.Beschluss der Landessynode über den Gemeindebeitrag 2013 und 2014
Geltungszeitraum von: 01.01.2013
Geltungszeitraum bis: 31.12.2014
Beschluss der Landessynode über den Gemeindebeitrag 2013 und 2014
(Gemeindebeitragsbeschluss)
Vom 24. November 2012
#Aufgrund von § 2 des Kirchengesetzes über den Gemeindebeitrag in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Gemeindebeitragsgesetz - GbG) vom 21. April 2012 (ABl. S. 146) hat die Landessynode folgenden Beschluss gefasst:
I. Für die Kalenderjahre 2013 und 2014 sind folgende Mindestbeträge zu erbitten:
- 1,25 Euro monatlich (15 Euro jährlich)volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnlichen Leistungen, Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen
- 3,50 Euro monatlich (42 Euro jährlich)Gemeindeglieder, welche nicht unter Nummer 1 fallen und neben dem Gemeindebeitrag auch Kirchensteuer zahlen
- alle übrigen Gemeindeglieder einschließlich Rentner und Arbeitslosengeldempfänger, die keine Kirchensteuer zahlen, entsprechend ihrem Einkommen einschließlich Renten und Arbeitslosengeld gemäß folgender Tabelle:
monatliches Einkommen | Gemeindebeitrag monatlich | Gemeindebeitrag jährlich |
in Euro (netto) | in Euro | in Euro |
bis 600 | 3,00 | 36,00 |
bis 700 | 3,50 | 42,00 |
bis 800 | 4,00 | 48,00 |
bis 900 | 4,50 | 54,00 |
bis 1.000 | 5,00 | 60,00 |
darüber je 100 Euro Einkommen 0,50 Euro monatlich bzw. 6 Euro jährlich zusätzlich.
II. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.