.§ 1
§ 2
#§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Ordnung „Erprobungsräume“
Vom 22. September 2020 (ABl. S. 205).
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 63 Absatz 2 Nummer 1 und 4 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183), zuletzt geändert am 24. November 2018 (ABl. S. 206), folgende Ordnung beschlossen:
####§ 1
Auftrag
1 Ziel des seit 2015 bestehenden Prozesses „Erprobungsräume“ ist es, neue Gemeindeformen im säkularen Kontext zu erproben. 2 Es sollen andere Sozialformen von Kirche erprobt werden. 3 Darunter werden auch ergänzende Gemeindeformen an besonderen Orten, in besonderen Räumen und um besondere Personen verstanden (Artikel 3 Absatz 2 Kirchenverfassung EKM). 4 Die exemplarischen Projekte haben Bedeutung für die künftige Entwicklung in unserer Landeskirche.1#
#§ 2
Kollegium als Lenkungsgruppe
(
1
)
Das Kollegium ist als Lenkungsgruppe tätig.
(
2
)
Zu den Aufgaben der Lenkungsgruppe gehören insbesondere
- Einsetzung einer Steuerungsgruppe,
- Beschluss einer Förderrichtlinie,
- Entgegennahme von Berichten, Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise im Prozess „Erprobungsräume“ an „Meilensteinen“.
§ 3
Steuerungsgruppe als Projektteam
(
1
)
1 Das Kollegium beruft eine Steuerungsgruppe. 2 Die Steuerungsgruppe soll aus sieben bis elf Mitgliedern bestehen. 3 Die Mitglieder werden für einen Zeitraum von drei Jahren berufen, erneute Berufung ist möglich. 4 Der Dezernent beziehungsweise die Dezernentin des Dezernats „Gemeinde“ und der Referatsleiter beziehungsweise die Referatsleiterin des Referats „Gemeinde und Seelsorge“ im Landeskirchenamt gehören der Steuerungsgruppe an. 5 Sie haben eine Stimme, die sie in gegenseitiger Absprache wahrnehmen.
(
2
)
1 Die Steuerungsgruppe soll die Arbeit in Erprobungsräumen operativ fördern und begleiten. 2 Zu den Aufgaben der Steuerungsgruppe gehören insbesondere:
- Mitwirkung bei der regionalen Kommunikation und medialen Präsentation des Projekts „Erprobungsräume“,
- Auswahl der Erprobungsräume,
- Initiierung, Koordination und Begleitung der Erprobungsräume und ihrer Evaluation,
- Beratung und Bewilligung von Anträgen auf Unterstützung von Erprobungsräumen,
- Vergabe von Finanzmitteln,
- Erstellung von Berichten für den Auftraggeber des Projekts.
(
3
)
Der Referatsleitung des Referats „Gemeinde und Seelsorge“ obliegt die Projektleitung sowie die fachliche Leitung und die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe.
#§ 4
Begleitgremien und Arbeitsgruppen
(
1
)
1 Zur fachlichen Begleitung des Projekts „Erprobungsräume“ und der jeweiligen Projekte vor Ort kann die Steuerungsgruppe Begleitgremien und Arbeitsgruppen einsetzen. 2 Die Mitglieder sollen aus verschiedenen Arbeitsbereichen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, aus anderen Landeskirchen und der Ökumene kommen.
(
2
)
1 Die Steuerungsgruppe kann externe Beraterinnen und Berater hinzuziehen. 2 Diese können bei Bedarf an Sitzungen der Steuerungsgruppe, der Begleitgremien und Arbeitsgruppen teilnehmen.
#§ 5
Finanzmittel
(
1
)
1 Zur Förderung der Erprobungsräume erlässt das Kollegium eine Förderrichtlinie. 2 Die Förderrichtlinie wird auf Anregung der Steuerungsgruppe durch das Kollegium angepasst.
(
2
)
1 Die Projektkosten werden aus dem Fonds des Projekts finanziert. 2 Zu den Projektkosten gehören auch Tagungskosten, Kosten für Workshops, Berater und für die Evaluation.
#§ 6
Evaluation
1 Das Projekt Erprobungsräume wird evaluiert. 2 Die Steuerungsgruppe legt in Abstimmung mit dem Kollegium fest, welche Bereiche mit welchen Fragestellungen evaluiert und welche Institutionen beauftragt werden.
#§ 7
Inkrafttreten
1 Diese Ordnung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Ordnung für das Projekt „Erprobungsräume“ vom 27. Oktober 2015 (ABl. S. 274) außer Kraft.
#
1 ↑ Die Landessynode hat als Auftraggeber des Projekts am 22. November 2014 beschlossen: „Die Landessynode dankt dem Dezernat Gemeinde für die Einbringung des Vorhabens: Erprobungsräume. Sie unterstützt das Anliegen und ermutigt, neue Gemeindeformen im säkularen Kontext zu erproben. Hierzu bedarf es einer großen Offenheit. Die Landessynode bittet das Landeskirchenamt, eine Steuerungsgruppe zur weiteren Ausgestaltung des Projektes einzusetzen und ihr über den Stand des Projektes regelmäßig zu berichten.“(Synodenbeschlusses DS 6/2)
1 ↑ Die Landessynode hat als Auftraggeber des Projekts am 22. November 2014 beschlossen: „Die Landessynode dankt dem Dezernat Gemeinde für die Einbringung des Vorhabens: Erprobungsräume. Sie unterstützt das Anliegen und ermutigt, neue Gemeindeformen im säkularen Kontext zu erproben. Hierzu bedarf es einer großen Offenheit. Die Landessynode bittet das Landeskirchenamt, eine Steuerungsgruppe zur weiteren Ausgestaltung des Projektes einzusetzen und ihr über den Stand des Projektes regelmäßig zu berichten.“(Synodenbeschlusses DS 6/2)