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Beschluss der Synode über die Einführung
des Evangelischen Gesangbuches

Vom 17. März 1994

(ABl. ELKTh S. 82)

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Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat gemäß § 68 Abs. 2 Ziffer 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen in Verbindung mit Artikel 5 der Verfassung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands folgendes beschlossen:
Das von der Bischofskonferenz und der Generalsynode der VELKD beschlossene Evangelische Gesangsbuch wird mit dem Regionalteil Bayern/Thüringen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen mit Wirkung vom 1. Advent 1994 eingeführt.