.Kirchengesetz zur Übernahme der „Leitlinien
Kirchengesetz zur Übernahme der „Leitlinien
kirchlichen Lebens“ der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
als Rahmenordnung
Vom 15. November 2003
(ABl. ELKTh 2004 S. 5)
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 1 der Verfassung das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
####Art. 1
Die mit Beschluss der Generalsynode und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 22. Oktober 2002 (ABl. VELKD Bd. VII S. 195) den Gliedkirchen übergebenen „Leitlinien kirchlichen Lebens“ werden als Rahmenordnung für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen, ihre Kirchgemeinden und Superintendenturen sowie ihre Einrichtungen und Werke übernommen.
#Art. 2
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Advent (30. November) 2003 in Kraft.
(
2
)
Zum gleichen Zeitpunkt tritt das Kirchengesetz über die Einführung der „Ordnung des kirchlichen Lebens“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 19. Dezember 1956 (ABl. 1957 S. 25) außer Kraft.
(
3
)
Der Landeskirchenrat wird gebeten, die „Leitlinien kirchlichen Lebens“ zusammen mit einem Vorwort und Anmerkungen für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen im Amtsblatt zu veröffentlichen.