes höchstens 1.000,00 | |
17 | Gesonderte Messungsanerkennungen und/oder gesonderte Auflassungserklärungen zu Verträgen nach Nr. I. 1, I. 4, I. 10 oder I. 13 | Kostenfrei | |
18 | Verträge über den Abbau mineralischer Bodenbestandteile | Je angefangene 1000 Kubikmeter abbaufähiger Masse | 5,00 mindestens 80,00 höchstens 3.000,00 |
19 | Einlagerung in oder Verfüllung von Grundstücken | Je angefangene 1000 Kubikmeter einbaufähiger Masse | 5,00 mindestens 80,00 höchstens 3.000,00 |
20 | Landwirtschaftliche Pachtverträge sowie deren Verlängerung oder Übertragung | Größe der Vertragsfläche | |
20.1 | bis zu 1 Hektar | Kostenfrei | |
20.2 | Vertragslaufzeit bis 6 Jahre | je angefangenem Hektar | 8,00 |
20.3 | Vertragslaufzeit über 6 Jahre | je angefangenem Hektar | 10,00 |
21 | Fischereipachtverträge und Pachtverträge über erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, Weinbau, Hopfenbau, Baumschulen sowie deren Verlängerung oder Übertragung | Größe der Vertragsfläche | |
21.1 | Vertragslaufzeit bis 6 Jahre | je angefangenem Hektar | 8,00 |
21.2 | Vertragslaufzeit über 6 Jahre | je angefangenem Hektar | 10,00 |
22 | Jagdpachtverträge sowie deren Verlängerung oder Übertragung | Jahreszins x Vertragslaufzeit (je angefangenem Jahr) | 1 v. H. des Wertes mindestens 250,00 höchstens 1.500,00 |
23 | Verträge über Garagen- und Carportflächen, Fahrzeug-Stellplatzflächen sowie deren Verlängerung oder Übertragung | Pauschbetrag | 30,00 |
24 | Zusätzliche Erklärungen, Zustimmungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu Nr. I. 20, I. 21, I. 22 oder I. 23 | Kostenfrei | |
25 | Verträge über nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung und sonstige Verträge, soweit sie nicht in den Nr. I. 20, I. 21, I. 22 oder I. 23 enthalten sind, sowie deren Verlängerung oder Übertragung | Kostenfrei | |
26 | Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen nach Nr. I. 25 | Kostenfrei | |
27 | Gestattungs- oder Mitnutzungsverträge | Pauschbetrag | |
27.1 | Gas | 80,00 | |
27.2 | Strom | 80,00 | |
27.3 | Telekommunikation | 80,00 | |
27.4 | Wasserver- und Wasserentsorgung | 80,00 | |
27.5 | Wärmeversorgung | 80,00 | |
27.6 | Einrichtungen und/oder Anlagen sonstiger Art, soweit sie nicht in den Nr. I. 27.1 bis I. 27.5 enthalten sind | 80,00 | |
28 | Einräumung von Baulasten | Pauschbetrag | 80,00 |
29 | Verträge über die Errichtung von Mobilfunkanlagen oder Rundfunkempfangseinrichtungen sowie deren Verlängerung oder Übertragung | Pauschbetrag | 250,00 |
30 | Verträge über die Errichtung von Windenergie- und anderen Stromerzeugungsanlagen | durchschnittliche jährliche Mindest- oder Festbetragsentschädigung oder 8 v. H. bei einmaliger Entschädigung | 10 v. H. des Wertes mindestens 250,00 höchstens 3.000,00 |
30.1 | Übertragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten aus Verträgen nach Nr. 30 | Pauschbetrag | 20,00 |
31 | Verträge zur Übernahme von Baulasten für Windenergie- oder anderen Stromerzeugungsanlagen | durchschnittliche jährliche Mindest- oder Festbetragsentschädigung oder 8 v. H. bei einmaliger Entschädigung | 10 v. H. des Wertes mindestens 80,00 höchstens 1.000,00 |
32 | Übertragung von Verträgen nach den Nr. I. 30 oder I. 31 | durchschnittliche jährliche Mindest- oder Festbetragsentschädigung oder 8 v. H. bei einmaliger Entschädigung | 5 v. H. des Wertes mindestens 125 höchstens 2.000,00 |
33 | Grundbuchwirksame Erklärungen nach einer der Nr. I. 33.1 bis I. 33.5, soweit nicht in den Nr. I. 1 bis I. 32 enthalten | Pauschbetrag | |
33.1 | Begründung von Grunddienstbarkeiten oder von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten | 20,00 | |
33.2 | Begründung von Dauerwohn- oder Dauernutzungsrechten | 20,00 | |
33.3 | Rangänderungen | 20,00 | |
33.4 | Löschungsbewilligungen | 20,00 | |
33.5 | Sonstige Rechtseinräumungen einschließlich Sicherungshypotheken, Rechtsänderungen, Rechtsverzichte | 20,00 |
II. | Sonstige Tätigkeiten, soweit nicht in den Nummern I. 1 bis I. 33.5 enthalten | Rechnungsgrundlage (Euro) | Kosten (Euro) |
