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Geltungszeitraum von: 01.09.2009
Geltungszeitraum bis: 30.06.2020
Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung in den ersten Dienstjahren (FED) für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen und andere Mitarbeitende im Verkündigungsdienst in den gemeindepädagogischen Arbeitsbereichen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)
Vom 7. April 2009
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland erlässt gemäß Artikel 63 Absatz 2 Nummer 10 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183) folgende Richtlinie:
####- 1.
- GeltungsbereichDiese Richtlinie findet Anwendung auf die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen und andere Mitarbeitende im Verkündigungsdienst in den gemeindepädagogischen Arbeitsbereichen, die in ihren ersten drei Dienstjahren in einem Anstellungsverhältnis zur EKM stehen oder in ein solches übernommen werden, soweit nicht die Richtlinie zur Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA) vom 3. April 2007 (ABl. S. 243) Anwendung findet.
- 2.
- Verpflichtende Teilnahme und Abschlussgespräch
- 2.1.
- Verpflichtende Teilnahme1 Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen und andere Mitarbeitende im Verkündigungsdienst in den Arbeitsbereichen mit Kindern, Jugendlichen und Familien sind in den ersten drei Dienstjahren in besonderer Weise zur Fortbildung verpflichtet. 2 Die Teilnahme an den einzelnen Elementen der FED muss nachgewiesen werden und wird zusammen mit der Abschlussbescheinigung zur Personalakte genommen.
- 2.2.
- Abschlussgespräch1 Die vollständige Teilnahme ist notwendige Voraussetzung für das Abschlussgespräch, in dem durch die Dienstvorgesetzten und die Fachaufsicht die Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an der FED übergeben wird. 2 Das Gespräch findet in der Regel am Ende des dritten Dienstjahres statt. 3 Das Abschlussgespräch dient der Beratung für die weitere Personalentwicklung.
- 3.
- Ziel und Inhalte der Fortbildung in den ersten Dienstjahren
- 3.1.
- Ziel1 Die Fortbildung in den ersten Dienstjahren (FED) ist ein verbindlicher Rahmen für die kontinuierliche Einübung in die praxisbegleitende Fortbildung. 2 Sie soll die selbst verantwortete Einarbeitung in der Berufseingangsphase unterstützen. 3 Die FED ermöglicht es, für die ersten Berufsjahre Beratung, kollegialen Austausch und Anleitung zu erhalten. 4 Sie trägt zur Klärung der beruflichen Aufgaben bei und unterstützt die Weiterentwicklung eines eigenen theologischen und pädagogischen Profils. 5 Sie gibt Gelegenheit, die eigene spirituelle Praxis zu reflektieren und zu vertiefen.
- 3.2.
- InhaltDie FED soll Anregung für folgende grundlegende Handlungsfelder der beruflichen Praxis geben:
- Handlungsfeld I - Personale Kompetenzen Spiritualität, Selbst- und Zeitmanagement, Arbeitsorganisation, Lebensplanung, Beruf und Familie, Kommunikation, Konflikte,
- Handlungsfeld II - Soziale Kompetenzen Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Teamentwicklung, Moderation und Präsentation, eigene Berufs- und Leitungsrolle, kollegiale Beratung,
- Handlungsfeld III - Fachliche Kompetenzen gemeindepädagogische Handlungsfelder, Projekt- und Konzeptentwicklung, Perspektivenwechsel.
- 4.
- Durchführung der FED1 Die FED besteht aus einem obligatorischen Fortbildungskurs am Pädagogisch-Theologischen Institut (PTI) und aus zwei frei wählbaren Kursen am PTI und aus der kontinuierlichen Zusammenarbeit in einer Regionalgruppe.1. Dienstjahr
- FED-Kurs in der Verantwortung des PTI (fünf Tage)
- zwei Regionalgruppentreffen (insgesamt vier bis sechs Tage)
2. Dienstjahr- ein FED-Kurs nach eigener Wahl aus dem Fortbildungsprogramm der EKM im Pädagogisch-Theologischen Institut oder in einem anderen Fortbildungsinstitut der EKM (fünf Tage)
- zwei Regionalgruppentreffen (insgesamt vier bis sechs Tage )
- Besuch durch die zuständige Mitarbeiterin/den zuständigen Mitarbeiter für gemeindepädagogische Arbeit im Kinder- und Jugendpfarramt der EKM im Einsatzort (ein Tag)
3. Dienstjahr- FED-Kurs nach eigener Wahl (besonders berufsübergreifende Kurse) im Pädagogisch-Theologischen Institut oder in einem anderen Fortbildungsinstitut der EKM (fünf Tage)
- zwei Regionalgruppentreffen (insgesamt vier bis sechs Tage)
2 Die Regionalgruppen bestehen aus vier bis sechs Gemeindepädagogen in einer Region der EKM, die sich zur kollegialen Beratung und zur thematischen Arbeit treffen. 3 Die Regionalgruppentreffen dauern zwei bis drei Tage und finden vor Ort bei den Beteiligten oder in einem Tagungshaus der EKM statt. 4 Sie werden von einer Gemeindepädagogin/einem Gemeindepädagogen mit Berufserfahrung moderiert. 5 Die Verantwortung für die Regionalgruppenarbeit liegt im Kinder- und Jugendpfarramt der EKM. - 5.
- Verantwortliche für die FED1 Die Gesamtverantwortung für die Durchführung, Gestaltung und Evaluation der FED liegt bei dem zuständigen Referat im Landeskirchenamt der EKM. 2 Das PTI (Fortbildungskurse) und das Kinder- und Jugendpfarramt (Regionalgruppen und Besuch im Einsatzort) arbeiten in der Durchführung der FED mit dem Landeskirchenamt zusammen.
- 6.
- DienstbefreiungFür die Teilnahme an den Fortbildungskursen und den Regionalgruppentreffen wird Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt.
- 7.
- KostenregelungDie Kurskosten und die Kosten für die Arbeit in den Regionalgruppen einschließlich der Fahrtkosten werden unter Anrechnung des Eigenanteils durch das Landeskirchenamt erstattet.
- 8.
- Zusätzliche Regelungen1 Wird in den ersten drei Dienstjahren neben der FED auch Supervision und/oder geistliche Begleitung in Anspruch genommen, kann hierfür auf Antrag Dienstbefreiung gewährt werden. 2 Die Kosten der Supervision werden auf Antrag gemäß der Supervisionsordnung erstattet. 3 Die Anträge sind auf dem Dienstweg beim Personaldezernat einzureichen.
- 9.
- InkrafttretenDiese Richtlinie tritt am 1. September 2009 in Kraft.