.Kirchengesetz über die Zustimmung zum Kirchengesetz über die Grundsätze
§ 1
§ 2
Geltungszeitraum von: 01.07.2012
Geltungszeitraum bis: 31.12.2014
Kirchengesetz über die Zustimmung zum Kirchengesetz über die Grundsätze
zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz – Zustimmungsgesetz)
Vom 21. April 2012
Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 Numer 7 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183) das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####§ 1
Zustimmung
(
1
)
Dem Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD – ARRG-Diakonie-EKD) vom 9. November 2011 (ABl. EKD S. 323) wird zugestimmt.
(
2
)
Der Landeskirchenrat wird ermächtigt, die Zustimmung gemäß Artikel 10a Absatz 2 Buchstabe b der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland zu erklären und den Rat zu bitten, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland für den 1. Juli 2012 vorzusehen.
#§ 2
Inkrafttreten
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt mit Verkündung im Amtsblatt in Kraft.
(
2
)
1 Das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD tritt für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland an dem Tag in Kraft, zu dem der Rat der EKD durch Verordnung das Inkrafttreten für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland bestimmt.1# 2 Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland bekannt zu machen.2#
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1 ↑ Für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland tritt das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD gemäß Verordnung des Rates der EKD vom 24. Januar 2013 (ABl. EKD S. 66) zum 1. Februar 2013 in Kraft.
1 ↑ Für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland tritt das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD gemäß Verordnung des Rates der EKD vom 24. Januar 2013 (ABl. EKD S. 66) zum 1. Februar 2013 in Kraft.
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2 ↑ Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD für die EKM vom 15. März 2013 ist im Mai Amtsblatt der EKM erfolgt (ABl. 2013 S. 151).
2 ↑ Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD für die EKM vom 15. März 2013 ist im Mai Amtsblatt der EKM erfolgt (ABl. 2013 S. 151).