1 | Rechtliche Vertretung der Kirchengemeinden, Pfarreien, Kirchenkreise, Superintendenturen, Kirchlichen Verwaltungsämter und Kreiskirchenämter | tatsächlicher Aufwand zzgl. Pauschsatz | |
1.1 | Einzug von Forderungen | ||
1.1.1 | ohne Beiziehung eines Rechtsanwalts | Auslagen zzgl. 10 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en) | |
1.1.2 | ohne gerichtliche Inanspruchnahme unter Beiziehung eines Rechtsanwalts | Auslagen zzgl. 5 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en) | |
1.1.3 | mit gerichtlicher Inanspruchnahme unter Beiziehung eines Rechtsanwalts | Auslagen zzgl. 5 v. H. der beigetriebenen Hauptforderung(en) | |
1.2 | Vertretung in Insolvenzverfahren | 18-facher Betrag des Jahreswertes bzw. des Verwertungserlöses | Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes |
1.3 | Vertretung in Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren über Erbbaurechte | 18-facher des Jahreswertes | Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes |
1.4 | Wahrnehmung von Gerichtsterminen, Terminen mit Behörden oder mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beauftragter Stellen oder Personen | Wert des Streit-, Wert- oder des Beschwerdegegenstandes | Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes |
1.5 | Sonstige Wahrnehmung von Interessen gegenüber Dritten, soweit nicht in den Nr. II. 1.1 bis II. 1.4 enthalten | Wert des Streit-, Wert- oder des Beschwerdegegenstandes | Auslagen zzgl. 5 v. H. des Wertes |
2 | Allgemeine Tätigkeiten | Pauschbetrag | Kosten (Euro) |
2.1 | Erteilung von Bescheinigungen | je Fall | |
2.1.1 | ohne besonderen Aufwand | 10,00 | |
2.1.2 | mit besonderem Aufwand | 15,00 – 30,00 | |
2.2 | schriftliche Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung, die Dritte zu deren Nutzen wünschen (die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen ist ausgenommen) | 15,00 – 30,00 | |
2.3 | Erteilung von schriftlichen Auskünften, denen ein besonderer Aufwand zugrunde liegt | 80,00 |
III. | Auslagen | Rechnungsgrundlage (Euro) | Auslagen (Euro) |
1 | Vervielfältigungen, die mit Büro-Druckgeräten, sowie Durchschriften und Vervielfältigungen, die mit Lichtpaus-, Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden | je Seite | |
1.1 | DIN A 0 | 4,00 | |
1.2 | DIN A 1 | 3,00 | |
1.3 | DIN A 2 | 2,00 | |
1.4 | DIN A 3 | 0,30 | |
1.5 | DIN A 4 oder DIN A 5 | 0,10 | |
1.6 | mit Farbkopier- oder Druckgeräten in DIN A 4 | 0,80 bis 2,50 | |
1.7 | Scannen von Dokumenten und Fotoaufnahmen einschließlich Ausdruck | 1,00 | |
2 | Post- und Telekommunikationsleistungen | ||
2.1 | Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
2.2 | Telegrafen-, Fernschreib-, Telefax-, Telefongebühren sowie E-Mail-Versand und Internet-Recherchen | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
2.3 | bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
2.4 | Beträge, die an Behörden oder Personen für ihre Tätigkeit zu leisten sind | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
2.5 | Beförderung oder Verwahrung von Sachen | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
2.6 | Sonstige nicht in den Nr. 2.1. bis. 2.5 entstehende Aufwendungen | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
3 | Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen und dergleichen mehr mit Bürodruckgeräten | je Seite | 0,30 |
4 | Druckstücke (z. B. Rechtstexte, Publikationen) | Abgabepreis | in voller Höhe |
5 | Aufwendungen für Datenträger (z. B. Disketten, CD-ROM, DVD, Magnetbänder) | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
6 | Beträge, die Dritten für ihre Tätigkeit zustehen, sofern sie nicht vom Kostenschuldner direkt erhoben werden | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
7 | Einholung von Wirtschaftsauskünften und anderen Auskünften über Dritte (z. B. bei Meldeämtern) | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |
8 | Sonstige Auslagen, sofern sie zur Erledigung der Leistung erforderlich waren | tatsächliche Kosten | in voller Höhe |